Achtung: Bis zum 01.09.26 übernehmen wir nur noch ausgewählte Strafverteidigungen und sind nur per Mail erreichbar!

Zum Schadensersatz bei Nichterfüllung eines eBay-Vertrages

Verfasst von

in

,

|

Zuletzt bearbeitet:

Interessant war der Fall, den das AG Verden (2 C 60/12) zu entscheiden hatte: Jemand verkaufte ein Internetportal mit der Zusicherung, es gebe dort 3.800 Euro Jahresumsatz. Der Verkauf lief wohl nicht wie geplant, immerhin erstand der Käufer für nur 1 Euro das Portal. Der Verkäufer war wohl nicht glücklich damit und veräußerte das Portal danach an einen Dritten. Nachdem der 1-Euro-Käufer erfolglos Frist zur Erfüllung setzte, trat er vom Kaufvertrag zurück und verlangte Schadensersatz. Das Gericht kam hier auf zu zahlenden Schadensersatz in Höhe von 3799 Euro: Die 3800 Euro zugesagter Jahresumsatz abzüglich einem Euro Kaufpreis.

Zum Thema bei uns auch:

    Rechtsanwalt Jens Ferner
    ,