Wieder Ermittlungsverfahren wegen Schwarz-Surfens

Ich berichte hier von einem neuen Fall, in dem ein wegen Schwarz-Surfens eröffnet wurde. Ein ist bereits ergangen, der Laptop schon beschlagnahmt. Das besondere an diesem Fall sind für mich vor allem:

  1. Der Betroffene wurd ezufällig von einer Streife in seinem Auto gesehen und daraufhin angesprochen
  2. Es ist noch nicht bekannt, in welchem WLAN er unterwegs war, wer also der Berechtigte sein soll. Das Ermittlungsverfahren samt Wohungsdurchsuchung wird also erst einmal nur dazu dienen, den Berechtigten zu finden. Erst dann wird sich klären lassen, ob dieser sein WLAN (was ja mitunter verbreitet ist!) bewusst offen gelassen hat, somit der Betroffene doch mit Einwilligung des Berechtigten in dessen WLAN unterwegs war.

Hinweis: Das Thema “Schwarz-Surfen” wird zunehmend zum ausufernden Problem, ich kann Betroffene nur weiterhin bitten, mir jederzeit Informationen zu eigenen Erlebnissen zuzustellen. Die Presse möchte ich nochmals bitten, das Thema nicht weiter zu ignorieren – in der Bevölkerung ist gar nicht bekannt, dass Staatsanwaltschaften das so genannte “Schwarz-Surfen” überhaupt verfolgen. Deswegen ist es übrigens auch im Infobrief “Alltägliche rechtliche Probleme im Internet” thematisiert. Unter http://www.schwarz-surfen.de/ sammle ich Urteile und Beschlüsse zum Thema, dort gibt es auch Anmerkungen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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