Das OLG Hamm (4 U 177/09) hatte sich noch einmal mit der Frage zu beschäftigen, wann jemand – der bei eBay nur als Privataccount registriert ist – dennoch als gewerblicher Verkäufer zu behandeln ist. Herangezogen werden üblicherweise die Gesamtumstände, wobei das OLG Hamm hier auch einen vorhandenen Eintrag in den „Gelben Seiten“ heranzieht, demzufolge der Verkäufer unter seiner Adresse auch als Händler eingetragen ist. Das Problem im vorliegenden Fall war, dass der Händler durchaus ständig seinen ebay-Account als Privatperson genutzt hat, nur bei diesem speziellen Kauf (er verkaufte gewerblich Telefone samt Anlagen) hat er etwas als Privatperson verkaufen wollen, was er sonst als gewerblicher Händler verkaufte.
Im Ergebnis kam das OLG zu der Überzeugung, dass der Kaufvertrag in gewerblicher Eigenschaft genutzt wurde, mit der Folge, dass die verbraucherrechtlichen Regelungen für den Käufer – der ein Verbraucher war – zum Tragen kommen.Der Unternehmer wollte hier abhelfen, in dem er auf ein Beispiel verwies, in dem ein Rechtsanwalt als Verbraucher seinen Palandt verkaufen könne – dem stimmt das OLG zwar zu, verweist richtigerweise aber darauf, dass der Rechtsanwalt ja gerade nicht mit Büchern handelt.
Für Händler bleibt die Erkenntnis, dass es sehr schwierig ist, als Privatperson mit den Dingen zu handeln, die man als als Händler sonst in unternehmerischer Tätigkeit verkauft. Dabei ist die Besonderheit zu Beachten, dass im vorliegenden Fall nicht ein einfaches Telefon, sondern eine komplexe und anspruchsvolle Telefonanlage verkauft wurde (dazu aus dem Urteil, siehe unten). Die Praxis wird sich hier sicherlich mit dem Verkauf über „Strohmänner“ weiterhelfen.
Beachten Sie dazu unsere Gesamtdarstellung: Wann ist man Unternehmer auf eBay?
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