Schuldnerverzeichnis im Internet: Datesnchützer kritisieren elektronisches Schuldnerverzeichnis

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder übt Kritik an dem geplanten “elektronischen Schuldnerverzeichnis” (es geht um den ab 2013 vorgesehen Zugriff per Internet auf die Schuldnerverzeichnisse, siehe dazu auch Insolvenzbekanntmachungen.de als “Spiegelbild”). Hintergrund sind Befürchtungen hinsichtlich der Such-Maske: Dass etwa sichergestellt sein muss, dass bei gleichem Namen (also es gibt mehrere Personen mit dem gleichen Namen, das ist keine so besondere Konstellation) von Betroffenen nicht jemand fälschlicherweise von einem Suchenden dort identifiert wird. Dazu kommt, dass diese Formulare eine recht weitgehende Suche ermöglichen, die Insolvenzbekanntmachungen sind da ein gutes Beispiel – um unberechtigte Massenanfragen zu verhindern, sollen entsprechende Schutzvorrichtungen installiert werden. Insgesamt bleibt derzeit abzuwarten, wie das Formular konkret aussehen wird.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit:Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht; außerdem im Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und Fälle im Arbeitsrecht übernommen.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist ein renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug, Untreue bis zu Cybercrime – aber auch im Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht) sowie Spezialist im IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance). Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren und berät in komplexen Softwareprojekten. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen) und publiziert fortlaufend.

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