Immer noch wird um die Strafbarkeit der Aussage „a.c.a.b. – All cops are bastards“ gerungen, weiterhin gibt es gerichtliche Entscheidungen dazu. Ich hatte in meiner früheren Übersicht bereits klar gestellt, dass es letztlich an der inidividualisierbarkeit hängt: Muss sich durch die konkrete Form der Verwendung eine einzelne Zahl von Polizisten ansprechen (und damit beleidigen) lassen, oder ist es so weit zu verstehen, dass kein einzelner Polizist sich angesprochen fühlen darf?
Das OLG Karlsruhe (1 (8) Ss 64/12- AK 40/12) hat nun klar gestellt, dass ein anlässlich eines gut besuchten Fussballspiels in einem Stadion hochgehaltenes Transparent durchaus im Einzelfall beleidigen kann: Nämlich die im Stadion eingesetzten Polizisten. Allerdings wurde die Sache zur (erneuten) Entscheidung an die Vorinstanz zurück gewiesen, die bisher eine Strafbarkeit verneinte.
Das heisst: Die Rechtsprechung beginnt grosszügiger zu werden. Dass ein Transparent in einem Stadion pauschal die Polizisten beleidigen soll, die dort eingesetzt sind, ist eine Neuerung. Dies mag im konkreten Fall einer offenkundigen Beleidigung auf viel Gegenliebe stoßen, bedeutet aber ein enormes Risiko für (kritische) Meinungsäußerungen auf Großveranstaltungen wie Demonstrationen. Es bleibt abzuwarten wie es weiter geht.
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