Umsatzsteuer-Karussellbetrug

Im Folgenden wird kurz erläutert, wie der grenzüberschreitende -Karussellbetrug in der EU funktioniert:

  1. Mehrwertsteuersystem in der EU: In der EU wird auf Waren und Dienstleistungen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) erhoben. Wenn ein Unternehmen Produkte verkauft, muss es die Mehrwertsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Wenn es Produkte einkauft, kann es die dafür gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen und mit seiner eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen.
  2. Grenzüberschreitende Transaktionen: Bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU werden die Waren in der Regel mehrwertsteuerfrei verkauft, wenn der Empfänger ein Unternehmen ist. Dieses Unternehmen muss dann die Umsatzsteuer in seinem Land selbst anmelden und abführen.
  3. Das Karussell beginnt: Der beginnt, wenn ein Unternehmen (der so genannte „Missing Trader“) eine Ware mehrwertsteuerfrei in einem anderen EU-Land kauft und sie in seinem Land mit Mehrwertsteuer weiterverkauft. Dieses Unternehmen kassiert die Mehrwertsteuer von seinen Kunden, führt sie aber nicht an den Fiskus ab und verschwindet häufig.
  4. Rückkauf der Ware: Ein anderes Unternehmen (oft als „Buffer“ bezeichnet) kauft die Ware vom Missing Trader, einschließlich der Mehrwertsteuer. Dieses Unternehmen kann die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und mit seiner eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen.
  5. Export der Ware: Die Ware wird nun wieder ins Ausland verkauft, diesmal mehrwertsteuerfrei, da es sich um ein grenzüberschreitendes Geschäft handelt.
  6. Schließung des Kreislaufs: Die Ware landet oft wieder beim ursprünglichen Missing Trader oder einem ähnlichen Unternehmen und der Prozess beginnt von vorne.
  7. Gewinn durch Mehrwertsteuer: Der Gewinn für die Betrüger entsteht durch die nicht abgeführte Mehrwertsteuer. Da die Ware oft mehrmals die Grenze überquert und jedes Mal Mehrwertsteuer anfällt, kann der Betrag beträchtlich sein.

In der Praxis ist dieser Betrug sehr kompliziert und erfordert eine gute Organisation und Koordinierung zwischen den beteiligten Parteien. Diese Komplexität der Transaktionen und die Beteiligung mehrerer Unternehmen in verschiedenen Ländern machen es für die Behörden schwierig, den Betrug aufzudecken und zu verfolgen.

Es handelt sich um ein strafbares Verhalten, das schwerwiegende Folgen hat – insbesondere die von Vermögenswerten durch die Behörden ist ruinös! Die EU und die nationalen Steuerbehörden arbeiten kontinuierlich an der Aufdeckung und Bekämpfung solcher Betrugsfälle.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften.

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