Vollstreckung ausländischer Knöllchen (Geldsanktion)

Es ist soweit, ab heute ist die Vollstreckung vieler ausländischer Knöllchen (Bußgeldbescheide) in Deutschland möglich, nachdem der Bundesrat nicht zustimmte und dann gestern im Bundesgesetzblatt die gesetzlicher Grundlage verkündet wurde (hier zu finden). Wichtig sind erst einmal zwei Punkte:

  1. Es können – und werden auch sicherlich – Knöllchen vollstreckt werden, die sich auf Taten vor dem heutigen Datum beziehen
  2. Sie sind als Betroffener nicht schutzlos, es gibt diverse Ausnahmen, speziell das rechtliche Gehör und der Ausschluss der Halterhaftung werden wahrscheinlich die häufigsten Gründe sein

Eine erste Übersicht (von mir erstellt) über die Änderungen finden Sie hier, im konkreten Fall sollten Sie rechtlichen Rat bei einem Rechtsanwalt suchen.

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht, Arbeitsrecht und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Schutzrechten (GeschG/UrhG/Marken), IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.