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Schlagwort: Kaufvertrag

Ein Kaufvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Ware oder eine Dienstleistung zu liefern. Im Gegenzug verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises.

Im IT-Recht in Deutschland stellen sich besonders viele Rechtsfragen im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen. Dies können beispielsweise Fragen zur Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zur Einhaltung von Verbraucherrechten oder zur Haftung bei Urheberrechtsverletzungen sein. Natürlich auch beim Kauf von Software, digitalen Produkten und Waren mit digitalen Elementen.

Ein Fachanwalt für IT-Recht verfügt über besondere Kenntnisse auf dem Gebiet des IT-Rechts und kann Unternehmen und Privatpersonen bei Fragen rund um Kaufverträge im IT-Bereich unterstützen und beraten. Er kann z.B. bei der Vertragsgestaltung helfen, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherstellen oder bei Konflikten zwischen den Vertragsparteien vermitteln.

Unsere Kanzlei ist im Bereich des Kaufrechts ausschließlich für Unternehmen im Bereich des IT-Vertragsrechts tätig. Sie finden hier ausgewählte Beiträge rund um das Kaufrecht und den Kaufvertrag.

  • Zum pauschalisierten Schadensersatz

    Ende Juni 2007 kaufte der spätere Beklagte bei der Klägerin eine Küche zu einem Gesamtpreis von 6800 Euro. Bereits 3 Tage darauf stornierte er den Kaufvertrag, weil sein Vermieter nicht einverstanden war, dass er die alte, sich in der Wohnung befindliche Küche ausbaute und seine eigene einbaute.

    Das Möbelhaus nahm die Stornierung an, verlangte aber – wie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart – 25 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz.

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  • Werbung mit Garantie beim Verbrauchsgüterkauf (Alte Rechtslage vor 2022)

    Werbung mit Garantie: Vorsicht bei der Werbung mit Garantien: Der Bundesgerichtshof hat sich inzwischen mehrmals und umfassend mit Garantieerklärungen im Fernabsatz und in der Werbung beschäftigt.

    Update: Inzwischen sollte die aktuelle EUGH und BGH-Rechtsprechung berücksichtigt werden, zusammengefasst hier,

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  • OLG Celle, 3 U 251/08: Gewährleistungsausschluss bei eBay

    Der Hinweis in einem Internetangebot, der nicht angeschlossene Motor einer gebrauchten Segeljacht sei in einer Wassertonne getestet worden, beinhaltet noch keine Übernahme einer Garantie für die Gebrauchstauglichkeit des Motors gemäß § 443 Abs. 1 BGB.

    Dies kommt insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Verkäufer in der Anzeige explizit zum Ausdruck gebracht hat, eine Garantie nicht übernehmen zu wollen. Für ein über das Internetauktionshaus eBay unterbereitetes Angebot gelten insoweit keine Besonderheiten.

    Professionelles IT-Vertragsrecht

    Unser Fachanwalt für IT-Recht berät und vertritt Unternehmen in IT-Vertragsangelegenheiten, insbesondere in Bezug auf Künstliche Intelligenz und Cloud-Dienste, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Einhaltung relevanter Vorschriften zu gewährleisten.

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  • Erneut: Haftung für eBay-Account

    Bereits im März 2009 hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage beschäftigt, ob der Inhaber eines eBay-Accounts für evt. Schutzrechtsverletzungen haftet, und dies bejaht (hier unser Artikel dazu). Das Amtsgericht Frankfurt a.M. (32 C 2689/09-48) hat sich im Januar 2010 darüber hinaus mit der Frage beschäftigt, ob der eBay-Account-Inhaber auch für Handlungen Dritter einstehen muss, die über den eigenen Account stattfinden. Konkret ging es um die Erfüllung eines Kaufvertrages (hier: Zahlung des Kaufpreises) durch den Vater als Account-Inhaber für den Kauf, den der 16Jährige Sohn ohne Erlaubnis mit den Account-Daten des Vaters getätigt hatte.

    Das Amtsgericht bejaht die Einstandspflicht des Vaters: Dieser hatte die Pflicht, die Login-Daten geheim zu halten. Die Tatsache, dass der Sohn Kenntnis erlangen konnte, wurde wohl als Anscheinsbeweis herangezogen, dass die Daten nicht sicher genug aufbewahrt wurden. Letztlich musste der Vater als Account-Inhaber den Kaufpreis zahlen.

  • Markenrecht: Markenrechtlicher Schutz einer Einzelhandelsmarke

    Markenrecht: Markenrechtlicher Schutz einer Einzelhandelsmarke

    Beim Oberlandesgericht Hamm (4 U 119/14) ging es um ein markenrechtlich spannendes Thema: Den markenrechtlichen Schutz einer Dienstleistungsmarke bzw. Einzelhandelsmarke. Hier stellt sich schnell die Frage, wann eine Zur rechtserhaltende Benutzung einer Einzelhandelsdienstleistungsmarke noch vorliegt und wann ein reiner – nicht mehr genügender – Einsatz als Unternehmenskennzeichen zu erkennen ist. Das OLG Hamm fasst die bisherige Rechtsprechung hierzu zusammen.
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  • OLG Hamm: Wann ist der Händler beim eBay-Verkauf als Privatperson tätig?

    Das OLG Hamm (4 U 177/09) hatte sich noch einmal mit der Frage zu beschäftigen, wann jemand – der bei eBay nur als Privataccount registriert ist – dennoch als gewerblicher Verkäufer zu behandeln ist. Herangezogen werden üblicherweise die Gesamtumstände, wobei das OLG Hamm hier auch einen vorhandenen Eintrag in den „Gelben Seiten“ heranzieht, demzufolge der Verkäufer unter seiner Adresse auch als Händler eingetragen ist. Das Problem im vorliegenden Fall war, dass der Händler durchaus ständig seinen ebay-Account als Privatperson genutzt hat, nur bei diesem speziellen Kauf (er verkaufte gewerblich Telefone samt Anlagen) hat er etwas als Privatperson verkaufen wollen, was er sonst als gewerblicher Händler verkaufte.

    Im Ergebnis kam das OLG zu der Überzeugung, dass der Kaufvertrag in gewerblicher Eigenschaft genutzt wurde, mit der Folge, dass die verbraucherrechtlichen Regelungen für den Käufer – der ein Verbraucher war – zum Tragen kommen.Der Unternehmer wollte hier abhelfen, in dem er auf ein Beispiel verwies, in dem ein Rechtsanwalt als Verbraucher seinen Palandt verkaufen könne – dem stimmt das OLG zwar zu, verweist richtigerweise aber darauf, dass der Rechtsanwalt ja gerade nicht mit Büchern handelt.

    Für Händler bleibt die Erkenntnis, dass es sehr schwierig ist, als Privatperson mit den Dingen zu handeln, die man als als Händler sonst in unternehmerischer Tätigkeit verkauft. Dabei ist die Besonderheit zu Beachten, dass im vorliegenden Fall nicht ein einfaches Telefon, sondern eine komplexe und anspruchsvolle Telefonanlage verkauft wurde (dazu aus dem Urteil, siehe unten). Die Praxis wird sich hier sicherlich mit dem Verkauf über „Strohmänner“ weiterhelfen.

    Beachten Sie dazu unsere Gesamtdarstellung: Wann ist man Unternehmer auf eBay?

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  • BGH zu Belehrungspflichten über das Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

    Der BGH hat nun entschieden und bestätigt: „Textform“ ist nicht die Anzeige auf einer Internetseite. Insgesamt bietet die aktuelle Entscheidung wieder einigen Anlass für Online-Händler, ihre AGB prüfen und überarbeiten zu lassen.
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  • Verjährung: Wann verjähren Forderungen – wie hemmt man die Verjährung?

    Regelmässige Verjährung von Forderungen: Die Frage stellt sich Forderungsinhabern jedes Jahr aufs neue: Wann verjähren Forderungen? Alle Jahre wieder: In jedem Jahr steht zum 31.12. wieder die Frage der Verjährung von Forderungen an. Spätestens zum jeweiligen Jahresende sollte man als Unternehmer daher genau im Blick haben, welche Forderungen der Verjährung (möglicherweise) unterliegen.

    Als Faustregel gilt mit dem BGB: Zur Berechnung der Verjährung immer 3 Jahre abziehen – Man sollte man speziell hinsichtlich von Geldforderungen aus Leistungsverträgen davon ausgehen, dass z.B. am 31.12.2019 verjährt, was im Jahr 2016 begründet wurde. Wenn also noch aus Kaufverträgen, Werkverträgen oder Dienstleistungsverträgen aus 2016 Forderungen wie das Entgelt offen steht, ist davon auszugehen, dass dies am 31.12.2019 verjähren wird.

    Dabei steht die Verjährung grundsätzlich Immer zum 31.12. eines jeden Jahres steht  an: Die Verjährung. In diesem Beitrag erfahren Sie die wichtigsten Grundsätze rund um die Verjährung und was hierbei zu beachten ist, sowohl für Schuldner wie auch für Gläubiger.

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  • Gekauft wie gesehen – Ausschluss der Gewährleistung?

    Gekauft wie gesehen – Ausschluss der Gewährleistung: Inzwischen ist es gefestigte Rechtsprechung: Alleine dass in einem Kaufvertrag über einen Gebrauchtwagen festgehalten wird, dieser wird „gekauft wie gesehen“ kommt kein Gewährleistungsausschluss zu Stande.

    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung des BGH, eine grundlegende Entscheidung ist dabei die des BGH aus dem Jahr 2005 (VIII ZR 136/04), der festhielt:

    Enthält ein zwischen Privatpersonen geschlossener Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug einen formularmäßigen Ausschluß jeder Gewährleistung, wird dieser durch den handschriftlichen Zusatz „gekauft wie gesehen“ nicht eingeschränkt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. April 1996 – VIII ZR 114/95, NJW 1996, 2025) – BGH Urteil vom 06.07.2005, Az: VIII ZR 136/04

    Auch bei Unternehmern gilt, dass ein „gekauft wie besichtigt“ keine Gewährleistung ausschiesst, wie der BGH 2016 nochmals klargestellt hat.

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  • Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie

    Gewährleistung und Garantie: Immer wieder werden „Gewährleistung“ und „Garantie“ bei Kaufverträgen durcheinander gebracht, etwa wenn man etwas von „gesetzlicher Garantie“ lesen darf. Dabei ist der Unterschied alles andere als unbedeutend! Tatsächlich gibt es einige beachtliche Unterschiede, die man kennen sollte.

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  • Bundesfinanzhof zur Nutzung betrieblicher Mobiltelefone

    Die private Nutzung betrieblicher Telekommunikationsgeräte durch den Arbeitnehmer ist lohnsteuerfrei. Dies veranlasste eine GmbH zu einer Gestaltung, die nun in der Revision vom Bundesfinanzhof (BFH) überprüft werden wird:

    Ist von einem rechtlichen Gestaltungsmissbrauch i. S. der Abgabenordnung (§ 42 AO) auszugehen, wenn der Arbeitnehmer sein Handy an seinen Arbeitgeber zu einem Kaufpreis von 1 Euro verkauft und der Arbeitgeber ihm das Handy anschließend im Rahmen eines Vertrags auch zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung stellt und die Kosten für den privaten Mobilfunkvertrag übernimmt?

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  • Keine Urkundenfälschung bei Bearbeitung eines eingescannten Vertrages

    Beim Landgericht Essen (32 KLs – 307 Js 202/16 – 9/19) ging es um die digitale Bearbeitung des Scans eines Vertrages. Das LG konnte – im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung – klarstellen, dass es in einem solchen Fall an einer (unechten) Urkunde mangelt. Denn bei einem Scan handelt es sich – im Gegensatz zu der Originalkaufvertragsurkunde – eben nicht um eine Urkunde i.S.v. § 267 Abs. 1 StGB:

    Ein Scan eines notariellen Kaufvertrages weist ebenso wie ein als solcher erkennbarer Ausdruck bzw. eine als solche erkennbare Ablichtung eines solchen nicht die typischen Authentizitätsmerkmale auf, die einen notariellen Kaufvertrag oder eine Ausfertigung eines solchen prägen. Er erscheint als offensichtliche Reproduktion und hat mangels Beweiseignung und Erkennbarkeit des Ausstellers keinen Urkundencharakter (vgl. dazu insgesamt: BGH, Beschluss vom 27.01.2010, 5 StR 488/09, Rn. 9, nach juris).

    LG Essen, 32 KLs-307 Js 202/16-9/19
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  • AGB-Klausel über verkürzte Verjährung bei gebrauchten Sachen wirksam

    Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 78/20) ist der Auffassung, dass eine AGB-Klausel über die Verkürzung auf ein Jahr bei gebrauchten Sachen – trotz feststehender Unionsrechtswidrigkeit – wirksam ist:

    1. § 475 Abs. 2 letzter Halbs. BGB aF (= § 476 Abs. 2 letzter Halbs. BGB nF) verstößt gegen die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, weil nach dieser Vorschrift entgegen Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 Verbrauchsgüterkauf-RL bei einem Kaufvertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher über gebrauchte Sachen eine Vereinbarung über die Verkürzung der Verjährungsfrist für Sachmängelgewährleistungsrechte auf weniger als zwei Jahre zugelassen wird. Die Mitgliedstaaten können nach Art. 5 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 2 Verbrauchsgüterkauf-RL nur eine Vereinbarung über die Verkürzung der Haftungsdauer auf bis zu ein Jahr, nicht jedoch über die Verkürzung der Verjährungsfrist erlauben.
    2. Eine richtlinienkonforme Anwendung von § 475 Abs. 2 letzter Halbs. BGB aF (= § 476 Abs. 2 letzter Halbs. BGB nF) dahingehend, dass diese Regelung entfällt oder nur eine Vereinbarung über die Verkürzung der Haftungsdauer erlaubt, kommt jedoch nicht in Betracht.

    Die Vorschrift ist vielmehr bis zu einer gesetzlichen Neuregelung weiterhin anzuwenden. Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Verkürzung der Verjährungsfrist auf ein Jahr in Kaufverträgen über gebrauchte Sachen vorsieht, ist demnach wirksam.

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  • Kunst: Verweis auf Monographierung kein Zusichern eines Originals

    Kunst: Verweis auf Monographierung kein Zusichern eines Originals

    Der Verkauf eines gefälschten Bildes kann einen Schadensersatzanspruch begründen – ein lediglich auf ein Monogramm erfolgter Hinweis, der auf eine Urheberschaft eines Künstlers hinweist, ist dagegen aber noch kein vertragliches Zusichern, dass es sich um ein Original-Gemälde handelt. Insoweit hat das OLG München (24 U 4970/20) klargestellt, dass eine Eigenschaftsbeschreibung dahingehend, dass es sich um ein Original eines Künstlers handelt, ist mit einem solchen Hinweis nicht verbunden ist.

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  • Baukindergeld: Förderzeitraum soll bis 31.3.2021 verlängert werden

    Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat sieht vor, den Förderzeitraum für die Gewährung des Baukindergelds wegen Corona um drei Monate zu verlängern. Hintergrund der angedachten Verlängerung ist die Corona-Pandemie, weshalb viele Antragsteller die Fristen nicht einhalten können.

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