Wieder Ermittlungsverfahren wegen Schwarz-Surfens

Ich berichte hier von einem neuen Fall, in dem ein Ermittlungsverfahren wegen Schwarz-Surfens eröffnet wurde. Ein Durchsuchungsbeschluss ist bereits ergangen, der Laptop schon beschlagnahmt. Das besondere an diesem Fall sind für mich vor allem:

  1. Der Betroffene wurd ezufällig von einer Streife in seinem Auto gesehen und daraufhin angesprochen
  2. Es ist noch nicht bekannt, in welchem WLAN er unterwegs war, wer also der Berechtigte sein soll. Das Ermittlungsverfahren samt Wohungsdurchsuchung wird also erst einmal nur dazu dienen, den Berechtigten zu finden. Erst dann wird sich klären lassen, ob dieser sein WLAN (was ja mitunter verbreitet ist!) bewusst offen gelassen hat, somit der Betroffene doch mit Einwilligung des Berechtigten in dessen WLAN unterwegs war.

Hinweis: Das Thema “Schwarz-Surfen” wird zunehmend zum ausufernden Problem, ich kann Betroffene nur weiterhin bitten, mir jederzeit Informationen zu eigenen Erlebnissen zuzustellen. Die Presse möchte ich nochmals bitten, das Thema nicht weiter zu ignorieren – in der Bevölkerung ist gar nicht bekannt, dass Staatsanwaltschaften das so genannte “Schwarz-Surfen” überhaupt verfolgen. Deswegen ist es übrigens auch im Infobrief “Alltägliche rechtliche Probleme im Internet” thematisiert. Unter http://www.schwarz-surfen.de/ sammle ich Urteile und Beschlüsse zum Thema, dort gibt es auch Anmerkungen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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