Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass Abbildungen von Zigarettenpackungen auf den Auswahltasten von Warenausgabeautomaten an Supermarktkassen die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise zeigen müssen.
(mehr …)Schlagwort: Kaufvertrag
Ein Kaufvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Ware oder eine Dienstleistung zu liefern. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.
Im IT-Recht in Deutschland stellen sich besonders viele Rechtsfragen im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen. Dies können beispielsweise Fragen zur Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Einhaltung von Verbraucherrechten oder zur Haftung bei Urheberrechtsverletzungen sein. Natürlich auch beim Kauf von Software, digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen.
Ein Fachanwalt für IT-Recht verfügt über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des IT-Rechts und kann Unternehmen und Privatpersonen bei Fragen rund um Kaufverträge im IT-Bereich unterstützen und beraten. Er kann z.B. bei der Vertragsgestaltung helfen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellen oder bei Konflikten zwischen den Vertragsparteien vermitteln.
Unsere Kanzlei ist im Bereich des Kaufrechts ausschließlich für Unternehmen im Bereich des IT-Vertragsrechts tätig. Sie finden hier ausgewählte Beiträge rund um das Kaufrecht und den Kaufvertrag.

Was sind allgemeine Geschäftsbedingungen – wann liegen AGB vor?
Was sind AGB, wann liegen allgemeine Geschäftsbedingungen vor: Für AGB gibt es im BGB sehr strenge Prüfkriterien zur Frage, ob eine konkret getroffene Regelung zulässig ist oder nicht. Dabei wird zu selten darüber nachgedacht, was überhaupt AGB sind. §305 BGB sagt es scheinbar deutlich:
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.
Und verbreitet ist die Vorstellung davon, dass AGB immer das berühmte „Kleingedruckte“ sind, das man zum „eigentlichen Vertrag“ dazu legt. Aber: Ganz so einfach ist es nicht. Und tatsächlich sind inzwischen mit dem BGH Vertragsbedingungen wohl im Zweifelsfall als AGB anzusehen.
(mehr …)AGB-Recht

Zum AGB-Recht finden Sie auf unserer Webseite eine Vielzahl grundlegender Informationen:
- Was sind allgemeine Geschäftsbedingungen – wann liegen AGB vor?
- Unwirksame AGB – Kontrolle von AGB
- AGB-Recht: Einzelvertrag kann eine allgemeine Geschäftsbedingung sein
- Wirksamkeit von AGB beim Kauf unter Privatleuten
- Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag
- Abgrenzung von Werkvertrag und Kaufvertrag
- Klauseln zu Arbeitszeit und Vergütung unterliegen nicht der AGB-Kontrolle
- Beispiele für unwirksame AGB-Klauseln
- Auslegung von AGB
- Einbeziehung von AGB-Klauseln im Geschäftsverkehr
- AGB-Recht: Salvatorische Klausel unwirksam
- Keine geltungserhaltende Reduktion bei AGB
- AGB-Recht auch bei Individualvereinbarung wenn Dritter betroffen ist
Zum Thema AGB bei uns:
Aufwendungsersatzanspruchs gemäß § 439 Abs. 3 BGB bei unterlassenem Einbau
Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 105/22) hat den Anwendungsbereich des Aufwendungsersatzanspruchs nach § 439 Abs. 3 BGB erheblich erweitert.
(mehr …)Kein Verweis auf geringere Mangelbeseitigungskosten bei unsicherer Mangelbeseitigung
Der Bundesgerichtshof (V ZR 134/22) hat klargestellt, dass der Käufer, der vom Verkäufer im Rahmen des kleinen Schadensersatzes nach §§ 437 Nr. 3, 280, 281 Abs. 1 BGB Ersatz des mangelbedingten Minderwerts der Kaufsache verlangt, jedenfalls dann nicht auf wesentlich geringere Mängelbeseitigungskosten verwiesen werden kann, wenn der Mangel damit nicht zweifelsfrei beseitigt werden kann.
Der BGH wandte sich damit ausdrücklich gegen die Auffassung, der kaufvertragliche Anspruch des Klägers auf Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gemäß §§ 437 Nr. 3, 280, 281 Abs. 1 BGB könne nur nach den voraussichtlich erforderlichen Mängelbeseitigungskosten und nicht nach dem Minderwert der Kaufsache bemessen werden, weil die Mängelbeseitigungskosten weniger als die Hälfte des Minderwerts der Kaufsache ausmachten.
(mehr …)Verbotene Eigenmacht bei Selbstabholung eines vermieteten Fahrzeugs und anschließender Verwertung
Gerät der Mieter eines Fahrzeugs in Zahlungsrückstand, stellt die Selbstabholung des Fahrzeugs durch den Vermieter verbotene Eigenmacht dar. Veräußert der Vermieter das Fahrzeug anschließend, ist er zum Wertersatz verpflichtet. Er schuldet darüber hinaus Nutzungsentschädigung für einen angemessenen Zeitraum bis zur Ersatzbeschaffung, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) mit Urteil vom 26.5.23.
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Irreführende Preisangabe auch bei schlichtem Irrtum
Das OLG Frankfurt (6 U 276/21) hat klargestellt, dass eine irreführende Preisangabe im Sinne des Wettbewerbsrechts auch dann vorliegt, wenn der Unternehmer nach der Bestellung aufgrund eines Irrtums einen unerwünschten Preis benannt hat – und nach Bestellung nur zu einem höheren Preis lieferbereit ist.
(mehr …)„Sale and rent back“ als Wucher
Der Bundesgerichtshof hat sich in einer Vielzahl von Entscheidungen zur Wirksamkeit von „Sale and rent back“-Vereinbarungen geäußert. Dabei hat sich der BGH insbesondere zur Frage des Vorliegens eines wucherähnlichen Rechtsgeschäfts im Falle des (gewerblichen) Ankaufs von Kraftfahrzeugen und der anschließenden Vermietung an den Verkäufer im Rahmen eines sog. „Sale and rent back“ geäußert (BGH, VIII ZR 436/21, VIII ZR 221/21, VIII ZR 288/21 und VIII ZR 290/21).
(mehr …)Unwirksame AGB – Kontrolle von AGB
Unwirksame AGB: allgemeine Geschäftsbedingungen unterliegen einer Kontrolle, sowohl im Verkehr mit Verbrauchern als auch im kaufmännischen Verkehr. Dies führt gerade bei Kaufleuten immer wieder zu Verwunderung, die dieses Kontrollsystem nicht verstehen.
Der Bundesgerichtshof (XI ZR 174/13) hat nochmals die Grundsätze hierbei sehr verständlich zusammengefasst, eine Gelegenheit diese Rechtsprechung hier aufzunehmen und zu verdeutlichen, wie wichtig bei AGB die Beratung vor der Verwendung ist – hinterher ist selten etwas zu retten.
(mehr …)AGB-Recht

Zum AGB-Recht finden Sie auf unserer Webseite eine Vielzahl grundlegender Informationen:
- Was sind allgemeine Geschäftsbedingungen – wann liegen AGB vor?
- Unwirksame AGB – Kontrolle von AGB
- AGB-Recht: Einzelvertrag kann eine allgemeine Geschäftsbedingung sein
- Wirksamkeit von AGB beim Kauf unter Privatleuten
- Abgrenzung von Werkvertrag und Dienstvertrag
- Abgrenzung von Werkvertrag und Kaufvertrag
- Klauseln zu Arbeitszeit und Vergütung unterliegen nicht der AGB-Kontrolle
- Beispiele für unwirksame AGB-Klauseln
- Auslegung von AGB
- Einbeziehung von AGB-Klauseln im Geschäftsverkehr
- AGB-Recht: Salvatorische Klausel unwirksam
- Keine geltungserhaltende Reduktion bei AGB
- AGB-Recht auch bei Individualvereinbarung wenn Dritter betroffen ist
Zum Thema AGB bei uns:
Kaufvertrag und Mangelhaftigkeit bei einem Geschwindigkeitsmessgerät
Einen besonderen Fall hatte das OLG Celle (5 U 114/22) vorliegen, hier ging es um den Kauf eines Geschwindigkeitsmessgerätes und die Frage, ob diese mangelhaft sei. Hintergrund waren seltsame Testergebnisse mit präparierten Pkw, was zu der Annahme eines Mangels führte:
Amtliche und gerichtsverwertbare Geschwindigkeitsmessungen setzen zur Entlastung der Gerichte ein standardisiertes Messverfahren voraus. Denn der Tatrichter ist nur dann gehalten, die Zuverlässigkeit von Messungen, die mit einem anerkannten und weitgehend standardisierten Messverfahren gewonnen worden sind, zu überprüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Messfehler bestehen.
Ob solche Anhaltspunkte im Einzelfall gegeben sind, kann unter anderem auch von den technischen Besonderheiten des angewandten Messverfahrens abhängen und daraus resultieren, dass unter bestimmten Bedingungen – etwa schlechte Sichtverhältnisse und/oder hohe Verkehrsdichte – die Zuordnung des Messergebnisses zu einem bestimmten Fahrzeug besonderer Überprüfung bedarf (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1997, Az: 4 StR 24/97, Rn. 26, zit. nach juris). Standardisiert ist ein durch Regelungen vereinheitlichtes (technisches) Verfahren, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Oktober 2009, Az: 1 SsRs 71/09, Rn. 2, zit. nach juris).
Die P. hat auf ihrer Homepage in einem Zwischenbericht veröffentlicht, dass es im Rahmen einer umfangreichen Versuchsreihe mit präparierten Testfahrzeugen zu unzulässigen Messwertabweichungen kam (Anlage K3, Bl. 18 d.A.). Nach den Untersuchungen der P. liegt demnach jedenfalls derzeit bei sämtlichen Geschwindigkeitsmessungen mit dem Messgerät L. kein vereinheitlichtes (technisches) Verfahren mehr vor, bei dem Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 18. Juni 2021, Az: 2 Ss (Owi) 69/21, Rn. 24, zit. nach juris). Dies führt dazu, dass dieser Gerätetyp mangels Zuverlässigkeit nicht mehr den Anforderungen eines standardisierten Messverfahrens entspricht (Helle in: Freymann/Wellner, juris PK-Straßenverkehrsrecht, 2. Auflage, § 3 StVO (Stand: 21. März 2022), Rn. 88, zit. nach juris).
Das Gericht führte weiter aus, dass der Annahme eines Mangels nicht entgegenstehe, dass die Messungenauigkeiten vermutlich nur bei manipulierten Fahrzeugen außerhalb des Straßenverkehrs aufgetreten seien. Denn zum einen sei nicht dargelegt, dass es ausgeschlossen sei, dass entsprechend manipulierte Fahrzeuge auch am realen Straßenverkehr teilnehmen.
Darüber hinaus verweist das OLG auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 19. Juni 2021 (Az: 2Ss (OWi) 67/21), des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. August 2021 (Az: 202 ObOWi 880/21), des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 10. Juni 2021 (Az: 6 Rb 26 Ss 133/21) und des Oberlandesgerichts Celle (Az: 2 Ss (OWi) 69/21; jeweils zitiert nach beck-online), in denen festgestellt wurde, dass bei dem Messverfahren des streitgegenständlichen Messgeräts jedenfalls derzeit nicht mehr von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen werden kann.
Bindungswirkung aus Vorprozess
Die rechtskräftige Verurteilung zur Zahlung des Restkaufpreises in einem Vorprozess stellt den Bestand des Kaufvertrages nicht mit Bindungswirkung für einen Folgeprozess fest; es handelt sich insoweit nur um die Feststellung einer Vorfrage, die nicht in Rechtskraft erwächst, wie der BGH (V ZR 212/21) betont:
Im Ausgangspunkt besteht eine der Wirkungen der Rechtskraft gemäß § 322 Abs. 1 ZPO in der Bindung des Gerichts an die Vorentscheidung, wenn die im ersten Prozess rechtskräftig entschiedene Rechtsfolge im nachfolgenden Rechtsstreit eine Vorfrage darstellt (vgl. Senat, Urteil vom 17. März 1995 – V ZR 178/93, NJW 1995, 1757; BGH, Urteil vom 6. Dezember 2022 – II ZR 187/21, WM 2023, 248 Rn. 19). Dagegen erwächst die Feststellung der Vorfragen aus dem Vorprozess nicht in Rechtskraft (vgl. Senat, Urteil vom 13. November 1998 – V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377).
(1) Urteile sind nach § 322 Abs. 1 ZPO der Rechtskraft nur insoweit fähig, als über den durch die Klage oder durch die Widerklage erhobenen Anspruch entschieden ist. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erwächst in Rechtskraft die in dem Urteil ausgesprochene Rechtsfolge, d.h. nur der vom Gericht aus dem vorgetragenen Sachverhalt gezogene Schluss auf das Bestehen oder Nichtbestehen der beanspruchten Rechtsfolge, nicht aber die Feststellung der zugrundeliegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse oder sonstigen Vorfragen, aus denen der Richter seinen Schluss gezogen hat (vgl. Senat, Urteil vom 13. November 1998 – V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377; BGH, Urteil vom 21. November 2012 – VIII ZR 50/12, WuM 2013, 165 Rn. 17; Urteil vom 10. April 2019 – VIII ZR 12/18, NJW 2019, 2308 Rn. 30, jeweils mwN).
(2) Dementsprechend stellt ein Urteil auf Leistung von Miet- oder Darlehenszinsen nicht das Bestehen des vertraglichen Grundverhältnisses rechtskräftig fest (Senat, Urteil vom 13. November 1998 – V ZR 29/98, NJW-RR 1999, 376, 377). Das eine Räumungsklage abweisende Urteil enthält keine Feststellung über das Bestehen oder die Nichtbeendigung des Miet- oder Pachtverhältnisses (vgl. BGH, Urteil vom 8. Februar 1965 – VIII ZR 121/63, BGHZ 43, 144, 145). Ebenfalls nicht in Rechtskraft nach § 322 Abs. 1 ZPO erwachsen die Feststellungen über die der Entscheidung zugrunde liegenden präjudiziellen Rechtsverhältnisse, wie etwa die Nichtigkeit eines Vertrags. Zu deren abschließender Klärung steht den Parteien die nicht an ein besonderes Feststellungsinteresse anknüpfende Zwischenfeststellungsklage (§ 256 Abs. 2 ZPO) und im Übrigen die Feststellungsklage (§ 256 Abs. 1 ZPO) offen (Senat, Beschluss vom 22. September 2016 – V ZR 4/16, NJW 2017, 893 Rn. 14).
BGH, V ZR 212/21
Reparaturrichtlinie: Recht auf Reparatur geplant
Reparaturrichtlinie: Die Europäische Kommission hat am 22.03.23 einen neuen Vorschlag für gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren angenommen, der zu Einsparungen für die Verbraucher/innen führen und die Ziele des europäischen Grünen Deals u. a. durch die Verringerung des Abfallaufkommens unterstützen soll.
In den letzten Jahrzehnten wurde bei fehlerhaften Produkten häufig der Ersatz gegenüber einer Reparatur bevorzugt, und den Verbraucherinnen und Verbrauchern wurden nach Ablauf der gesetzlichen Garantie keine ausreichenden Anreize für eine Reparatur der betreffenden Waren geboten. Mit dem Vorschlag wird es für Verbraucher/innen einfacher und kostengünstiger, Waren reparieren, statt sie ersetzen zu lassen. Ferner wird eine höhere Nachfrage den Reparatursektor ankurbeln und gleichzeitig Anreize für Hersteller und Verkäufer schaffen, nachhaltigere Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Update April 2024: Die Richtlinie befindet sich in der Abstimmung, dabei gab es einige Änderungen. So werden wohl AGB-rechtliche Regelungen noch kommen, mit denen das Recht auf Reparatur vertraglich vor Aushöhlung geschützt werden soll; weiterhin soll es eine Ausnahmeklausel für unwirtschaftliche Reparaturen geben. Es bleibt also spannend.
(mehr …)Zur umweltbezogenen Werbung bei uns:
- Landgericht Karlsruhe entscheidet über die Bewerbung von Produkten als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“
- OLG Düsseldorf: Werbung mit Klimaneutralität
- OLG FFM: Werbung mit dem Logo „Klimaneutral“ ohne Aufklärung irreführend
- LG MG: Werbung mit Klimaneutralität bei Kompensationsmaßnahmen
- OLG SH: Irreführung bei Werbung für Müllbeutel mit der Angabe „klimaneutral“
- Green Claims: EU-Kommission nimmt Greenwashing ins Visier
- Empowering Consumers Directive
- European Critical Raw Materials Act
- Recht auf Reparatur geplant
Irrtum beim strafbaren Besitz von Waffen
Der Bundesgerichtshof (2 StR 102/22) hat klarstellen können, dass ein Käufer von Deko-Waffen beim Aufkauf eines ganzen Restbestandes von einem (Dekorations-)Waffenhändler das Risiko sehen kann, dass sich in diesem auch nicht ordnungsgemäß unbrauchbar gemachte Waffen befinden. Wenn ein Gericht davon ausgeht, ist dies jedoch allein als (widerlegbares) Indiz anzusehen.
Das Landgericht Aachen hatte dies noch als Erfahrungssatz angenommen (man fragt sich, wie man auf solche eine Erfahrung kommen möchte, wenn man wirklich Erfahrung im Umgang mit Dekowaffen hat…) und musste sich nun vom BGH ins Stammbuch schreiben lassen, dass man sich bei seiner Beweiswürdigung ausschließlich auf einen Erfahrungssatz gestützt hat, der weder allgemeingültig noch durch eine etwaige dahingehende persönliche Erfahrung des Angeklagten belegt ist.
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