Verbreitung von Cannabis unter jungen Konsumenten

Cannabis bleibt weiterhin eine beachtlich verbreitete Droge unter jungen Menschen – während in Deutschland immerhin noch 10-15% der jüngeren Menschen Cannabis konsumieren sind es im europäischen Ausland teilweise über 15% – die Statistik verdeutlicht aus meiner Sicht, dass es sich bei Cannais-Konsum um ein gesellschaftliches Phänomen handelt, dem man offenkundig alleine durch Strafen nicht begegnen kann:

Verbreitung von Cannabis unter jungen Konsumenten - Ferner: Rechtsanwalt für Strafrecht und IT-Recht Aachen
Quelle: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction

Auch die Darstellung der Droge Cannabis als Einstiegsdroge überrascht letztlich nicht:

Verbreitung von Cannabis unter jungen Konsumenten - Ferner: Rechtsanwalt für Strafrecht und IT-Recht Aachen
Quelle: European Monitoring Centre for Drugs and Drug Addiction
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für Strafrecht & Fachanwalt für IT-Recht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Strafverteidigung und dem IT-Recht, speziell Softwarerecht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmenskrise und IT-Recht / Technologierecht. Beachten Sie unsere Tätigkeit im Steuerstrafrecht, Cybercrime & IT-Sicherheitsrecht sowie Softwarerecht.