Immer noch wird um die Strafbarkeit der Aussage „a.c.a.b. – All cops are bastards“ gerungen, weiterhin gibt es gerichtliche Entscheidungen dazu. Ich hatte in meiner früheren Übersicht bereits klar gestellt, dass es letztlich an der inidividualisierbarkeit hängt: Muss sich durch die konkrete Form der Verwendung eine einzelne Zahl von Polizisten ansprechen (und damit beleidigen) lassen,…WeiterlesenOLG Karlsruhe: ACAB-Transparent in Fussballstadion kann strafbare Beleidigung sein
Schlagwort: Beleidigung
Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB begeht, wer einen anderen rechtswidrig in seiner Ehre verletzt, indem er ihm vorsätzlich durch eine Kundgabe der Missachtung oder Nichtachtung seinen sittlichen, personalen oder sozialen Geltungswert ganz oder teilweise abspricht, ihm also unter einem dieser drei Gesichtspunkte Minderwertigkeit oder Unzulänglichkeit bescheinigt. Im strafrechtlichen Sinne ist eine Beleidigung also eine Äußerung, durch die jemand in seiner Ehre verletzt wird. Eine Beleidigung kann sowohl durch Worte als auch durch Gesten oder Verhaltensweisen erfolgen. Es muss sich jedoch um eine herabsetzende Äußerung oder Handlung handeln, die geeignet ist, das Ansehen oder die Würde des Betroffenen zu beeinträchtigen.
Im Gegensatz zu Verleumdung und übler Nachrede ist bei der Beleidigung keine unwahre Tatsachenbehauptung erforderlich. Bei der Verleumdung wird eine unwahre Tatsachenbehauptung über jemanden verbreitet, während bei der üblen Nachrede eine wahre Tatsachenbehauptung über jemanden in ehrverletzender Weise verbreitet wird.
Beleidigung kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Strafbarkeit hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie der Schwere der Beleidigung, dem Vorleben des Täters und dem Verhalten des Opfers. In vielen Fällen können Beleidigungsvorwürfe jedoch durch eine außergerichtliche Einigung zwischen den Parteien beigelegt werden.
Rechtsanwalt für Beleidigung und Verleumdung: Rechtsanwalt Ferner Alsdorf, Aachen, Profi im Strafrecht & Persönlichkeitsrecht, hilft bei Verteidigung gegen den Vorwurf der Beleidigung und Verleumdung.
Wenn man sich auf Facebook über seinen Arbeitgeber oder Kollegen zu stark auslässt, droht die Kündigung – das ist bekannt, zahlreich ausgeurteilt und bei uns schon mehrfach thematisiert wurden (siehe hier). Nun gibt es weiteren Streit: Ein Beamter (Feuerwehrbeamter) hatte sich wohl auf Facebook angesichts angekündigter Sparmaßnahmen recht kritisch geäußert (dazu hier und hier). Nun…WeiterlesenFacebook und Recht: Suspendierung von Beamten wegen kritischer Facebook-Äußerung?
Kurz: Das LAG Hamm (3 Sa 644/12) hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bochum (3 Ca 1283/11, hier besprochen) aufgehoben. Es ging um einen Azubi, der seinen Chef auf Facebook beleidigt hat, letztlich aber trotz Kündigung seinen Job bzw. seine Ausbildungsstelle behielt. Der Grund: Das Arbeitsgericht Bochum sah bei einem Auszubildenden den Ausbilder in einer charakterlichen…WeiterlesenFacebook: Azubi verliert Job wegen Beleidigung des Arbeitgebers
Das OLG Naumburg (2 Ss 156/11) hat erklärt, dass ein Staatsanwalt sich die Bezeichnung als „Rechtsbrecher“ durchaus gefallen lassen muss. Es ging hier um einen Betroffenen, der der Meinung war eine Wohnungsdurchsuchung sei rechtswidrig erfolgt und daraufhin den zuständigen Staatsanwalt markig als „Rechtsbrecher“ betitelte. Eine Beleidigung sah das Gericht hier nicht, denn der Betroffene, der…WeiterlesenDer Staatsanwalt kann Rechtsbrecher, der Rechtsanwalt aber kein Winkeladvokat sein
Keine Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Fehlverhaltens des Ehepartners des Arbeitnehmers.WeiterlesenArbeitsrecht: Keine Kündigung wegen Fehlverhaltens des Ehepartners
Das Landesarbeitsgericht Köln (11 Sa 663/12) hat klargestellt, dass schwerste Beleidigungen eines Arbeitskollegen den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung berechtigen, eine vorherige Abmahnung ist nicht notwendig. Dabei ging es um tatsächlich schwerste Beleidigungen: Eine Arbeitskollegin wurde am Arbeitsplatz als „Fotze“ tituliert und gleich mehrmals bespuckt. Das Gericht dazu richtigerweise: Angesichts der Schwere der Beleidigungen und der…WeiterlesenArbeitsrecht: Schwerste Beleidigung von Arbeitskollegen rechtfertigt Kündigung ohne Abmahnung
Einem Auszubildenden kann nicht automatisch gekündigt werden, nur weil er den Arbeitgeber auf Facebook grob beleidigt – so ein Gerichtsurteil.WeiterlesenKeine Kündigung von Auszubildendem nach Beleidigung des Arbeitgebers auf Facebook
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (17 Sa 602/12) hat sich in einer gescheiterten Klage mit dem Begriff des Mobbings auseinandergesetzt und auch mit der Frage, wann dies in einem arbeitsfeindlichen Klima anzunehmen ist. Letztlich reicht ein grundsätzlich negatives Klima nicht aus, wobei immer wertend zu berücksichtigen ist, welchen Anteil der Arbeitnehmer daran hatte – und ob er…WeiterlesenArbeitsrecht: LAG Düsseldorf zum Mobbing
In der aktuellen NJW (21/2010) findet sich ab Seite 1494 ein Beitrag von Holger Nieland mit dem Titel „Haftung bei Meinungsforen im Internet“. Der Autor analysiert in ziemlich kompakter Form die aktuelle Rechtslage zur Störerhaftung im Rahmen von Internet-Foren, dabei liegt der Schwerpunkt auf einer Auseinandersetzung mit der – speziell aus Hamburg geforderten – „proaktiven…WeiterlesenStörerhaftung und Meinungsforen
Lange Zeit war es früher fraglich ob es ein „virtuelles Hausrecht“ überhaupt gibt und falls ja, wie es ausgestaltet ist. Dazu gibt es inzwischen eine recht umfassende Rechtsprechung. Der Klassiker schlechthin ist die Entscheidung des OLG Köln aus dem Jahr 2000 (AZ 19 U 2/00): Ebenso wie das Landgericht ist der Senat der Ansicht, daß…WeiterlesenVirtuelles Hausverbot bzw. Hausrecht
Kurzum: Wer „ins Blaue hinein“ behauptet, in einer Familie gäbe es „Partnerschaftsgewalt“ und es bestünde eine „Kindeswohlgefährdung“, der kann sich wegen übler Nachrede strafbar machen – dies hat das AG Rosenheim (1 Cs 420 Js 18674/11) klar gestellt. Die Täterin hatte derartiges gegenüber einer Mitarbeiterin eines Kindergartens behauptet, die diese Informationen an das Jugendamt weiter…WeiterlesenGrundlos behauptete Kindeswohlgefährdung kann üble Nachrede sein
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (8 Sa 361/10) hatte sich mit einer Beleidigung eines Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer zu beschäftigen. Dieser äusserte sich gegenüber seinem Arbeitgeber mit den Worten „Sie haben hier nichts mehr zu sagen, Ihre Zeit ist abgelaufen“ Nun gilt, dass jedenfalls grobe Beleidigungen eines Vorgesetzten (oder eines anderen Arbeitskollegen!), die nach Form und Inhalt…WeiterlesenKündigungsgrund: „Sie haben hier nichts mehr zu sagen, Ihre Zeit ist abgelaufen“
Das OLG München (4 OLG 13 Ss 571/13) hat festgestellt, dass der Schriftzug „ACAB“ auf einer Hose den Tatbestand der Beleidigung erfüllen kann. Dies jedenfalls dann, wenn er gegenüber einem zahlenmäßig überschaubaren und gegenüber der Gesamtgruppe klar umgrenzbaren Kreis von zum Kollektiv gehörenden Personen gezeigt wird. Dies ist mit dem OLG bei Polizeibeamten, die an…WeiterlesenACAB: Hose mit Schriftzug „ACAB“ ist strafbare Beleidigung
Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat in einem Revisionsverfahren (1 Ss 329/2008) ein Urteil des Jugendrichters des Amtsgerichts Waiblingen vom 11. März 2008 bestätigt und die Revision des Angeklagten verworfen. Der 18-jährige Angeklagte war wegen Beleidigung (§ 185 Strafgesetzbuch) zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 200.- € zu Gunsten einer gemeinnützigen Einrichtung verurteilt…WeiterlesenBeleidigung eines Polizeibeamten durch Äußerung der Buchstabenfolge „A.C.A.B.“
Fasst ein Mitarbeiter erst einer Kollegin und dann sich selbst in den Schritt mit der anschließenden Äußerung, da tue sich etwas, rechtfertigt dies auch nach 16-jähriger bean- standungsfreier Betriebszugehörigkeit die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Übersicht über das Thema „sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz“.WeiterlesenSexuelle Belästigung am Arbeitsplatz in der Vergangenheit kann fristlose Kündigung rechtfertigen