Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder übt Kritik an dem geplanten „elektronischen Schuldnerverzeichnis“ (es geht um den ab 2013 vorgesehen Zugriff per Internet auf die Schuldnerverzeichnisse, siehe dazu auch Insolvenzbekanntmachungen.de als „Spiegelbild“). Hintergrund sind Befürchtungen hinsichtlich der Such-Maske: Dass etwa sichergestellt sein muss, dass bei gleichem Namen (also es gibt mehrere Personen mit dem gleichen Namen, das ist keine so besondere Konstellation) von Betroffenen nicht jemand fälschlicherweise von einem Suchenden dort identifiert wird. Dazu kommt, dass diese Formulare eine recht weitgehende Suche ermöglichen, die Insolvenzbekanntmachungen sind da ein gutes Beispiel – um unberechtigte Massenanfragen zu verhindern, sollen entsprechende Schutzvorrichtungen installiert werden. Insgesamt bleibt derzeit abzuwarten, wie das Formular konkret aussehen wird.
Schuldnerverzeichnis im Internet: Datesnchützer kritisieren elektronisches Schuldnerverzeichnis
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)