Am 03.05.2016 wurde eine 23-jährige Frau vom Amtsgericht München wegen Steuerhinterziehung verwarnt. Die junge Frau ist österreichische Staatsangehörige. Sie wohnte in München und hat am 13.05.2012 eine Tochter geboren, für die sie Kindergeld bei der Familienkasse Bayern Süd beantragte und in der Folge monatlich 184 Kindergeld erhielt. Sie hatte gegenüber der Familienkasse unterschriftlich bestätigt,…WeiterlesenStrafrecht: Steuerhinterziehung durch unberechtigten Kindergeldbezug
Kategorie: Steuerstrafrecht
Blog zum Steuerstrafrecht: Urteile und Informationen rund um das Steuerstrafrecht finden Sie in dieser Kategorie. Das Steuerstrafrecht ist als Begriff nicht definiert und unscharf. Als Begriff umfasst das „Steuerstrafrecht“ sämtliche Gesetze, die Sanktionen bei Verstößen gegen Steuergesetze androhen. Man findet insoweit in der Abgabenordnung einige als Straftaten ausgebildete Tatbestände, die jedoch erst durch das weitere Steuerrecht ausgefüllt werden müssen, so dass eine Verknüpfung des auszufüllenden Tatbestandes mit dem (besonderen) Steuerrecht stattfindet.
Der Grundtatbestand, der auch allgemein bekannt ist im Steuerstrafrecht, ist die in §370 AO vorgesehene „Steuerhinterziehung“. Hier steht eine Strafbarkeit im Raum, wenn über steuerlich erhebliche Tatsachen pflichtwidrig unvollständige oder unrichtige Angaben gemacht werden; oder die Finanzbehörden über solche pflichtwidrig in Unkenntnis lässt. Es geht bei einer Steuerhinterziehung somit immer um die Abgabe einer Steuererklärung, sei es in Form des falschen oder unvollständigen Abgeben – oder natürlich auch das pflichtwidrige Unterlassen der Abgabe einer Steuererklärung. Der tatbestandliche Erfolg der Steuerhinterziehung besteht in der letztlich erzielten Steuerverkürzung, die vorliegt, wenn Steuern nicht, nicht in voller Höhe oder nicht rechtzeitig festgesetzt werden.
Rechtsanwalt Dieter Ferner, Fachanwalt für Strafrecht, ist ihr Rechtsanwalt für Steuerstrafrecht. Unsere auf das Strafrecht fokussierten Rechtsanwälte stehen Ihnen zur Strafverteidigung zur Verfügung. Unsere Kanzlei ist auf das Strafrecht fokussiert und bietet Vertretung im Steuerstrafrecht.
Der Bundesgerichtshof (1 StR 373/15) hat sich im Steuerstrafrecht postiert und seine bisherige Rechtsprechung nach unten korrigiert: Die Strafkammer hat für den Veranlagungszeitraum 2007 einen beson- ders schweren Fall nach § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO angenommen. Sie ist davon ausgegangen, dass die Schwelle zur Hinterziehung „in großem Ausmaß“ bereits dann überschritten…WeiterlesenSteuerstrafrecht: Schwelle zur Hinterziehung „in großem Ausmaß“ bereits bei 50.000 Euro
Das Niedersächsisches Finanzgericht (9 K 343/14) hat festgestellt, dass Finanzämter einen Auskunftsanspruch gegenüber Handelsplattformen wie eBay haben hinsichtlich der Nutzerdaten, da hier mit gewisser statistischer Wahrscheinlichkeit auf eine Steuerverkürzung geschlossen werden kann: Im Rahmen der Überprüfung von zahlreichen Nutzern anderer Internethandelsplattformen gewonnene Erkenntnisse (im Streitfall: Hoher Anteil an steuerunehrlichen Nutzern; erhebliche Mehrsteuern) und Einzelfälle von…WeiterlesenUrteil zu Steuern und eBay: Handelsplattformen müssen Nutzerdaten an Finanzamt herausgeben
Das Finanzgericht Köln (14 K 188/13) hat bekräftigt, dass auch bei – vermeintlich privatem – umfangreichen Verkauf auf eBay (hier: Auflösung einer Bierdeckelsammlung) eine Steuerpfliht im Raum steht. So sind hier erzielte Einnahmen sowohl in der Steuererklärung als nichtselbstständige Einnahmen anzugeben als auch ggfs. Umsatzsteuerpflichtig. Beachten Sie, dass Finanzämter Auskunft über Nutzerdaten von Handelsplattformen einfordern…WeiterlesenSteuerhinterziehung: Steuern und der Verkauf auf eBay
Es ist ein Klassiker, mit dem der Mandant zu uns kam: Aus heiterem Himmel erhielt er ein Schreiben des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steufahndung. Hier wurde dann ausgeführt, dass nach §397 Abgabenordnung ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Hintergrund ist, dass seit Jahren keine Steuererklärung abgegeben wurde und nun der Verdacht besteht, dass hierdurch steuerlich erhebliche Tatsachen…WeiterlesenSteuerstrafrecht: Einstellung des Verfahrens wegen Verkürzung der Steuer
Um die Höhe der Strafe bei einer begangenen Steuerhinterziehung ranken sich viele Mythen. Dabei kann ein kurzer Blick auf typische Entscheidungen des Bundesgerichtshofs bereits einen interessanten Eindruck vermitteln, um dieses Bild gerade zu rücken: So hat der Bundesgerichtshof gerade nicht festgestellt, dass es bestimmte Strafen gibt, je nachdem wie hoch die hinterzogene Summe ist. Vielmehr…WeiterlesenSteuerhinterziehung: Strafmaß bei Steuerhinterziehung
Speziell wenn es um eine „unbemerkte“ Arbeitnehmerüberlassung geht, wird neben dem Verstoss gegen das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dann schnell auch der Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt entsprechend §266a StGB erhoben. Hier gilt insbesondere: Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung, unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird, vorenthält, wird mit…WeiterlesenVorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt durch den Geschäftsführer – Einstellung des Verfahrens
Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe beschäftigt (1 StR 438/11). Es geht hierbei um die Frage, ob eine Steuerhehlerei eine nur vollendete oder auch beendete Vortat voraussetzt. Jedenfalls für die Steuerhehlerei die in Form von Absatzhilfe auftritt hat dies der Bundesgerichtshof nun abschließend entschieden. Im zu Grunde liegenden Fall ging…WeiterlesenWann liegt Steuerhehlerei in Form von Absatzhilfe vor
Darf bei der Strafzumessung nach einer Steuerhinterziehung strafschärfend berücksichtigt werden, dass das Verhalten sozialschädlich war? Der Bundgesgerichtshof (5 StR 142/96) lehnt das ausdrücklich – und zu Recht – ab: Geschütztes Rechtsgut des § 370 AO ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Anspruch des Steuergläubigers auf den vollen Ertrag jeder einzelnen Steuer […] Damit soll…WeiterlesenSteuerhinterziehung: Sozialschädliches Verhalten erschwerend bei der Strafzumessung?
Beim Bundesgerichtshof (3 StR 307/89) ging es um die Strafzumessung bei einer Steuerhinterziehung: Das Landgericht hatte den Täter verurteilt und dabei berücksichtigen wollen, dass dieser „besonders Intelligent“ sei und „gründliche Kenntnisse … in Fragen der Buchhaltung und des Steuerrechts“ mitbrachte. So funktioniert das aber nicht: Intelligenz und die Kenntnisse steuerrechtlicher und buchhalterischer Zusammenhänge dürfen als…WeiterlesenSteuerhinterziehung: Strafzumessung im Steuerstrafrecht bei besonderen Kenntnissen des Täters
Wie ist der Schaden bei der Abgabe falscher Umsatzsteuervoranmeldungen zu bewerten? Diese Frage hat der Bundesgerichtshof (5 StR 223/97) beantwortet. Interessant ist die Frage vor allem deshalb, weil die bewusst falsche Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen lediglich zeitweilig eine Steuerverkürzung bewirken kann – erst mit der Abgabe der abschliessenden falschen Jahreserklärung wird die endgültige – dauerhafte –…WeiterlesenSteuerstrafrecht: Hinterziehungsschaden bei Abgabe falscher Umsatzsteuervoranmeldungen
Der Bundesfinanzhof (II R 32/13) hat sich zum einheitlichen Erwerbsvorgang im Grunderwerbsteuerrecht geäußert und festgestellt, dass dann, wenn sich aus weiteren Vereinbarungen, die mit dem Grundstückskaufvertrag in einem rechtlichen oder zumindest objektiv sachlichen Zusammenhang stehen, ergibt, dass der Erwerber das bei Abschluss des Kaufvertrags unbebaute Grundstück in bebautem Zustand erhält, sich der grunderwerbsteuerrechtliche Erwerbsvorgang auf…WeiterlesenEinheitlicher Erwerbsvorgang im Grunderwerbsteuerrecht