Teilt der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein neues, konkret bestimmtes Girokonto mit, hat die Überweisung auf das alte, andere Konto keine Erfüllungswirkung.
Hat der Arbeitgeber also gleichwohl auf das alte Konto gezahlt, muss er nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg das Gehalt ein zweites Mal an den Arbeitnehmer zahlen. Entscheidend ist das vor allem in den Fällen, in denen die erste Zahlung bei der alten Bank z.B. wegen einer Kontoüberziehung verrechnet worden ist (LAG Berlin-Brandenburg, 13 Sa 1496/08).
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.