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Sterbegeld versteuert Beerdigungskosten im Gegenzug absetzbar

Bekommen Nachkommen eines verstorbenen Angehörigen Sterbegeld, das sie versteuern müssen, können sie im Gegenzug Beerdigungskosten steuermindernd als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Diese Auffassung vertritt das Finanzgericht Düsseldorf (11 K 2024/18 ).

Bisher, so das FG, sei es nur üblich, bei steuerfreien Sterbegeldleistungen eine Anrechnung auf die Abzugsfähigkeit von Beerdigungskosten vorzunehmen. Beerdigungskosten seien daher voll als außergewöhnliche Belastung abziehbar, wenn der Sterbegeldbezug seinerseits steuer­ pflichtig ist.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.