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Verwaltungsrecht und Werberecht: Werbeschild muss nicht sofort entfernt werden

Es besteht kein überwiegendes öffentliches Interesse an der sofortigen Entfernung eines seit mehr als 10 Jahren vorhandenen und in der Zeit auch unbeanstandeten Werbeschildes in der Innenstadt Triers. Dies entschieden die Richter der 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier (5 L 1239/14.TR) mit Beschluss vom 24. Juli 2014.

Die Antragstellerin erhielt seitens der Stadt Trier eine bauaufsichtliche Verfügung mit dem Inhalt, ein am Nachbarhaus befestigtes Werbeschild für eine Apotheke am Hauptmarkt innerhalb von 2 Wochen zu beseitigen. Diese legte gegen die Verfügung Widerspruch ein und stellte bei dem Verwaltungsgericht Trier den Antrag, im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes das Schild nicht sofort entfernen zu müssen. Dem gaben die Richter statt. Sie führten in der Entscheidung aus, das Schild sei offenkundig seit mehr als 10 Jahren ohne Beanstandungen vor Ort vorhanden gewesen. Eine seitens der Stadt befürchtete Vorbildwirkung könne angesichts des langen Zeitraumes der Existenz des Schildes nicht eingewandt werden. Das Schild stelle keine Gefahr für Fußgänger und Zulieferer dar. Auch die inzwischen in Kraft getretene Werbesatzung der Stadt könne hieran nichts ändern. Daher könne das Schild bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens, in dem zu klären sei, ob das Schild genehmigt werden könne oder nicht, dort verbleiben.

Quelle: Pressemitteilung des Gerichts

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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