Konzernhaftung: Tochtergesellschaft muss Kosten der mittellosen Muttergesellschaft tragen

Einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft, die durch einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit ihrer Muttergesellschaft verbunden ist, ist es als “wirtschaftlich Beteiligter” zuzumuten, die Kosten einer Rechtsverfolgung ihrer mittellosen Muttergesellschaft aufzubringen.

Das Oberlandesgericht (OLG) München begründet diese Entscheidung damit, dass die beiden Gesellschaften in konzernmäßiger Verbundenheit stehen und ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag besteht. Damit ist die Tochtergesellschaft ebenso an einem Rechtsstreit der Muttergesellschaft wirtschaftlich beteiligt. Diese wirtschaftliche Beteiligung rechtfertigt es, die Tochtergesellschaft auch mit den anfallenden Kosten des Rechtsstreits zu belasten (OLG München, Beschluss vom 28.10.2002).

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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