Gepäck im Auge behalten!

Wer am Flughafen sein Gepäck unbeaufsichtigt lässt und es sodann gestohlen wird, der bleibt auf einem ordentlichen Teil der Kosten sitzen. Das LG Hannover (13 O 153/08) stellte diesbezüglich fest, dass ein Abzug von 40% hinzunehmen ist, wenn jemand sein Kamerazubehör ohne Blickkontakt am Flughafenschalter abstellt und es infolge dessen gestohlen wird. Allerdings waren es schon sehr spezielle Umstände, wenn man liest, was das Landgericht festgestellt hat:

Damit hat der Kläger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dabei unbeachtet gelassen, was in dieser Situation jedem hätte einleuchten müssen. Denn es ist nicht nachzuvollziehen, warum der Kläger die Tasche mit dem Kamerazubehör, deren Neuwert er selbst mit 43 981,90 € beziffert hat, sich nicht umgehängt hat, was bei dem Kläger angegebenen Gewicht mit ca. 8 – 10 kg möglich und zumutbar gewesen wäre, oder sich nicht zwischen die Beine gestellt oder vor sich abgestellt hat, so dass Blick- und Körperkontakt bestanden hätte.

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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