In der aktuellen NJW (21/2010) findet sich ab Seite 1494 ein Beitrag von Holger Nieland mit dem Titel „Haftung bei Meinungsforen im Internet“. Der Autor analysiert in ziemlich kompakter Form die aktuelle Rechtslage zur Störerhaftung im Rahmen von Internet-Foren, dabei liegt der Schwerpunkt auf einer Auseinandersetzung mit der – speziell aus Hamburg geforderten – „proaktiven Prüfungspflicht“, gemeint ist die unmittelbare Prüfung von Inhalten bei Eingang.
Hinweis am Rande: Der Beitrag in der NJW ist zwar sehr verständlich aufbereitet, aber dennoch ein juristischer Fachbeitrag. Es macht meines Erachtens keinen Sinn, wenn nun Webmaster blind sich diese NJW-Ausgabe suchen. Insofern fand ich den Vortrag „Unter Trollen“ von Jörg Heidrich auf dem LawCamp 2010 (auch auf der Re:Publica gehalten) aus praktischer Sicht sehr viel sinnvoller.
Im Rahmen des Beitrags ist zuerst festzustellen, was sicherlich ohnehin jeder erwartet, der in der Materie steckt: Einen Kern bildet das Landgericht Hamburg mit seiner nicht immer von inneren Widersprüchen freien Linie. Dabei erkennt Nieland im Ergebnis zu Recht, dass es bei der Störerhaftung letztlich um drei Pflichtenkreise des Betreibers gehen kann:
- Gibt es eine „Proaktive Prüfungspflicht“, also eine Pflicht zur Kontrolle aller eingehenden Inhalte?
- Wann gibt es eine Zurechnung der Inhalte, ein „zu Eigen machen“, für das der Forenbetreiber ohnehin einsteht?
- In wie weit gibt es eine Vorsorgepflicht nach Kenntniserlangung mit Blick auf die Verhinderung zumindest gleichartiger (vorhersehbarer) Verstöße?
Im Rahmen der Zurechnung (oben 2) bzw. des „zu Eigen machens“ äußert der Autor (berechtigterweise) alleine an der ausufernden Rechtsprechung des LG Hamburg, dass zuletzt jeglichen Eintrag in Foren dem Betreiber pauschal als eigene Inhalte zuordnet. Wenig überraschend lehnt der Autor eine proaktive Prüfungspflicht generell ab (die Kritik in dem Bereich ist ja durchaus verbreitet), für mich dagegen schon eine Überraschung ist, dass selbst Vorsorgepflichten vom Autor abgelehnt werden.





