Der Bundestag hat gestern verschiedene Änderungen beschlossen, darunter erscheinen mir drei Änderungen rund um den Führerschein erwähnenswert, die mit der beschlossenen BT-Drs 17/3022 Einzug halten werden:
- Der „Führerschein mit 17“ (Begleitetes Fahren) wird den allgemeinen Regeln über die Probezeit unterstellt. Die Befristung des Modellversuchs wird aufgehoben, es wird ein dauerhaftes Modell in Deutschland.
- Das StVG wird insofern geändert, als dass in Zukunft auch diejenigen an einem Aufbauseminar teilnehmen können, die einem Fahrverbot (und nicht wie bisher der Entziehung der Fahrerlaubnis) unterliegen.
- Wieder nur eine Fußnote, für die man genau hinsehen muss: Der Gesetzgeber schafft durch eine Änderung des §6 I 1 x StVG (die inhaltlich kaum auffällt) die Grundlage, um die Umtauschpflicht aller bis zum 18. Januar 2013 unbefristet ausgestellten Führerscheindokumente bis zum 19. Januar 2033 in befristete Führerscheindokumente anzugehen (entsprechend Richtlinie 2006/126/EG).
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht) (Alle anzeigen)
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