Twitter: Rekordzahl bei Entfernung von Inhalten 2021

Twitter hat mitgeteilt, dass weltweit Regierungen im ersten Halbjahr des vergangenen Jahres eine Rekordzahl von Nutzerkonten zur Entfernung von Inhalten aufgefordert haben.

So erklärte Twitter, dass Regierungen in den ersten sechs Monaten 2011 insgesamt 43.387 rechtliche Forderungen zur Entfernung von Inhalten von 196.878 Konten gestellt haben. Dies sei die größte Anzahl von Konten, die jemals in einem Berichtszeitraum von Regierungen zur Entfernung von Inhalten aufgefordert wurden, seitdem man mit der Veröffentlichung von Transparenzberichten begonnen hat.

Einige statistische Daten

Die Anfragen von Regierungen zur Aufbewahrung von Account-Informationen sind im Vergleich zum Vorbericht um 4 % zurückgegangen, wobei 57 % aller weltweiten Anfragen zur Aufbewahrung von Account-Informationen auf die Vereinigten Staaten entfallen.

Dabei sind die Vereinigten Staaten mit 3.026 Anfragen, die 24 % des weltweit eingegangenen Volumens ausmachen, die größte Einzelquelle für staatliche Informationsanfragen. Diese Anfragen machten 27 % aller angegebenen Konten aus der ganzen Welt aus, und Twitter kam 68 % dieser Informationsanfragen aus den USA ganz oder teilweise nach.

Twitter hat 64 % der weltweiten Informationsanfragen von Regierungen teilweise oder gar nicht beantwortet, was einem Rückgang von 9 % in diesem Berichtszeitraum entspricht. Hinsichtlich rechtlicher Forderungen von Regierungen erhielt Twitter in den sechs Monaten, die im aktuellen Bericht behandelt werden, 43.387 rechtliche Forderungen zur Entfernung von Inhalten, wobei 196.878 Konten angegeben wurden.

Dies, so Twitter, sei die größte Anzahl von Konten, die jemals in einem Berichtszeitraum Gegenstand von Löschungsaufforderungen waren.

Quelle: Twitter Transparenzbericht, https://blog.twitter.com/en_us/topics/company/2021/transparency-19

Nicht-staatliche Anfragen

Weiter hat Twitter seit 2014 Informationsanfragen von Nichtregierungsorganisationen aus 35 verschiedenen Ländern erhalten, darunter Argentinien, Israel und die Schweiz, die in diesem Bericht zum ersten Mal erwähnt werden. Diese Anfragen kommen von Dritten, die Kontoinformationen von Twitter anfordern, zum Beispiel als Nicht-Parteien in einem Zivilverfahren oder im Namen von Angeklagten in Strafverfahren.

Japan, Brasilien und die Vereinigten Staaten waren die drei antragstellenden Länder, wenn es um nicht-staatliche Anfragen ging. Auf diese drei Länder entfielen 89 % aller Anfragen und 87 % aller angegebenen Accounts in diesem Zeitraum.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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