Ein Ehepaar in München, festgenommen wegen des Verdachts der Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst. Ein Elite-Forschungszentrum im Saarland, dessen wissenschaftlicher Geschäftsführer freigestellt wird, weil fast alle Mitarbeiter einer Forschungsgruppe aus China stammen. Eine Luft- und Raumfahrtkonferenz an der TU München, auf der deutsche Drohnenforscher gemeinsam mit Wissenschaftlern aus Russland und China über Dual-Use-Technologien sprechen. Drei Fälle, ein Muster: Deutsche Hochschulen sind zum Schauplatz eines Sicherheitsproblems geworden, das die Wissenschaft selbst zu lange verdrängt hat.
Ich berate Einrichtungen im Umgang mit Wirtschaftsspionage und Wissenschaftsspionage, speziell wenn es um die Strafverteidigung von Mitarbeitern geht und die Einrichtung von belastbaren Compliance-Systemen. Ich habe dazu auch publiziert, etwa in meinem Beitrag zu „Cyberwar, Hackbacks und Desinformation“ (in Ferner, AnwZert ITR 3/2025 Anm. 2) und „Neuentwicklungen der Cybercrime-Phänomenologie“ (in: Ferner, AnwZert ITR 22/2025 Anm. 2).
Der Fall Cispa: Eliteforschung mit Fragezeichen
Das Helmholtz Center for Information Security in Saarbrücken galt als Vorzeigeprojekt deutscher Cybersicherheitsforschung, gefördert mit derzeit 48 Millionen Euro jährlich, mit Ambitionen auf mehr als 100 Millionen Euro ab 2029. Recherchen des Handelsblatts brachten im Juni 2026 ans Licht, dass in einer zentralen Forschungsgruppe des Gründungsdirektors 18 von 19 Mitgliedern chinesischer Herkunft waren und Kooperationen mit Universitäten bestanden, die zu den „Seven Sons of National Defense“ zählen, jenen chinesischen Elitehochschulen mit engster Anbindung an die Verteidigungsindustrie. Neun der beteiligten Einrichtungen standen zudem auf der Sanktionsliste des US-Handelsministeriums, darunter die University of Electronics Science and Technology of China.
Die Folgen kamen schnell: Bundesforschungsministerium und saarländische Landesregierung stoppten sämtliche China-Kooperationen des Instituts, ein Sonderprüfer soll klären, ob sicherheitsrelevante Ergebnisse ins Ausland gelangt sind, und Backes wurde vorerst freigestellt. Der Bundestag befasst sich inzwischen im Digitalausschuss mit dem Fall, der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Marc Henrichmann, spricht von einer „sicherheitspolitischen Frage ersten Ranges“. Backes selbst weist den Vorwurf der Naivität zurück und verweist auf fehlende Möglichkeiten für echte Background-Checks.

Anbahnung mit Ehrendoktorwürde
Der Fall Cispa ist keine Ausnahme, bereits im Mai 2026 nahm die Bundesanwaltschaft ein deutsches Ehepaar in München fest, dem vorgeworfen wird, im Auftrag eines chinesischen Geheimdienstes systematisch Kontakte zu Professoren aus Luft- und Raumfahrttechnik, Informatik und KI aufgebaut zu haben. Die Vorgehen war recht unspektakulär: Einladungen zu Symposien, Honorarvorträge, mitunter die Aussicht auf eine Ehrendoktorwürde. Wer der Einladung nach China folgte, sprach dort nicht vor zivilem Publikum, sondern vor Mitarbeitern eines staatlichen Rüstungskonzerns. Acht Hochschulen sind nach Angaben der Ermittler betroffen, darunter die RWTH Aachen, deren Forscher ausdrücklich nicht selbst verdächtigt werden.
Das chinesische Vorgehen kann nur als „subtil“ bezeichnet werden, im Gegensatz zur offensiveren russischen Praxis. Das Bundesamt für Verfassungsschutz spricht von einer „Non-Professionalisierung“ der Spionage: Nicht mehr nur Geheimdienstmitarbeiter, sondern auch chinesische Gastwissenschaftler würden gezielt mit Ausforschungsaufträgen betraut.
Compliance gegen Spionage: Was Hochschulen tun können
Forschungssicherheit beginnt nicht über ein schlichtes Verbot von Kooperationen hinaus mit Transparenz über deren Risiken. Eine funktionierende Compliance-Struktur setzt bei der Auswahl von Personal an, mit Hintergrundchecks vor der Anstellung, einer Prüfung institutioneller Verbindungen zu Militäreinrichtungen im Herkunftsland und einer klaren Risikoeinstufung nach Fachgebiet: grün für unkritische Forschung, gelb für prüfungsbedürftige Fälle, rot für Bereiche, in denen Publikationen erst nach Patentanmeldung oder wirtschaftlicher Verwertung freigegeben werden. Ergänzt wird das durch Vertraulichkeitsvereinbarungen, eine Sensibilisierung der Mitarbeiter für Anbahnungsversuche bei Auslandsaufenthalten und die Einrichtung eines Ansprechpartners für Forschungssicherheit, wie ihn mittlerweile auch das Cispa nachträglich schafft, nachdem die eigene Nachlässigkeit öffentlich wurde.
Baustein Nr.2 ist institutionelle Verantwortung, auch wenn die Hochschulrektorenkonferenz zwar die Position einnimmt, die Entscheidung über Kooperationen müsse so nah wie möglich am einzelnen Wissenschaftler bleiben. Denn die Berichte machen deutlich, dass genau diese Dezentralität im Fall Cispa versagt hat – weil der Aufsichtsrat über Jahre uneinig blieb und der Gesellschafter Bund die China-Finanzierung einzelner Projekte schlicht nicht kannte. Eine belastbare Compliance-Struktur braucht deshalb eine zentrale Stelle, die Kooperationspartner, Fördermittelquellen und Sanktionslisten systematisch abgleicht sowie eine Institution, die im Ernstfall auch gegen den Willen einzelner Forscher Kooperationen aussetzen kann, bevor Sonderprüfung und Imageschaden folgen.
TU München und die Drohnenkonferenz
Ein dritter Fall zeigt, wie schwer sich Wissenschaft und Politik mit klaren Grenzen tun. Drohnenforscher der TU München nehmen regelmäßig an der Luft- und Raumfahrtkonferenz „Icasse“ teil, mitveranstaltet von der Shanghai Jiao Tong University, die als eng mit dem chinesischen Verteidigungssektor verbunden gilt, und dem russischen Moscow Aviation Institute, das auf einer US-Sanktionsliste steht. Diskutiert wurden dort unter anderem Hyperschalltechnologien und autonome Flugsysteme. Unionsfraktionsvize Norbert Röttgen hält solche Kooperationen für „grob fahrlässig“, Bundesforschungsministerin Dorothee Bär formuliert es so: „Wissenschaftsfreiheit bedeutet nicht Spionagefreiheit“. Die TU München verteidigt sich mit dem Hinweis, die Konferenzen seien wissenschaftlich üblich und russische Partnerschaften seit Kriegsbeginn eingefroren.
Was die Politik jetzt unternimmt
Als Reaktion auf die wachsende Zahl solcher Fälle haben Bund und Länder im Dezember 2025 die Einrichtung einer „Nationalen Plattform Forschungssicherheit“ beschlossen, angesiedelt beim Bundesforschungsministerium, mit elf Mitarbeiterstellen zur Beratung von Hochschulen. Eine echte Clearingstelle, die Kooperationen im Zweifel untersagen könnte, wurde dabei bewusst nicht geschaffen. Die Hochschulrektorenkonferenz betont, die Verantwortung müsse bei den einzelnen Wissenschaftlern bleiben.
Der Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft fordert dagegen ein Ampelsystem für Publikationen und eine Sicherheitseinstufung von Mitarbeitern nach US-Vorbild. Rund 39.000 chinesische Studierende und über 9.000 CSC-Stipendiaten sind aktuell in Deutschland eingeschrieben, eine Zahl, die der Chef der Cyberagentur, Christian Hummert, offen als Risikofaktor benennt.

Die strafrechtliche Dimension
Für Forscher und Hochschulen, die in solche Ermittlungen hineingezogen werden, zählt der Straftatbestand der Spionage: Zentral ist hier § 99 StGB, die geheimdienstliche Agententätigkeit: Wer für den Geheimdienst einer fremden Macht Tätigkeiten ausübt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet sind, macht sich strafbar, unabhängig davon, ob am Ende tatsächlich Staatsgeheimnisse betroffen waren. Für die Erfüllung des Tatbestands reicht bereits eine Tätigkeit für den Nachrichtendienst als solche aus, eine ausdrückliche Weisung im Einzelfall ist nicht erforderlich. Die vollständige rechtliche Einordnung samt Abgrenzung zu § 96 StGB (geheimdienstliche Agententätigkeit gegen Deutschland) und zu Landesverrat findet sich vertieft aufgearbeitet.
Ich beschäftige mich seit Jahren mit der strafrechtlichen Seite von Spionage, sowohl als Strafverteidiger als auch als Compliance-Berater für Institutionen, die genau solche Risiken frühzeitig erkennen und absichern müssen. Beides ergänzt sich: Wer weiß, wie ein Ermittlungsverfahren wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit abläuft, welche Beweise die Bundesanwaltschaft typischerweise sammelt und wo die Verteidigung ansetzen kann, versteht auch, an welchen Stellen eine Hochschule oder ein Forschungsinstitut präventiv ansetzen muss. Die Fälle Cispa, TU München und das Münchener Ehepaar zeigen, dass beide Seiten, Strafverteidigung und Compliance, denselben Sachverhalt aus unterschiedlichen Blickwinkeln betrachten und am Ende auf dieselben Fragen stoßen.
Wissenschaftler, die im Fall Cispa oder ähnlichen Konstellationen als Zeugen oder gar als Beschuldigte in Erscheinung treten, stehen typischerweise vor einer doppelten Herausforderung. Zum einen die strafrechtliche Bewertung ihres Handelns, zum anderen die Frage der Forschungsförderung und arbeitsrechtlichen Konsequenzen gegenüber der eigenen Institution. Wer als Hochschule oder Forschungseinrichtung frühzeitig eine Compliance-Struktur für Forschungssicherheit aufbaut, senkt nicht nur das strafrechtliche Risiko der eigenen Mitarbeiter, sondern schützt auch die Institution selbst vor dem Vertrauensverlust, den das Cispa gerade in aller Öffentlichkeit erlebt.
