Konzernhaftung: Tochtergesellschaft muss Kosten der mittellosen Muttergesellschaft tragen

Einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft, die durch einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit ihrer Muttergesellschaft verbunden ist, ist es als „wirtschaftlich Beteiligter“ zuzumuten, die Kosten einer Rechtsverfolgung ihrer mittellosen Muttergesellschaft aufzubringen.

Das Oberlandesgericht (OLG) München begründet diese Entscheidung damit, dass die beiden Gesellschaften in konzernmäßiger Verbundenheit stehen und ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Damit ist die Tochtergesellschaft ebenso an einem Rechtsstreit der Muttergesellschaft wirtschaftlich beteiligt. Diese wirtschaftliche Beteiligung rechtfertigt es, die Tochtergesellschaft auch mit den anfallenden Kosten des Rechtsstreits zu belasten (OLG München, Beschluss vom 28.10.2002).

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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