EuGH-Urteil zu Markenrecht: Keine Verwechslungsgefahr zwischen WINE TALES Marken

Ein spannendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 20. Dezember 2023 (Fall T-655/22) behandelt eine markenrechtliche Auseinandersetzung, die zeigt, wie feine Nuancen im Markenrecht entscheidend sein können.

Sachverhalt

Im Mittelpunkt stand die Auseinandersetzung um die Eintragung der Wort-Bild- „WINE TALES RACCONTI DI VINO“ der Antragsteller Torre Oria SL. Diese Marke wurde mit der bereits existierenden EU-Wort-Bild-Marke „WINE TALES“ der Parteien Simone Giramondi und Damiano Antonelli verglichen, wobei sich die Opposition hauptsächlich auf Dienstleistungen der Klasse 35 bezog.

Kern der Entscheidung

Der EuGH entschied, dass keine zwischen den beiden Marken besteht. Dabei wurden mehrere Aspekte berücksichtigt:

  1. Ähnlichkeit der Marken: Trotz der visuellen und begrifflichen Ähnlichkeiten in den Marken, insbesondere durch den gemeinsamen Bestandteil „WINE TALES“, sah das Gericht keine unmittelbare Verwechslungsgefahr.
  2. Betrachtung der Produkte und Dienstleistungen: Die angebotenen Dienstleistungen der Klasse 35 unter der neuen Marke unterschieden sich deutlich von den Produkten (Weinen und Schaumweinen) der älteren Marke in Klasse 33.
  3. Keine Komplementarität: Das Gericht verneinte die Annahme, dass die Dienstleistungen und Produkte in einem ergänzenden Verhältnis zueinanderstehen, das zu einer Verwechslungsgefahr führen könnte.
  4. Betrachtung der Marktnutzung: Die Art und Weise, wie eine Marke am Markt verwendet wird, spielt eine Rolle bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr. In diesem Fall wurde keine Beschränkung der neuen Marke auf den Weinsektor festgestellt.

Relevanz für die Praxis

Dieses Urteil verdeutlicht die Komplexität des Markenrechts und die Bedeutung einer sorgfältigen Prüfung der Unterscheidungskraft und der möglichen Verwechslungsgefahr bei Markenanmeldungen.

Fazit

Markenanmelder müssen sich bewusst sein, dass selbst kleine Unterschiede in der Markengestaltung einen großen Einfluss auf die Beurteilung der Unterscheidungskraft und Verwechslungsgefahr haben können. Das EuGH-Urteil bestätigt, dass eine umfassende Analyse aller relevanten Faktoren entscheidend für den Erfolg einer Markenanmeldung ist.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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