Und wieder einmal ging es vor Gericht um die Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Beleidigungen auf Facebook – diesmal allerdings wurde nicht der Arbeitgeber beleidigt, sondern es wurden die Kollegen in öffentlichen Postings beleidigt. So fanden sich Kollegen dort betitelt u.a. als „Speckrollen“ und „Klugscheisser“. Das Arbeitsgericht Duisburg (5 Ca 949/12) hatte sich damit zu befassen…WeiterlesenFacebook: Kollegen beleidigen rechtfertigt Kündigung
Schlagwort: Beleidigung
Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB begeht, wer einen anderen rechtswidrig in seiner Ehre verletzt, indem er ihm vorsätzlich durch eine Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung seinen sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert ganz oder teilweise abspricht, ihm also unter einem dieser drei Gesichtspunkte Minderwertigkeit oder Unzulänglichkeit bescheinigt. Im strafrechtlichen Sinne ist eine Beleidigung also eine Äußerung, durch die jemand in seiner Ehre verletzt wird. Eine Beleidigung kann sowohl durch Worte als auch durch Gesten oder Verhaltensweisen erfolgen. Es muss sich jedoch um eine herabsetzende Äußerung oder Handlung handeln, die geeignet ist, das Ansehen oder die Würde des Betroffenen zu beeinträchtigen.
Im Gegensatz zu Verleumdung und übler Nachrede ist bei der Beleidigung keine unwahre Tatsachenbehauptung erforderlich. Bei der Verleumdung wird eine unwahre Tatsachenbehauptung über jemanden verbreitet, während bei der üblen Nachrede eine wahre Tatsachenbehauptung über jemanden in ehrverletzender Weise verbreitet wird.
Beleidigung kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Strafbarkeit hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere der Beleidigung, dem Vorleben des Täters und dem Verhalten des Opfers. In vielen Fällen können Beleidigungsvorwürfe jedoch durch eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien beigelegt werden.
Rechtsanwalt für Beleidigung und Verleumdung: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, Profi im Strafrecht & Persönlichkeitsrecht, hilft bei Verteidigung gegen den Vorwurf der Beleidigung und Verleumdung.
Es ist gerade heute nichts Ungewöhnliches, dass an einem Tatort DNA-Spuren gefunden werden, die einem Tatverdächtigen zugeordnet werden. Hintergrund ist, dass zunehmend inflationär DNA-Proben genommen werden. Mitschuld tragen auch die Gerichte, die u.a. den §81g StPO über Gebühr anwenden, der laut Gesetzestext nur bei schwersten Taten Anwendung finden sollte, tatsächlich aber bereits bei Körperverletzungsdelikten ab…WeiterlesenErmittlungsverfahren: DNA-Spur am Tatort
Wer einen Vollstreckungsbeamten als „Verbrecher“ tituliert und androht, ihn zukünftig von seinem Grundstück zu werfen, macht sich nicht nur wegen Beleidigung, sondern auch wegen einer versuchten Nötigung strafbar. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat daher in einer aktuellen Entscheidung die Revision eines Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Schwerte wegen Beleidigung verworfen und…WeiterlesenSchon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein
Anbieten von Geld für Sex: Beleidigung
Das OLG Oldenburg (1 Ss 204/10) hat festgestellt, dass das Anbieten von Geld mit dem Hinweis, sich davon sexuelle Dienstleistungen zu erhoffen, eine Beleidigung darstellen kann. Wie ich zum Thema Voyeurismus erklärt hatte, ist darauf abzustellen, ob eine Kundgabe von Missachtung vorliegt – wer einem anderen Geld gegen Sex anbietet, bringt damit offen zum Ausdruck,…WeiterlesenAnbieten von Geld für Sex: Beleidigung
Es geht um folgenden Sachverhalt: Der Angeklagte hielt sein Mobiltelefon unter den Rock der Geschädigten, um Bildaufnahmen zu fertigen. Nach den Gesamtumständen wollte er dies heimlich tun; eine von der Geschädigten geschilderte Berührung mit dem Handy an ihrer Kniekehle erfolgte offensichtlich unbeabsichtigt. Frage: Ist das Strafbar? Das Ergebnis überrascht sicherlich einige.WeiterlesenZur Strafbarkeit des Voyeurismus
Man stelle sich vor, eine Altenpflegerin schreibt auf Facebook diesen Beitrag: „Irgendwann wird es eh so kommen dass man hinz und kunz aufnehmen muss. dank meiner medizinischen Ausbildung wird bei mir keiner überleben.“ Wie geht man damit als Arbeitgeber um? Kann man sich als Arbeitgeber überhaupt wehren, wenn Arbeitnehmer in Ihrer Freizeit so genannte „Hasspostings“…WeiterlesenArbeitsrecht: Kündigung bei „Hasspostings“ & Hetze auf Facebook
In einem bestimmten Alter – das manche geistig nicht hinter sich lassen können – aber auch in bestimmten Szenen ist der „Slogan“ „A.C.A.B. – All cops are bastards“ relativ verbreitet. Dabei tritt er in zwei wesentlichen Formen auf: Einmal als mündliche Äußerung gegenüber Polizeibeamten und einmal als „Aufnäher“ oder „Sticker“ an einem Kleidungsstück. Fraglich ist…WeiterlesenUrteile zur Beleidigung mittels „A.C.A.B.“ – „All cops are bastards“
Das OLG Hamburg (7 U 70/09) hat festgestellt, dass ein Betroffener, der sich einer Rechtsverletzung durch einen (anonym) bei Blogspot.com publizierten Artikel ausgesetzt sieht, einen Unterlassungsanspruch gegenüber Blogspot.com hat. Voraussetzung: Es muss hinreichend substantiiert dargelegt werden, durch welche Passagen man konkret eine Rechtsverletzung sieht. Ein pauschaler Hinweis auf einen Artikel oder gar das Blog insgesamt,…WeiterlesenOLG Hamburg zu Unterlassungsanspruch: Blogspot.com muss bei Rechtsverletzung reagieren
Nemo tenetur se ipsum accusare bedeutet, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten bzw. an Ermittlungen gegen sich selbst aktiv mitzuwirken. Der Strafverteidiger bringt den „nemo tenetur“-Grundsatz auch kürzer auf den Punkt mit „Mund halten – nichts sagen“. Im Kern geht es m.E. um eben diesen Grundsatz in einer Posse, die nun endlich in…WeiterlesenKeine Pflicht zur Selbstbelastung – auch im Datenschutz
Der Bundesgerichtshof (5 StR 472/12) hat klargestellt, dass ein minder schwerer Fall des Totschlags (§213 StGB) mit herabgesenktem Strafrahmen durchaus möglich sein kann, je nach schwere der vorangegangenen Beleidigung. Vorliegend ging es um eine sicher nicht alltägliche Auseinandersetzung zwischen Ehepartnern, an deren Ende der Ehemann die Ehefrau erstickte: Nach den Feststellungen des Landgerichts kam es…WeiterlesenStrafrecht: Minder schwerer Fall des Totschlags wegen vorangegangener Beleidigung ist möglich
Einspruch gegen Strafbefehl: Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, dann ist der Einspruch gegen diesen Strafbefehl der einzige Weg, um zu verhindern, dass der Strafbefehl rechtskräftig wird und Sie dann damit verurteilt sind. Im Folgenden einige Ausführungen zum Einspruch gegen den Strafbefehl. Wobei Sie bitte die Warnungen hinsichtlich eines vorschnell eingelegten bzw. aufrecht erhaltenen Einspruchs…WeiterlesenStrafbefehl: Einspruch gegen Strafbefehl
Ich habe kürzlich einen Mandanten in einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht Aachen vertreten, in dem es um mehrere – mitunter auch schwere – Beleidigungen ging. Diese wurden von dem Geschädigten zur Anzeige gebracht und nunmehr verhandelt, er selbst trat als Nebenkläger auf. Hinweis: Im Zuge von Gesetzesänderungen im Jahr 2009 wurde die Nebenklage bezüglich Beleidigungen…WeiterlesenBeleidigung vor Gericht: Entscheidung zwischen Schmerzensgeld und Strafanzeige
Ein Oberstudienrat fand laut Feststellungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (DL 13 K 598/09) Gefallen an an dem „Schuhfetisch“. Während die Neigung als solche keine Probleme bereitet, ergab sich aber das Problem, dass der Beamte seinem Fetisch in der Schule fröhnte – und (teils gegen Bezahlung) Schülerinnen fotografierte und die Fotos u.a. über eine entsprechende Webseite verteilte.…WeiterlesenNicht zulässig: Lehrer fotografiert Schüler wegen Schuhfetisch
Drohung mit Faustrecht
Wer einen Vollstreckungsbeamten als „Verbrecher“ tituliert und androht, ihn zukünftig von seinem Grundstück zu werfen, macht sich nicht nur wegen Beleidigung, sondern auch wegen einer versuchten Nötigung strafbar. Der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat daher in einer aktuellen Entscheidung die Revision eines Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Amtsgericht Schwerte wegen Beleidigung verworfen und…WeiterlesenDrohung mit Faustrecht
Die Bezeichnung einer Geschwindigkeitsmessung als „Wegelagerei“ ist keine Beleidigung des durchführenden Polizisten. Die Äußerung ist grundsätzlich von der Meinungsfreiheit gedeckt.WeiterlesenStrafrecht: Titulierung einer Radarmessung als „Wegelagerei“ ist keine Beleidigung