Beim LG Köln (28 O 30/11) liest man noch einmal, was gerne vergessen wird:
Ein immaterieller Schadensersatzanspruch aufgrund der Verletzung des Persönlichkeitsrechts setzt voraus, dass es sich um einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht handelt, der schuldhaft erfolgt ist. Darüber hinaus darf die erlittene Beeinträchtigung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden können und es muss ein unabwendbares Bedürfnis für die Zuerkennung des Anspruchs bestehen (BGH NJW 1996, 1131).
Das heißt im Ergebnis: Ein Anspruch besteht nur, wenn auf andere Weise ein ausreichender Rechtsschutz des Persönlichkeitsrechts nicht ermöglicht wird. Und wenn als „anderweitige Ausgleichsmöglichkeit“ beispielsweise ein Widerruf durch den Äußernden in Betracht kommt, reicht das auch. Das geht soweit, dass sich um einen solchen der Betroffene auch noch selbst bemühen soll.
Also: Wer sich mit einer Persönlichkeitsrechtsverletzung konfrontiert sieht, wird im Regelfall eine Abmahnung aussprechen können. Aber nur im Ausnahmefall auch eine Geldentschädigung verlangen können, ausgenommen evt. Anwaltskosten. Die umfangreiche und komplizierte Rechtsprechung können Laien dabei nicht bewältigen – hier ist Beratung zwingend!
Hochspezialisierter Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht: Rechtsanwalt Jens Ferner verteidigt Mandanten in komplexen Strafverfahren mit Spezialisierungen im Cybercrime und Wirtschaftsstrafrecht und berät im IT-Recht zu Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht und Cybersicherheit – mit der besonderen Stärke, juristische und technische Expertise als Softwareentwickler zu verbinden.
Als Lehrbeauftragter an der FH Aachen (Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance) doziert er zu KI-Kompetenz und strategischem Denken und publiziert regelmäßig in straf- und IT-rechtlichen Fachaufsätzen sowie in der Kommentierung im BeckOK StPO (IT-Strafprozessrecht, digitale Beweismittel). Überdies beschäftigt er sich mit den rechtsstaatlichen Grundlagen moderner Arbeit und moderner Technologie – insbesondere mit der Frage, wie Bewusstsein, Verantwortung und Cybersecurity-Awareness im KI-geprägten Alltag Freiheitsräume und europäische Rechtsprinzipien sichern.