Interessant war der Fall, den das AG Verden (2 C 60/12) zu entscheiden hatte: Jemand verkaufte ein Internetportal mit der Zusicherung, es gebe dort 3.800 Euro Jahresumsatz. Der Verkauf lief wohl nicht wie geplant, immerhin erstand der Käufer für nur 1 Euro das Portal. Der Verkäufer war wohl nicht glücklich damit und veräußerte das Portal danach an einen Dritten. Nachdem der 1-Euro-Käufer erfolglos Frist zur Erfüllung setzte, trat er vom Kaufvertrag zurück und verlangte Schadensersatz. Das Gericht kam hier auf zu zahlenden Schadensersatz in Höhe von 3799 Euro: Die 3800 Euro zugesagter Jahresumsatz abzüglich einem Euro Kaufpreis.
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