Keine Rechnungsberichtigung bei unzureichender Leistungsbeschreibung: Eine Rechnung darf unter Umständen rückwirkend berichtigt werden. Ein Dokument ist aber nur dann eine Rechnung – und damit rückwirkend berichtigungsfähig – wenn es eine Leistungsbeschreibung enthält. Hierzu hat der Bundesfinanzhof (Urteil vom 12.3.2020, V R 48/17) klar gestellt, dass eine ganz allgemein gehaltene Leistungsbeschreibung („Produktverkäufe“) nicht ausreicht.WeiterlesenRechnungsberichtigung
Rechtsanwalt Ferner - Kategorie: Steuerstrafrecht
Blog zum Steuerstrafrecht: Urteile und Informationen rund um das Steuerstrafrecht finden Sie in dieser Kategorie. Das Steuerstrafrecht ist als Begriff nicht definiert und unscharf. Als Begriff umfasst das „Steuerstrafrecht“ sämtliche Gesetze, die Sanktionen bei Verstößen gegen Steuergesetze androhen. Man findet insoweit in der Abgabenordnung einige als Straftaten ausgebildete Tatbestände, die jedoch erst durch das weitere Steuerrecht ausgefüllt werden müssen, so dass eine Verknüpfung des auszufüllenden Tatbestandes mit dem (besonderen) Steuerrecht stattfindet.
Der Grundtatbestand, der auch allgemein bekannt ist im Steuerstrafrecht, ist die in §370 AO vorgesehene „Steuerhinterziehung“. Hier steht eine Strafbarkeit im Raum, wenn über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht werden; oder die Finanzbehörden über solche pflichtwidrig in Unkenntnis lässt. Es geht bei einer Steuerhinterziehung somit immer um die Abgabe einer Steuererklärung, sei es in Form des falschen oder unvollständigen Abgeben – oder natürlich auch das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Steuererklärung. Der tatbestandliche Erfolg der Steuerhinterziehung besteht in der letztlich erzielten Steuerverkürzung, die vorliegt, wenn Steuern nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden.
Rechtsanwalt Dieter Ferner, Fachanwalt für Strafrecht, ist ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Strafverteidigung zur Verfügung. Unsere Kanzlei ist auf das Strafrecht fokussiert und bietet Vertretung im Steuerstrafrecht.
Grundsätze der (Mit-)Unternehmerschaft: Für die Frage, wer von mehreren Personen, die an einer gewerblichen Tätigkeit beteiligt sind, ertragsteuerlich als Unternehmer anzusehen ist, kommt es weder auf die von den Beteiligten ausdrücklich gewählte Bezeichnung ihrer Rechtsbeziehungen noch auf den Rechtsschein, der nach außen etwa durch die gewerbepolizeiliche Anmeldung gesetzt wird, an; (Mit-)Unternehmer im Sinne von §…WeiterlesenGrundsätze der (Mit-)Unternehmerschaft im Steuerstrafrecht
Das Finanzgericht Nürnberg (3 V 1239/19) konnte sich zumindest kurz mit der Frage der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen auseinandersetzen, was bisher noch nicht Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung war. Dabei betont das Gericht zwar, dass die bestehenden steuerlichen Vorschriften ausreichend sein dürften um die Besteuerung von „Geschäftsvorfällen mit einer Kryptowährung“ zu beurteilen. Gleichwohl bleibt man hier…WeiterlesenBitcoin: Steuerliche Behandlung von Kryptowährungen
DSGVO, BDSG und Strafprozess: Wie funktioniert Datesnchutzrecht bei den Strafverfolgungsbehörden? Eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (II B 82/19) macht insoweit nochmals deutlich, dass die Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) auf die Tätigkeit der Strafverfolgungsbehörden nicht anwendbar ist. Sonderlich überraschend ist das nicht, unterstützt aber die bereits herrschende Auffassung zu dem Thema.WeiterlesenDatenschutz im Strafverfahren
Subventionsbetrug durch Corona-Soforthilfe: Ich hatte bereits vor einigen Wochen vor einem allzu arg- und sorglosen Umgang mit den Corona-Soforthilfen gewarnt. Inzwischen verdichten sich bei mir die Informationen dahingehend, dass hier erheblicher Ärger absehbar ist. Wunderlich ist alleine, wie dümmlich sich der ein oder andere angestellt hat. Es verbleibt der dringende Rat: Suchen Sie umgehend Beratung,…WeiterlesenSoforthilfe NRW Betrug: Folgen bei Subventionsbetrug durch Corona-Soforthilfe
Wenn der Steuerfahndung mit einem Durchsuchungsbeschluss vor der Türe steht ist der Schock gross – umso wichtiger, ruhig zu bleiben und die Situation nicht noch zu verschlimmern.WeiterlesenDurchsuchung durch die Steuerfahndung
Vorsatz bei Steuerhinterziehung: Eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO) setzt voraus, dass der Täter die Verwirklichung der Merkmale des gesetzlichen Tatbestands für möglich hält (kognitives Element) und dies billigend in Kauf nimmt (voluntatives Element – siehe BGH, 1 StR 38/11 und 1 StR 119/19). Spannend ist dies immer wieder bei eingesetzten Strohleuten.WeiterlesenStrafbarkeit wegen Steuerhinterziehung bei faktischem Geschäftsführer
Notwendiger Inhalt der Anklage beim Vorwurf von Vorenthalten & Veruntreuen von Arbeitsentgelt: Der Bundesgerichtshof (1 StR 370/17) konnte sich zum notwendigen Inhalt der Anklageschrift zur Erfüllung der Umgrenzungsfunktion bei einer Anklage betreffend das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung äussern. Dabei stellte der BGH erneut fest, dass im Anklagesatz das relevante Verhalten und der…WeiterlesenUmgrenzungsfunktion bei Anklage wegen Vorenthalten & Veruntreuen von Arbeitsentgelt sowie Steuerhinterziehung
Wann ist Anstiftung zur Steuerhinterziehung anzunehmen: Als Anstifter ist gemäß § 26 StGB gleich einem Täter zu bestrafen, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt hat. Dabei ist bedingter Vorsatz ausreichend. Eine Anstiftung zur Steuerhinterziehung begeht damit im Ergebnis, wer einen anderen durch Einwirkung auf dessen Entschlussbildung dazu veranlasst, unversteuerte Zigaretten…WeiterlesenAnstiftung zur Steuerhinterziehung
Wann liegt eine mutbestrafte Vortat bei der Steuerhehlerei vor? Grundsätzlich gilt: Eine mitbestrafte Vortat liegt dann vor, wenn im Verlauf eines deliktischen Geschehens verschiedene Angriffsobjekte beeinträchtigt werden, die konkrete Sachverhaltsgestaltung aber ergibt, dass das Schwergewicht des Unrechts nur unter dem Gesichtspunkt des nachfolgenden Delikts zu behandeln ist. Dies ist insbesondere bei Durchgangsdelikten gegeben, deren Unrechtsgehalt…WeiterlesenMitbestrafte Vortat bei Steuerhehlerei
Treffen die Vertragsparteien für einen Teil des Architektenhonorars nachträglich eine „Ohne-Rechnung-Abrede“, wird der Architektenvertrag wegen Verstoßes gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nichtig. Dann hat der Auftraggeber auch keine vertraglichen Schadenersatzansprüche gegen den Architekten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 18.10.2017, 12 U 115/16) im Fall einer Klägerin aus Hamburg entschieden. Diese beauftragte den beklagten…WeiterlesenSchwarzarbeit: „Ohne-Rechnung-Abrede“ macht den Vertrag nichtig
Tatbestandlicher Erfolg einer Steuerhinterziehung ist gemäß § 370 Abs. 1 AO die Steuerverkürzung bzw. die Erlangung nicht gerechtfertigter Steuervorteile. Der Umfang der verkürzten Steuern oder erlangten Steuervorteile bemisst sich dabei nach deren Nominalbetrag. Denn eine Steuerhinterziehung bezieht sich auf die Steuern und Steuervorteile, nicht auf die Hinterziehungszinsen. Dies gilt bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern auch…WeiterlesenTatbestandlicher Erfolg einer Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung und Umsatzsteuervoranmeldung: Mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung ebenso wie das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung zunächst lediglich zu einer Steuerhinterziehung „auf Zeit“. Erst durch die Abgabe einer unrichtigen Umsatzsteuerjahreserklärung oder die pflichtwidrige Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung wird die endgültige Steuerverkürzung, d.h. die Verkürzung „auf Dauer“ bewirkt (dazu…WeiterlesenPflichtwidriges Unterlassen der Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung – Verhältnis zur Umsatzsteuerjahreserklärung
In einer interessanten Entscheidung konnte sich der Bundesgerichtshof (1 StR 173/17) zur Kraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen positionieren und feststellen dass der Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO bei schlicht widerrechtlichen Benutzen von KFZ – jedenfalls bis zum 20.7.2017 – nicht erfüllt ist, da hier nicht gegen steuerliche Erklärungspflichten verstoßen wird:WeiterlesenKraftfahrzeugsteuerhinterziehung bei widerrechtlicher Benutzung von Kraftfahrzeugen
Haftung im Steuerstrafrecht: Der Bundesgerichtshof (1 StR 677/16) konnte sich zur Haftung bei Steuerverkürzung äussern Gemäß § 70 Abs. 1 AO haften die Vertretenen, soweit sie nicht Steuerschuldner sind, für die durch die Tat verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile, wenn die in den §§ 34 und 35 bezeichneten Personen bei Ausübung ihrer…WeiterlesenHaftung der Vertretenen die nicht Steuerschuldner sind für verkürzte Steuern