Filesharing-Abmahnung: Provider-Auskunft nach über 2 Jahren?

Ich hatte kürzlich über eine der Kanzlei „We Save your copyrights“ nach mehr als 3 Jahren berichtet (hier zu findenFazit: Offenkundig muss man nicht nur nach Jahren mit Abmahnungen rechnen, sondern gar erst mit Auskünften der betroffenen Provider. Das besonders Schlimme, wenn der Provider erst so spät Auskunft erteilt (warum auch immer) – die 3jährige Verjährungsfrist beginnt erst ab dann zu laufen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Ich bin Softwareentwickler, in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

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