Ich hatte kürzlich über eine Abmahnung der Kanzlei „We Save your copyrights“ nach mehr als 3 Jahren berichtet (hier zu findenFazit: Offenkundig muss man nicht nur nach Jahren mit Abmahnungen rechnen, sondern gar erst mit Auskünften der betroffenen Provider. Das besonders Schlimme, wenn der Provider erst so spät Auskunft erteilt (warum auch immer) – die 3jährige Verjährungsfrist beginnt erst ab dann zu laufen.
Filesharing-Abmahnung: Provider-Auskunft nach über 2 Jahren?
Letzte Artikel von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht) (Alle anzeigen)