eBay-Auktion kann vorzeitig beendet werden wenn Sache nach Beginn beschädigt wird

Sowohl das Landgericht Bochum (9 S 166/12) als auch das Amtsgericht Laufen (2 C 918/11) haben festgestellt, dass bei ernsthafter Beschädigung der Kaufsache nach Auktionsbeginn die eBay-Auktion vorzeitig abgebrochen werden darf, ohne dass eine Schadensersatzpflicht entsteht. Das Langericht Bochum dazu, Bezug nehmend auf die eBay-AGB:

Dies ergibt sich zwar zunächst nicht eindeutig aus dem Wortlaut der Hinweise von ebay. Denn unter „Beschädigung“ ist ein von außen kommendes Ereignis, das sich negativ auf den Zustand der Sache auswirkt, zu verstehen, so dass ein in dem zu verkaufenden Gegenstand angelegter Defekt nicht darunter zu fassen wäre. Eine derart strenge Auslegung wird dem Verständnis des objektiven Empfängers jedoch nicht gerecht. Denn der durchschnittliche, juristisch ungeschulte ebay-Nutzer wird nicht zwischen einer Beschädigung von außen und einem anderen Defekt unterscheiden. Für ihn kommt es lediglich darauf an, ob der Gegenstand eine Verschlechterung erfahren hat, die die angenommene Gebrauchstauglichkeit ausschließt oder zumindest einschränkt. Bei Fortführung der Auktion bekäme er nämlich nicht das, auf das er bieten wollte, sondern eine auch nach den Bestimmungen des Kaufrechts mangelhafte Sache. Demzufolge findet sich auch in der Einleitung zu den Hinweisen zur Auktionsbeendigung unter der Überschrift “Wie beende ich mein Angebot vorzeitig?” die Formulierung „Es kann vorkommen, dass Sie ein Angebot vorzeitig beenden müssen; z.B. wenn Sie feststellen, dass der zu verkaufende Artikel nicht funktioniert oder ein Teil fehlt.“ Hierin findet sich daher gerade keine Beschränkung auf ein von außen kommendes schädigendes Ereignis.

Rechtslage: Bei unbegründeter vorzeitiger Beendigung einer eBay-Auktion ist Höchstbietender Vertragspartner!

Vertragsrechtlich ist das zwingend und somit auch wenig überraschend gängige Rechtsprechung: Es gibt einige wenige Gründe, eine eBay-Auktion vorzeitig zu beenden. Auf keinen Fall gehört dazu das wirtschaftliche Interesse, den Artikel zu einem besseren Preis verkaufen zu können! Wenn der Artikel beschädigt ist oder verloren ging (wozu in jedem Fall der Diebstahl gehört), sind das in jedem Fall berechtigte Gründe. Eine kleine Entscheidungsübersicht:

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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