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Werberecht: Abmahngefahr bei Rechtsverstößen der Werbeplattform?

Spiegel Online berichtet von aktuellen Plänen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz zur Stärkung des Datenschutzes: Zukünftig sollen diejenigen, die auf Plattformen wie Facebook werben, von Konkurrenten abgemahnt werden können, wenn die jeweilige Platform Datenschutzverstöße begeht.

Was davon zu halten ist? Es ist, wie so oft bei „Ideen“ rund um das Internet aus der Ecke des Verbraucherschutzministeriums (man denke nur an die „Button-Lösung„) , billiger gesetzgeberischer Aktionismus, der in keinster Weise weiterhilft. Die letzten Jahre haben gezeigt, dass es faktisch nicht möglich ist, die von der überragenden Mehrheit der Nutzer des Web 2.0 gewollten Funktionen Datenschutzkonform umzusetzen. Selbst einfache, beliebte und mit Existenzberechtigung einher gehende Funktionen wie der „Facebook-Like“-Button reichen heute schon, um unser 30 Jahre altes Datenschutzrecht an seine Praktikabilitätsgrenzen zu bringen.

Vornehmliche Aufgabe des Gesetzgebers sollte es sein, die Probleme des Datenschutzrechts in unserer digitalen Gesellschaft auszumachen, zu erkennen wo Nutzer und Anbieter berechtigte Interessen haben die durch das veraltete Recht behindert werden, und zumindest durch eine Reform das digitale Leben etwas rechtssicherer zu gestalten. Stattdessen versucht man nun, sich aus der Verantwortung zu stehlen und die Last auf Werbetreibende abzuwälzen. Gedient ist damit am Ende weder Verbrauchern noch Wirtschaft, die Rechtsunsicherheit wird weiter gefördert anstelle des Ausbaus des Wirtschaftsraums Internet.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.