Änderung der Sicherungsverwahrung beschlossen – Weiter Probleme?

Die Reform der Sicherungsverwahrung wurde heute im Bundeskabinett beschlossen, die wesentlichen Informationen dazu findet man in einer sehr umfangreichen Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums. Allerdings bin ich skeptisch, ob das wirklich so durchdacht ist, wie es verkauft wird – so liest man dort:

Die Änderungen sollen nur für „Neufälle“ (also nach Inkrafttreten der Neuregelung begangene Anlasstaten) bei gleichzeitiger Beibehaltung der bestehenden Rechtslage für „Altfälle“ gelten. Durch diese Gestaltung lassen sich von vornherein Rückwirkungsprobleme vermeiden […] muss eine Gesamtwürdigung ergeben, dass die betroffene Person infolge ihrer psychischen Störung mit hoher Wahrscheinlichkeit das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung eines anderen beeinträchtigt.

Was heisst das im Fazit: Wer nach altem Recht wegen einer Diebstahlsserie in Sicherungsverwahrung genommen wurde, wird wohl weiterhin in selbiger verbleiben – während nach neuem Recht die Anordnung der Sicherungsverwahrung bei einer solchen Diebstahlsserie nicht mehr in Frage kommt. Ob das dem EGMR wirklich gefallen wird – ich habe meine Zweifel.

Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.