Die Situation ist alltäglich und für viele Windschutzscheiben-Besitzer leidlich bekannt: Da fährt ein Fahrzeug vor einem und man sieht „ganz genau“ (oder meint es zumindest hinterher gesehen zu haben!), dass der Vordermann ein Steinchen aufgewirbelt hat. Das fliegt gegen das eigene Fahrzeug, vorzugsweise die Windschutzscheibe, und beschädigt diese. Muss der Vordermann für die Kosten nun aufkommen? Eine Entscheidung des LG Heidelberg (5 S 30/11) stellt die herrschende Rechtsprechung diesbezüglich noch einmal dar:
- Grundsätzlich gibt es keinen Schadensersatz für den oben geschilderten Fall: Wenn ein PKW einen auf der Strasse liegenden Stein bei einem normalen Fahrvorgang aufwirbelt, ist das regelmässig vom Haftungsausschluss nach §17 II, III StVG als unabwendbares Ereignis umfasst.
- Wenn aber das vorausfahrende Fahrzeug ein LKW ist, der Steine geladen hat, wird es komplizierter: Hier stellt sich die Frage, ob der vorausfahrende nicht das Steinchen vor dem Aufwirbeln verloren hat. Insofern treffen ihn erhöhte Beweispflichten, die er kaum erfüllen können wird.
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