Ich berichte hier von einem neuen Fall, in dem ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarz-Surfens eröffnet wurde. Ein Durchsuchungsbeschluss ist bereits ergangen, der Laptop schon beschlagnahmt. Das besondere an diesem Fall sind für mich vor allem:
Der Betroffene wurd ezufällig von einer Streife in seinem Auto gesehen und daraufhin angesprochen
Es ist noch nicht bekannt, in welchem WLAN er unterwegs war, wer also der Berechtigte sein soll. Das Ermittlungsverfahren samt Wohungsdurchsuchung wird also erst einmal nur dazu dienen, den Berechtigten zu finden. Erst dann wird sich klären lassen, ob dieser sein WLAN (was ja mitunter verbreitet ist!) bewusst offen gelassen hat, somit der Betroffene doch mit Einwilligung des Berechtigten in dessen WLAN unterwegs war.
Hinweis: Das Thema „Schwarz-Surfen“ wird zunehmend zum ausufernden Problem, ich kann Betroffene nur weiterhin bitten, mir jederzeit Informationen zu eigenen Erlebnissen zuzustellen. Die Presse möchte ich nochmals bitten, das Thema nicht weiter zu ignorieren – in der Bevölkerung ist gar nicht bekannt, dass Staatsanwaltschaften das so genannte „Schwarz-Surfen“ überhaupt verfolgen. Deswegen ist es übrigens auch im Infobrief „Alltägliche rechtliche Probleme im Internet“ thematisiert. Unter http://www.schwarz-surfen.de/ sammle ich Urteile und Beschlüsse zum Thema, dort gibt es auch Anmerkungen.
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.