Gepäck im Auge behalten!

Wer am Flughafen sein Gepäck unbeaufsichtigt lässt und es sodann gestohlen wird, der bleibt auf einem ordentlichen Teil der Kosten sitzen. Das LG Hannover (13 O 153/08) stellte diesbezüglich fest, dass ein Abzug von 40% hinzunehmen ist, wenn jemand sein Kamerazubehör ohne Blickkontakt am Flughafenschalter abstellt und es infolge dessen gestohlen wird. Allerdings waren es schon sehr spezielle Umstände, wenn man liest, was das Landgericht festgestellt hat:

Damit hat der Kläger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und dabei unbeachtet gelassen, was in dieser Situation jedem hätte einleuchten müssen. Denn es ist nicht nachzuvollziehen, warum der Kläger die Tasche mit dem Kamerazubehör, deren Neuwert er selbst mit 43 981,90 € beziffert hat, sich nicht umgehängt hat, was bei dem Kläger angegebenen Gewicht mit ca. 8 – 10 kg möglich und zumutbar gewesen wäre, oder sich nicht zwischen die Beine gestellt oder vor sich abgestellt hat, so dass Blick- und Körperkontakt bestanden hätte.

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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