eBay-Bewertung “Vorsicht” kann unzulässig sein

Das Amtsgericht Bonn (113 C 28/12) hat entschieden, dass man eBay-Bewertungen nicht pauschal bewerten kann, sondern immer das Gesamtbild entscheidend ist. In vorliegendem Fall wurde in der Bewertung u.a. geschrieben “VORSICHT!!!! […] Vorsicht lieber woanders kaufen!!!!”. Eine solche Bewertung vermittelt mit dem Gericht den Eindruck, der Verkäufer wäre nicht willens oder nicht in der Lage ordentlich zu liefern. Wenn dies aber gerade nicht der Fall ist, handelt es sich um eine unzulässige Bewertung. Da der bewertende Käufer dies nicht in Abrede stellte, erkannte das Gericht die Unzulässigkeit. Gerade nicht nur die Wortwahl, sondern auch die Form wurden dabei vom Gericht berücksichtigt: Etwa dass das erste “Vorsicht” komplett grossgeschrieben war und sogar die vielfachen Ausrufezeichen.

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Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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