Zum Schadensersatz bei Nichterfüllung eines eBay-Vertrages

Interessant war der Fall, den das AG Verden (2 C 60/12) zu entscheiden hatte: Jemand verkaufte ein Internetportal mit der Zusicherung, es gebe dort 3.800 Euro Jahresumsatz. Der Verkauf lief wohl nicht wie geplant, immerhin erstand der Käufer für nur 1 Euro das Portal. Der Verkäufer war wohl nicht glücklich damit und veräußerte das Portal danach an einen Dritten. Nachdem der 1-Euro-Käufer erfolglos Frist zur Erfüllung setzte, trat er vom Kaufvertrag zurück und verlangte Schadensersatz. Das Gericht kam hier auf zu zahlenden Schadensersatz in Höhe von 3799 Euro: Die 3800 Euro zugesagter Jahresumsatz abzüglich einem Euro Kaufpreis.

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Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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