Schuldnerverzeichnis im Internet: Datesnchützer kritisieren elektronisches Schuldnerverzeichnis

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder übt Kritik an dem geplanten „elektronischen Schuldnerverzeichnis“ (es geht um den ab 2013 vorgesehen Zugriff per Internet auf die Schuldnerverzeichnisse, siehe dazu auch Insolvenzbekanntmachungen.de als „Spiegelbild“). Hintergrund sind Befürchtungen hinsichtlich der Such-Maske: Dass etwa sichergestellt sein muss, dass bei gleichem Namen (also es gibt mehrere Personen mit dem gleichen Namen, das ist keine so besondere Konstellation) von Betroffenen nicht jemand fälschlicherweise von einem Suchenden dort identifiert wird. Dazu kommt, dass diese Formulare eine recht weitgehende Suche ermöglichen, die Insolvenzbekanntmachungen sind da ein gutes Beispiel – um unberechtigte Massenanfragen zu verhindern, sollen entsprechende Schutzvorrichtungen installiert werden. Insgesamt bleibt derzeit abzuwarten, wie das Formular konkret aussehen wird.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.