Fahrverbot gegen Fahrzeughalter wegen Verletzung der Halterpflichten ist unzulässig

Voraussetzung für ein ist nach dem Straßenverkehrsgesetz, dass der Betroffene eine Verkehrsordnungswidrigkeit unter grober oder beharrlicher Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers begangen hat.Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm reicht dafür jedoch eine Verletzung von Halterpflichten nicht aus. Die Richter hoben daher das gegen einen Spediteur erlassene Fahrverbot wieder auf. Obwohl dessen Fahrzeuge mehrfach wegen Verkehrsunsicherheit aufgefallen waren (defekte Reifen, Überladung, mangelhafte Bremsen etc.), könne der Fahrzeughalter nur zu einer Geldbuße verurteilt werden. Ein Fahrverbot könne nur gegen den Fahrzeugführer selbst erlassen werden, nicht aber gegen mögliche Mitverantwortliche, die das Fahrzeug nicht geführt hätten (OLG Hamm, 4 Ss Owi 428/07).

Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Dieter Ferner (Fachanwalt für Strafrecht)

Rechtsanwalt Dieter Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht und Anwalt in der Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf. Spezialgebiete von RA DF: Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafsachen, Drogendelikte, Sexualstrafrecht und Arbeitsstrafrecht.

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