Liste qualifizierter Einrichtungen gemäß § 4 des Unterlassungsklagengesetzes (UKlaG)

Die §§1,2 UKlaG sehen bei typischen Verstößen (rechtswidrige AGB, „verbraucherschutzwidrige Praktiken“) einen Unterlassungsanspruch vor, den entsprechend §3 UKLaG auch „qualifizierte Einrichtungen“ geltend machen können. Nach §4 UKlaG sind u.a. die Einrichtungen qualifiziert, die in der entsprechenden Liste aufgeführt sind. So kurz, so knapp – immer wieder interessant ist nun die Frage, ob da jemand wirklich in der Liste steht oder nicht. Die entsprechende Liste wird vom Bundesamt für Justiz geführt und immer zum Jahresbeginn im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Aber: Im Laufe des Jahres ändert sich die Liste natürlich, die Sicherheit ist daher immer etwas begrenzt wenn man ständig auf diese Liste zurück greift. Was aber nur wenig Bekannt ist: Die Liste gibt es laufend gepflegt auch auf der Webseite des Bundesamtes für Justiz, zu finden hier. Aktuell ist sie z.B. mit Stand vom 08.12.2010 publiziert, somit keine 2 Wochen alt und auch eine zuletzt gestrichene Einrichtung ist nicht mehr zu finden. Der Blick in die Liste spart bei einer Abmahnung nicht den Weg zum Anwalt, ganz im Gegenteil: Wer meint, zu Unrecht abgemahnt zu sein, muss erst recht zum Rechtsanwalt (gerade Unternehmer). Aber es schafft ein wenig Ruhe bei der Bearbeitung.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.