Google gibt bekannt, welche Daten im Rahmen von Streetview gesammelt werden

Endlich gibt Google offen bekannt, welche Daten im Rahmen von Streetview gesammelt werden: Im EU-Google-Blog findet sich dazu ein Eintrag. So werden laut Google Fotos erstellt, WLAN-Hotspots erfasst und mit einer Lasermessung Daten erfasst, um Gebäude dreidimensional darzustellen.

Die Art der Aufbereitung von Google, insbesondere die Verweise darauf, welche Unternehmen das noch so machen, zeigt mir recht deutlich, dass man die Kritik nicht verstanden hat: Es ist mir egal, wer das macht. Hier geht es um Google und darum, dass der am 27.4.2010 erschienene Artikel vielleicht besser vor der Erfassung der Daten erschienen wäre. Es geht in der aktuellen Diskussion nicht darum, das/was erfasst wird, sondern darum, dass Google so ein Geheimnis darum machen wollte oder zumindest dieser Eindruck aufgekommen ist. Sätze wie dieser müssen insofern auch zurückgewiesen werden:

Companies like Skyhook have been collecting this data cross Europe for longer than Google, as well as organizations like the German Fraunhofer Institute.

Google ist nicht das Fraunhofer Institut. Und Google ist auch sonst nicht wie irgendein anderes Unternehmen. Das weiß man bei Google ganz genau und genießt deswegen, nicht zuletzt in der breiten Öffentlichkeit, viele Privilegien. Dann muss man, wenn es einmal eng wird, aber auch damit leben, nicht den Vergleich mit anderen Unternehmen suchen zu können.

Zwei Punkte aber fallen mir nun positiv auf (neben der Tatsache, dass Google immerhin – wenn auch verspätet – offen reagiert hat):

  1. Man liest u.a. den Satz „However, it's clear with hindsight that greater transparency would have been better.“. Das klingt ein wenig nach Einsicht.
  2. Google weist ausdrücklich darauf hin, dass man die „Inspektion“ der Fahrzeuge – anders als von den Datenschutzbeauftragten behauptet – durchaus angeboten hatte und dies immer noch anbietet: „We offered to let them examine it last year –it is totally untrue to say we would not let them see the car. They are still welcome to do so.“. Hier ist Erklärungsbedarf der Datenschutzbeauftragten gefordert, die eben dies angemakelt hatten.
Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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