Volkszählung 2011: Viel Ungewissheit?

Ich musste schmunzeln, als ich bei Spiegel-Online das hier gelesen habe:

Sollte zum Zensus 2011 trotz aller Sorgfalt der Erhebungsstellen ein Neonazi vor der Wohnung stehen, gibt es für die Bürger allerdings eine einfache Lösung: “Niemand muss mit den Leuten an der Tür reden”, sagt Mandy Hillig vom Statistischen Landesamt. Wer ein Problem mit der persönlichen Befragung habe, könne den Fragebogen auch entgegennehmen, allein ausfüllen und per Post abschicken.

Wer hier meine verschiedenen Beiträge zum Thema mitgelesen hat, der erinnert sich vielleicht, dass ich früher etwas anderes gesagt habe – und in der Tat bin ich mir unschlüssig, ob das, was die Dame vom statistischen Landesamt da erklärt, so korrekt ist. Im §11 VI, X ZensusG 2011 etwa ist ausdrücklich und zwingend vorgegeben, dass es im alleinigen Ermessen der Erhebungsbeauftragten steht, unter Umständen Informationen zwingend mündlich zu verlangen. Eben diese “Vernehmungssituation”, die durch ungeübte Laien erzeugt werden kann und unter dem Damoklesschwert des Bussgeldes von bis zu 5.000 Euro steht, war einer meiner Kritikpunkte am Zensusgesetz 2011. Der obige Rat begegnet daher bei mir gewissen Bauchschmerzen.

Immerhin kommt nun der schale Beigeschmack der Erkenntnis hinzu, dass nicht einmal bei den statistischen Landesämtern Sicherheit in der rechtlichen Praxis des Zensusgesetzes 2011 zu herrschen scheint. Die Volkszählung 2011 wird sicherlich auch unter diesem Aspekt sehr interessant werden.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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