Umsatzsteuer-Karussellbetrug

Im Folgenden wird kurz erläutert, wie der grenzüberschreitende Umsatzsteuer-Karussellbetrug in der EU funktioniert:

  1. Mehrwertsteuersystem in der EU: In der EU wird auf Waren und Dienstleistungen Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) erhoben. Wenn ein Unternehmen Produkte verkauft, muss es die Mehrwertsteuer erheben und an das Finanzamt abführen. Wenn es Produkte einkauft, kann es die dafür gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen und mit seiner eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen.
  2. Grenzüberschreitende Transaktionen: Bei grenzüberschreitenden Transaktionen innerhalb der EU werden die Waren in der Regel mehrwertsteuerfrei verkauft, wenn der Empfänger ein Unternehmen ist. Dieses Unternehmen muss dann die Umsatzsteuer in seinem Land selbst anmelden und abführen.
  3. Das Karussell beginnt: Der Betrug beginnt, wenn ein Unternehmen (der so genannte „Missing Trader“) eine Ware mehrwertsteuerfrei in einem anderen EU-Land kauft und sie in seinem Land mit Mehrwertsteuer weiterverkauft. Dieses Unternehmen kassiert die Mehrwertsteuer von seinen Kunden, führt sie aber nicht an den Fiskus ab und verschwindet häufig.
  4. Rückkauf der Ware: Ein anderes Unternehmen (oft als „Buffer“ bezeichnet) kauft die Ware vom Missing Trader, einschließlich der Mehrwertsteuer. Dieses Unternehmen kann die gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen und mit seiner eigenen Umsatzsteuerschuld verrechnen.
  5. Export der Ware: Die Ware wird nun wieder ins Ausland verkauft, diesmal mehrwertsteuerfrei, da es sich um ein grenzüberschreitendes Geschäft handelt.
  6. Schließung des Kreislaufs: Die Ware landet oft wieder beim ursprünglichen Missing Trader oder einem ähnlichen Unternehmen und der Prozess beginnt von vorne.
  7. Gewinn durch Mehrwertsteuer: Der Gewinn für die Betrüger entsteht durch die nicht abgeführte Mehrwertsteuer. Da die Ware oft mehrmals die Grenze überquert und jedes Mal Mehrwertsteuer anfällt, kann der Betrag beträchtlich sein.

In der Praxis ist dieser Betrug sehr kompliziert und erfordert eine gute Organisation und Koordinierung zwischen den beteiligten Parteien. Diese Komplexität der Transaktionen und die Beteiligung mehrerer Unternehmen in verschiedenen Ländern machen es für die Behörden schwierig, den Betrug aufzudecken und zu verfolgen.

Es handelt sich um ein strafbares Verhalten, das schwerwiegende Folgen hat – insbesondere die Beschlagnahme von Vermögenswerten durch die Behörden ist ruinös! Die EU und die nationalen Steuerbehörden arbeiten kontinuierlich an der Aufdeckung und Bekämpfung solcher Betrugsfälle.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.