Nexperia im Strudel der Geopolitik

Die jüngsten Entwicklungen um den niederländischen Halbleiterhersteller Nexperia werfen ein Schlaglicht auf die wachsende Verwundbarkeit globaler Lieferketten durch geopolitische Spannungen. Der Fall zeigt, wie schnell technologische Abhängigkeiten, unklare Governance-Strukturen und strategische Interessenkonflikte zu einer existenzbedrohenden Krise für ein Unternehmen und ganze Industrien eskalieren können.

Für Führungskräfte in international agierenden Konzernen bietet die Nexperia-Affäre durchaus einige wertvolle Lehren – nicht nur in puncto Compliance, sondern auch in der Frage, wie Unternehmen in einem Umfeld zunehmender regulatorischer und politischer Unsicherheiten handlungsfähig bleiben. Im Folgenden stelle ich an hand der aktuellen Berichterstattung bei Managermagazin, Handelsblatt und veröffentlichen Dokumenten die Gesamtsituation dar – und schwenke zum Thema BCM.

Ausgangslage: Ein Unternehmen zwischen den Fronten

Nexperia, ein ehemaliger NXP-Ableger mit rund 12.500 Mitarbeitern und Standorten in Europa, Asien und den USA, gerät wohl schon seit 2016 zunehmend unter Druck. Damals übernahm der chinesische Wingtech-Konzern die Mehrheit an dem Chipproduzenten. Was zunächst als strategische Weichenstellung für den Zugang zum asiatischen Markt galt, entwickelte sich zu einem Dilemma: Die chinesische Eigentümerschaft führte zu wachsender Skepsis in Europa und den USA, insbesondere vor dem Hintergrund des globalen Technologiewettlaufs und der Halbleiter-Knappheit der vergangenen Jahre.

Die Crux lag in der Wahrnehmung – trotz seines europäischen Hauptsitzes in Nijmegen und seiner Bedeutung für die niederländische Wirtschaft wurde Nexperia zunehmend als „chinesisch gesteuert“ wahrgenommen – mit direkten Konsequenzen. Jedenfalls als Wingtech im Dezember 2024 auf die US-Entity-List gesetzt wurde, dürfte absehbar geworden sein, dass auch Nexperia von den amerikanischen Handelsrestriktionen betroffen sein würde. Die sogenannte 50-Prozent-Regel, die im September 2025 auf Nexperia angewendet wurde, besiegelte die Krise: Das Unternehmen sah sich plötzlich mit Exportbeschränkungen konfrontiert, die seine globale Lieferfähigkeit gefährdeten.

Doch die Probleme von Nexperia waren nicht nur extern bedingt. Interne Dokumente und Gerichtsbeschlüsse offenbaren laut Berichterstattung ein tiefgreifendes Governance-Versagen, das die Krise weiter verschärfte.

Strategische Zusagen und leere Versprechungen

Schon 2023 suchte Nexperia laut Presseberichten den Dialog mit dem niederländischen Wirtschaftsministerium (EZK). Ziel war es, durch strukturelle Anpassungen – etwa die Einführung eines unabhängigen Aufsichtsrats, die Diversifizierung des Aktionärskreises und strengere Compliance-Regeln – als „europäisches“ Unternehmen anerkannt zu werden. Die Zusagen blieben jedoch weitgehend theoretisch.

Die vom EZK geforderten „reserved matters“, also Entscheidungen von strategischer Bedeutung, die der Zustimmung eines Aufsichtsrats bedurften, wurden aber scheinbar nicht umgesetzt. Stattdessen soll der chinesische CEO Zhang Xuezheng, der gleichzeitig Gründer und kontrollierender Aktionär von Wingtech ist, die Reformen blockiert haben. Selbst als die US-Sanktionen absehbar waren, unterblieben konkrete Schritte zur Risikominderung. Und ganz im Gegenteil: Im Sommer 2025 entzog Zhang Schlüsselpersonen des Finanzmanagements ihre Bankvollmachten und ersetzte sie durch unerfahrene Mitarbeiter – ein Schritt, der selbst innerhalb des Unternehmens auf massive Kritik stieß.

Besonders brisant war der Vorwurf des Interessenkonflikts. Zhang, der auch die chinesische Tochter WSS kontrollierte, soll Nexperia zu überhöhten Bestellungen bei WSS gedrängt haben – angeblich, um das angeschlagene Schwesterunternehmen finanziell zu stützen. Laut Gerichtsakten wurden Chips im Wert von 200 Millionen US-Dollar bestellt, obwohl der tatsächliche Bedarf bei nur 70 bis 80 Millionen lag. Interne Quellen sprachen von „Bestellungen für den Müll“, die allein dem Zweck dienten, WSS zu subventionieren.

Als die niederländische Regierung im September 2025 die Kontrolle über Nexperia übernahm, war das am Ende dann sicherlich auch kein überraschender Akt mehr, sondern das Ergebnis monatelanger Untätigkeit. Die Absetzung Zhangs und die Einsetzung eines Treuhänders für die Unternehmensanteile waren die logische Konsequenz.

Enquêteverfahren und Grenzen unternehmerischer Freiheit

Das Enquêteverfahren der Amsterdamer Ondernemingskamer, das am 7. Oktober 2025 in eine vorläufige Übernahme durch die niederländische Justiz mündete, ist ein Novum. Erstmals wurde das niederländische „Wet beschikbaarheid goederen“ (Gesetz über die Verfügbarkeit von Waren), ein Relikt aus dem Kalten Krieg, angewendet, um die „wirtschaftliche Sicherheit“ des Landes zu schützen. Die Richter sahen „begründete Zweifel an einer korrekten Unternehmensführung“ und handelten mit ungewöhnlicher Schnelligkeit – ein Indiz für die Dringlichkeit der Lage.

Für Führungskräfte ist dieser Präzedenzfall alarmierend. Er zeigt, dass nationale Regierungen bereit sind, selbst in private Eigentumsverhältnisse einzugreifen, wenn vitale Interessen – hier die Halbleiter-Versorgung der europäischen Industrie – auf dem Spiel stehen. Die Botschaft an international aufgestellte Konzerne ist klar: In Zeiten geopolitischer Spannungen reicht es nicht aus, sich auf vertragliche Zusagen zu verlassen. Unternehmen müssen proaktiv nachweisen, dass sie lokale Compliance-Standards erfüllen und strategische Abhängigkeiten minimieren.

Lieferketten unter Druck

Die Auswirkungen der Nexperia-Krise sind bereits jetzt spürbar. Die Autoindustrie, die etwa 50 Prozent der Nexperia-Chips abnimmt, warnt vor Produktionsstillständen. Der europäische Autobranchenverband ACEA sprach von einer „alarmierenden Situation“, und selbst US-Hersteller fürchten Lieferengpässe. Zwar gibt es technische Alternativen zu Nexperia-Chips, doch der Wechsel zu anderen Lieferanten ist mit hohen Kosten und zeitlichen Verzögerungen verbunden.

Hinzu kommt die Reaktion Chinas: Als Gegenmaßnahme zur niederländischen Übernahme verhängte Peking Exportrestriktionen für Nexperia-Chips aus seinen Werken. Ein klassischer Teufelskreis, der die globale Verknappung weiter verschärft.

Der neue, interimistisch eingesetzte CEO Stefan Tilger steht vor einer Herkulesaufgabe. Innerhalb weniger Wochen muss er nicht nur die US-Sanktionen abwenden, sondern auch das Vertrauen der Kunden zurückgewinnen. Sein erster Schritt – die Warnung vor Chips aus der chinesischen Produktion – unterstreicht die Dramatik: Nexperia kann aktuell nicht einmal die Authentizität eigener Produkte garantieren.

Welche Schlüsse kann man aus all dem ziehen?

  1. Geopolitische Risiken als Chefsache
    Die Nexperia-Affäre demonstriert, dass geopolitische Entwicklungen heute direkt in die Vorstandsetagen durchschlagen. Führungskräfte müssen Szenarien wie Handelsembargos oder staatliche Eingriffe in ihre Planung einbeziehen – und zwar nicht als abstrakte Möglichkeit, sondern als reelle Bedrohung. Risikomanagement darf sich nicht auf finanzielle oder operative Faktoren beschränken, sondern muss politische und regulatorische Risiken gleichwertig behandeln.
  2. Governance ist kein Papiertiger
    Die Zusagen an das niederländische Wirtschaftsministerium waren gut gemeint, aber wertlos, solange sie nicht umgesetzt wurden. Compliance und Corporate Governance müssen als strategische Priorität behandelt werden – besonders in Branchen mit hoher geopolitischer Relevanz wie der Halbleiterindustrie. Ein unabhängiger Aufsichtsrat, klare Eskalationspfade bei Interessenkonflikten und transparente Entscheidungsprozesse sind keine Kür, sondern Pflicht.
  3. Lieferketten diversifizieren – aber wie?
    Die Abhängigkeit von einzelnen Standorten oder Lieferanten ist ein bekanntes Problem. Doch die Umstellung auf alternative Quellen erfordert Zeit und Investitionen. Unternehmen sollten jetzt prüfen, ob sie über ausreichende Pufferbestände verfügen und ob kritische Komponenten kurzfristig ersetzt werden können. Partnerschaften mit mehreren Lieferanten und die Vorhaltung strategischer Reserven können im Ernstfall den Unterschied zwischen Stillstand und Business Continuity ausmachen.
  4. Kommunikation in der Krise
    Nexperias Schweigen in den ersten Tagen nach der Übernahme verschlimmerte die Verunsicherung. In einer solchen Lage ist transparente Kommunikation essenziell – sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber Kunden und Partnern. Tilgers Warnbrief an die Kunden kam spät, aber immerhin. Er zeigt, dass Offenheit selbst in schwierigen Lagen Vertrauen stiften kann.
  5. Rechtliche Absicherung prüfen
    Der Fall wirft die Frage auf, wie weit nationale Regierungen in private Unternehmen eingreifen dürfen. Juristisch ist das Neuland. Unternehmen mit internationaler Aktionärsstruktur sollten ihre Statuten und Shareholder Agreements auf mögliche Konfliktpunkte hin überprüfen – und klären, welche Rechte lokale Behörden im Krisenfall haben.
Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und IT-Rechts-Experte - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht

BCM wird zum Standard: Die Entwicklung ähnelt der von Compliance vor 20 Jahren: Was einst als „nice to have“ galt, ist heute selbstverständlich. BCM steht vor demselben Wandel. Spätestens wenn die erste große Klagewelle wegen mangelnder BCM-Vorsorge rollt, wird klar sein: Wer kein BCM hat, handelt nicht nur unprofessionell, sondern rechtswidrig.

Business-Continuity-Management ist keine Option mehr

Die Zeiten, in denen Notfallpläne als überflüssiger Bürokratieballast galten, sind längst vorbei. Spätestens seit der Corona-Pandemie, den massiven Lieferkettenbrüchen wie im Fall Nexperia oder der Flut an Cyberangriffen auf Unternehmen aller Größenordnungen ist klar: Wer keine systematische Vorsorge für Krisen trifft, riskiert nicht nur wirtschaftliche Verluste, sondern auch persönliche Haftung. Und das ist kein abstraktes Risiko, sondern eine konkrete rechtliche Verpflichtung.

Dass BCM in hochregulierten Branchen wie Banken, Versicherungen oder kritischen Infrastrukturen gesetzlich vorgeschrieben ist, überrascht niemanden. § 25a KWG, das IT-Sicherheitsgesetz oder die Solvency-II-Richtlinie verlangen hier explizit Notfallkonzepte, die den Fortbestand des Unternehmens sichern. Doch die Irrmeinung, nur diese Branchen seien betroffen, ist gefährlich. Denn die Pflicht zur Einrichtung eines BCM ergibt sich längst aus den allgemeinen Sorgfaltspflichten der Geschäftsleitung – also aus § 93 AktG, § 43 GmbHG und der generellen Verantwortung, Schäden vom Unternehmen abzuwenden. Wer als Vorstand oder Geschäftsführer keine Vorsorge für Betriebsunterbrechungen trifft, verstößt gegen seine grundlegende Pflicht, das Unternehmen vor existenzbedrohenden Risiken zu schützen. Und das kann teuer werden: Im Schadensfall drohen nicht nur Schadensersatzforderungen, sondern auch Bußgelder nach § 130 OWiG oder sogar Strafverfahren wegen Untreue, wenn durch unterlassene BCM-Maßnahmen Vermögensschäden entstehen.

Besonders perfide: Viele Krisen treffen ohne Vorwarnung ein – ein Ransomware-Angriff, ein Hochwasser, ein Lieferantenausfall. Hier nützt das beste Frühwarnsystem nichts, wenn es keine handfesten Notfallpläne gibt. Genau das verlangt aber die Rechtsprechung: Geschäftsführer müssen nachweisen, dass sie „angemessene Vorsorge“ getroffen haben. Ein zertifiziertes BCM-System nach ISO 22301 ist dabei nicht nur ein Schutzschild für den Ernstfall, sondern auch ein Entlastungsbeweis vor Gericht. Wer dagegen argumentiert, BCM sei „zu komplex“ oder „zu teuer“, übersieht, dass die Kosten einer Krise – von Produktionsausfällen über Vertragsstrafen bis hin zu Reputationsschäden – die Investitionen in ein solides BCM um ein Vielfaches übersteigen.

Die gute Nachricht: BCM muss kein Monsterprojekt sein. Selbst kleine und mittlere Unternehmen können mit einer Business Impact Analysis, klaren Verantwortlichkeiten und regelmäßigen Krisenübungen** die größten Risiken abdecken. Entscheidend ist, dass die Geschäftsleitung die Verantwortung übernimmt und BCM als integralen Bestandteil der Unternehmenssteuerung begreift – nicht als lästige Pflichtübung, sondern als strategischen Wettbewerbsvorteil. Denn wer im Ernstfall handlungsfähig bleibt, sichert nicht nur seine Existenz, sondern auch das Vertrauen von Kunden, Lieferanten und Investoren.


Handlungsempfehlung für die Praxis

Die Botschaft an alle Führungskräfte ist doch klar: BCM ist kein „Nice-to-have“, sondern eine zentrale Führungspflicht. Wer sie ignoriert, setzt nicht nur sein Unternehmen, sondern auch die eigene Karriere aufs Spiel. Die Frage ist nicht mehr, ob man ein BCM braucht, sondern nur noch, wie schnell man es umsetzt.

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Starten Sie mit einer Basics-BIA und einfachen Notfallchecklisten. Nutzen Sie Branchenstandards (z. B. BSI-Grundschutz für IT-Sicherheit).
  • Großunternehmen/Konzern: Implementieren Sie ein zertifiziertes BCM-System (ISO 22301) und verknüpfen Sie es mit Ihrem Risiko- und Compliance-Management.
  • Alle: Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen – im Streitfall ist dies Ihr bester Schutz.

Nexperia ist kein Einzelfall, sondern ein Symptom für die neuen Realitäten der globalisierten Wirtschaft. Die Verquickung von Technologie, Geopolitik und Unternehmensführung wird weiter zunehmen. Wer hier nicht vorbereitet ist, riskiert nicht nur wirtschaftliche Verluste, sondern auch den Verlust von Handlungsfähigkeit. Für europäische Unternehmen bedeutet das: Sie müssen ihre strategische Autonomie stärken – durch klare Governance, diversifizierte Lieferketten und eine proaktive Dialogkultur mit Regulierungsbehörden. Die Nexperia-Krise ist eine Mahnung, aber auch eine Chance. Sie zeigt, dass Resilienz heute mehr bedeutet als Effizienz – namely die Fähigkeit, in einem Umfeld permanenter Unsicherheit handlungsfähig zu bleiben.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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