Sorgfaltspflichten von Unternehmen in der Lieferkette

Das Gesetz zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) legt fest, dass Unternehmen ihre due dilligence (“Sorgfaltspflicht”) in Bezug auf Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer Lieferkette haben. Dabei handelt es sich jedoch um eine Bemühens- und nicht um eine Erfolgspflicht. Das heißt, von den Unternehmen wird nicht erwartet, dass sie garantieren können, dass Menschenrechtsverletzungen in jedem … Sorgfaltspflichten von Unternehmen in der Lieferkette weiterlesen