Schlagwort: Kaffeesteuer

Rechtsanwalt für Kaffeesteuer: Die Kaffeesteuer ist eine besondere Verbrauchsteuer, die auf den Verkauf von Röstkaffee erhoben wird.

Fachanwalt für Strafrecht Jens Ferner ist erfahren in der Strafverteidigung rund um die Kaffeesteuer, speziell bei der Verkürzung von Kaffeesteuer!

Die Kaffeesteuer ist in Deutschland im Kaffeesteuergesetz geregelt und wird vom Bund erhoben. Typische Straftatbestände im Kontext der Kaffeesteuer sind z. B.:

Kaffeesteuerhinterziehung: Wenn jemand Kaffee verkauft, aber die fällige Kaffeesteuer nicht abführt, kann dies als Steuerhinterziehung gewertet werden. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn jemand Kaffee aus dem Ausland einführt und in Deutschland verkauft, ohne die Kaffeesteuer abzuführen.
Kaffeeschmuggel: Wenn jemand Kaffee aus dem Ausland nach Deutschland einführt, ohne die fällige Kaffeesteuer abzuführen, kann dies als Kaffeeschmuggel gewertet werden.
Fälschung von Kaffeesteuermarken: Um nachzuweisen, dass die Kaffeesteuer für den verkauften Kaffee entrichtet wurde, müssen Kaffeesteuermarken angebracht werden. Die Herstellung oder Verwendung gefälschter Kaffeesteuermarken kann als Urkundenfälschung geahndet werden.
Verstoß gegen das Kaffeesteuergesetz: Das Kaffeesteuergesetz enthält verschiedene Vorschriften über die Erhebung und Abführung der Kaffeesteuer. Verstöße gegen diese Vorschriften können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Wir sind im Steuerstrafrecht tätig, beachten Sie auch unseren Beitrag zur Steuerhinterziehung!

  • Kündigung: Arbeitgeber muss streitende Mitarbeiter gleich behandeln

    Die fristlose Kündigung nur eines von zwei miteinander streitenden Mitarbeitern ist unverhältnismäßig und damit unwirksam, wenn nur einer der beiden Streitenden gekündigt und der andere nicht einmal abgemahnt wird. Dies gilt umso mehr, wenn der andere Mitarbeiter den Streit ausgelöst und in gleicher Weise zur Eskalation beigetragen hat.
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  • Beschuldigtenvernehmung

    Beschuldigtenvernehmung, was tun: Wenn Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben, dann wissen Sie nun endgültig, dass ein Ermittlungsverfahren gegen Sie in Gang gesetzt wurde. Das bedeutet, Sie haben den Status eines Beschuldigten. Sie können dabei mit einiger bitterer Note sogar recht froh sein – die Beschuldigtenvernehmung ist der eine Weg, auf dem Sie von dem Ermittlungsverfahren erfahren; der andere verbreitete Weg ist die plötzliche Hausdurchsuchung.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Studie zur Praxis der Verständigung im Strafprozess 2020

    Das Bundesjustizministerium hatte eine Studie zur Evaluation der Verständigung im Strafprozess (§257c StGB) in Auftrag gegeben, die nun erschienen ist und auch frei als PDF zur Verfügung steht. Die Studienergebnisse bieten dabei einen kleinen Einblick in den Justizalltag, letztlich aber krankt sie aus meiner Sich an einem entscheidenden Fehler – so wie die gesamte Betrachtungsweise des BMJV.

    Dazu auch: Bericht bei LTO zur Studie

    Hinweis: Die Studie arbeitet Ergebnisse aus verschiedenen Modulen auf, die ich versuche, im Folgenden kombiniert wieder zu geben.

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  • Ladendiebstahl: Wann liegt ein Ladendiebstahl vor?

    Ladendiebstahl: Wann liegt ein Ladendiebstahl vor?

    Ladendiebstahl: Zur Frage wann ein Ladendiebstahl vorliegt hat der Bundesgerichtshof (5 StR 593/18) eine umfassende Entscheidung getroffen, die nochmals betont, dass es auf den Einzelfall ankommt. Dabei ist es erst einmal so, dass bekanntlich für einen Diebstahl erforderlich ist, dass der Täter hinsichtlich der zuzueignenden Sache fremden Gewahrsam gebrochen und neuen begründet hat.

    Für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist entscheidend, dass der Täter diese derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den bisherigen Gewahrsamsinhaber ausüben kann und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach ständiger Rechtsprechung nach den Anschauungen des täglichen Lebens.

    Dazu auch bei uns: Wann liegt versuchter Diebstahl vor?

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  • Werbung mit Testergebnis: „Tester“ ist in der Werbung anzugeben

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 101/18, hat klargestellt, dass es einen Wettbewerbsverstoss darstellt, wenn mit einem Testergebnis geworben wird, wenn nicht leicht erkennbar Tester und Fundstelle des Tests angegeben werden. Besondere Beachtung sollte dabei erhalten, dass auch der Tester selber in der Werbung bereits anzugeben ist:

    Die Angabe der Testorganisation ist für den Verbraucher wesentlich, § 5a UWG. Daraus kann der Verbraucher erkennen, ob es sich um einen unparteiischen Test einer als seriös anerkannten neutralen Organisation oder lediglich um einen „Auftragstest“ des Herstellers durch eine nahestehende Organisation handelt. Auch kann der Verbraucher aus der Testorganisation im Groben erkennen, unter welchen Gesichtspunkten der Test stattgefunden hat. Allerdings lässt es der Bundesgerichtshof (GRUR 2016, 1076 – LGA tested Rn. 35) unter Hinweis auf § 5a Abs. 5 UWG zu, dass gewisse, als wesentliche Information für den Verbraucher eingestufte Informationen im Hinblick auf den Platzbedarf der Informationen (dort: Kriterien des Tests) nur in der Fundstelle (dort: verlinkte Website) angegeben werden. Dafür besteht bei der Angabe der Testorganisation jedoch kein Anlass, da die Bezeichnung im Allgemeinen sehr kurz ist.

    Oberlandesgericht Düsseldorf, 20 U 101/18
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  • Grundpreis bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform

    Das OLG Celle (13 U 31/19) konnte sich zur verpflichtenden Angabe des Grundpreises bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform äußern und feststellen, dass ein Nahrungsergänzungsmittel, welches sich aus verschiedenen Komponenten – insbesondere verschiedenen Wirk- und Füllstoffen – zusammensetzt und das in dieser konkreten Zusammensetzung in einer Art und Weise vorportioniert vertrieben wird, dass diese Einteilung in Portionen üblicherweise nicht aufgehoben wird, nach der Verkehrsanschauung stückweise abgegeben wird.

    Hilfe im Lebensmittel- & Wettbewerbsrecht?

    Seit über 20 Jahren im Wettbewerbsrecht tätig bieten wir Ihnen ein ausgefeiltes Portfolio: Beratung im Werberecht rund um IT, Lebensmittel und Umwelt ergänzt um stark geführte Wettbewerbsprozesse. Dazu unsere harte Verteidigung bei strafrechtlichen Problemen.

    Das bedeutet, in einem solchen Fall besteht keine Pflicht, einen Grundpreis anzugeben. Hier liegt auch ein Unterschied zu Kaffeekapseln: Denn es kann hier nicht zwischen dem Kapselinhalt als Lebensmittel und der Kapsel selbst als bloßer Verpackung unterschieden werden, wenn bei einem solchen Präparat auch die Kapsel selbst mit verzehrt wird.

  • Markenrechtsverletzung durch Befüllen eines wiederbefüllbaren Behälter mit fremder Ware

    Der Bundesgerichtshof (I ZR 136/17) hat hervorgehoben, dass grundsätzlich eine Markenverletzung vorliegt, wenn ein mit der Marke des Originalherstellers gekennzeichnetes wiederbefüllbares Behältnis mit Waren eines anderen Herstellers nachgefüllt wird – und der Verkehr die Marke auf dem Behältnis als Hinweis nicht nur auf die betriebliche Herkunft des Behältnisses, sondern auch auf die betriebliche Herkunft des Inhalts versteht. Man versteht schneller worum es geht, wenn man das Fallbeispiel vor Augen hat: Es ging um das Wiederbefüllen eines Papierspenders mit „No-Name-Papierrollen“, die ohne irgendeinen Aufdruck geliefert wurden. In Anspruch genommen wurde der Hersteller der Papierrollen, allerdings liegt die eigentliche Markenverletzung beim Befüller.

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  • Künstler muss sich Preisgeld auf das Arbeitslosengeld 2 anrechnen lassen

    Künstler muss sich Preisgeld auf das Arbeitslosengeld 2 anrechnen lassen

    Das Sozialgericht Mainz hat entschieden, dass Geld, das aus dem Gewinn eines Kunstpreises resultiert, Einkommen im Sinne des Zweiten Buchs Sozialgesetzbuch (SGB II) ist und als solches anzurechnen ist (Urteil vom 09.06.2017, Aktenzeichen S 15 AS 148/16).
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  • Abmahnung durch Interessenverband bzw. Wettbewerbsverband im Wettbewerbsrecht

    Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Wettbewerbsverband: Bei einer Abmahnung im Wettbewerbsrecht durch einen Interessenverband bzw. Wettbewerbsverband höre ich von Mandanten als erstes mit hoher Sicherheit eines: „Diese Abzocker!“. Doch genau darum geht es eben nicht, der Gesetzgeber hat sich vielmehr gerade bewusst dafür entschieden, diese Praxis zur Sicherung des Wettbewerbs einzurichten.

    Im Folgenden ein kurzer Überblick zur Abmahnung durch einen Wettbewerbsverband.

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  • Störerhaftung: Haftung des Anschlussinhabers bei WLAN & Internetzugang als Störer (Übersicht)

    Regelmäßig stellt sich die Frage der Haftung des Anschlussinhabers eines Internetzugangs wenn Dritte (also nicht der Anschlussinhaber selber) über dessen Anschluss Rechtsverletzungen begehen. Dabei geht es um die so genannte „Störerhaftung“ des Anschussinhabers oder WLAN-Betreibers. Besonders beliebt sind hierbei folgende Fragen:

    1. Ob derjenige haften soll, der mit einem gewissen Interesse ein offenes WLAN betreibt, wie etwa Internet-Cafes
    2. Wie die Haftung desjenigen aussieht, der zwar kein allgemein offenes WLAN anbietet, aber Dritten Zugang zum Internet über den eigenen Anschluss gestattet (so etwa bei Hotels)
    3. Wie sich die Haftung bei Rechtsverletzungen über private Anschlüsse, etwa durch Familienangehörige gestaltet

    Im Folgenden eine Übersicht zum Thema, die regelmäßig aktualisiert wird. Seit dem Oktober 2017 soll dabei die Störerhaftung durch den Gesetzgeber durch eine Reform des Telemediengesetzes massiv eingeschränkt worden sein. Es bleibt abzuwarten ob dies tatsächlich erreicht wurde, aktuell spricht vieles dafür.

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  • Presserecht: Das Laienprivileg

    Das „Laienprivileg“ ist immer wieder mal in aller Munde, aktuell wegen einer (angekündigten) Verfassungsbeschwerde eines „Bloggers“. Dabei gibt es erstaunlich wenig Inhalte zum Thema, Grund genug, in aller Kürze zu beschreiben, was das „Laienprivileg“ eigentlich ist.
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  • Kündigung wegen Stromdiebstahls?

    Kündigung wegen Stromdiebstahls?

    Kann einem Arbeitnehmer wegen Stromdiebstahls gekündigt werden? Auch wenn die rechtswidrige Verletzungshandlung des Arbeitnehmers nur Sachen von geringem Wert betrifft, ist die Verletzung des Eigentums oder Vermögens des Arbeitgebers als wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung an sich geeignet. Im Rahmen der Interessenabwägung ist zu berücksichtigen, dass der private Stromverbrauch im Betrieb des Arbeitgebers üblich ist, d.h. zahlreiche privat mitgebrachte elektronische Geräte wie Kaffeemaschinen, Radios und Mikrowellengeräte betrieben und darüber hinaus Mobiltelefone aufgeladen werden (Landesarbeitsgericht Hamm, 16 Sa 260/10).

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  • Verbrühung durch gekauften Kaffee – kein Schmerzensgeld

    Verbrühung durch gekauften Kaffee – kein Schmerzensgeld

    Das LG München I (30 S 3668/11) hat klargestellt, dass es hierzulande keine „US-Verhältnisse“ gibt, was Schmerzensgeld angeht. Dabei ging es um einen ganz klassischen Fall: Verbrühungen durch zu heißen Kaffee. Allerdings forderte die Betroffene kein Schmerzensgeld, weil sie nicht durch Warnhinweise auf die Hitze des Getränks hingewiesen wurde.
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  • Landestrojaner ohne Rechtsgrundlage im Einsatz?

    Landestrojaner ohne Rechtsgrundlage im Einsatz?

    Sowohl Heise als auch Golem berichten (unter Rückgriff auf den Spiegel), dass im Bundesland Bayern eine Trojaner-Software zum aushorchen von Rechnern Tatverdächtiger („Landestrojaner“) gleich mehrfach zum Einsatz kam. Nun wird in den Raum geworfen, dass es hierfür gar keine Rechtsgrundlage gibt (dazu auch der Beitrag bei Carsten Hoenig). Besonders scharf ist die Formulierung bei ijure:

    aus der Rechtswissenschaft zumindest gibt es soweit ersichtlich keine einzige Stimme, die für die Zulässigkeit der Quellen-TKÜ auf der bisherigen rechtlichen Grundlage einträte.

    Solche Sätze sind gefährlich, denn es reicht nur eine einzige Stimme, um sie zu widerlegen. Und wenn man dann als Ausnahme auch noch den Standardkommentar zur StPO anführen kann, der auf jedem Richtertisch in Deutschland steht, wird es haarig. So liest man nämlich in der Kommentierung des §100a StPO beim Meyer/Goßner unter Rn.7a folgendes:

    Die Internet-Telefonie wird von §100a erfasst […] auch die so genannte Quellen-TKÜ nebst den erforderlichen Begleitmaßnahmen;

    Auch sonst muss man nicht lange suchen: Bär ist einer der Verfechter dieser Ansicht (dazu nur Bär, Handbuch zur EDV-Beweissicherung im Strafverfahren, Rn. 321 oder die sehr kritische Besprechung von Bär in der MMR 2008, S.423ff.). Eine Darstellung findet man Online bei Buermeyer/Bäcker in der HRRS (interessanterweise ist einer der Autoren zugleich der Autor der obigen Zeilen).

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