Die fristlose Kündigung nur eines von zwei miteinander streitenden Mitarbeitern ist unverhältnismäßig und damit unwirksam, wenn nur einer der beiden Streitenden gekündigt und der andere nicht einmal abgemahnt wird. Dies gilt umso mehr, wenn der andere Mitarbeiter den Streit ausgelöst und in gleicher Weise zur Eskalation beigetragen hat.
Diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Niedersachsen wurde relevant im Streit zweier Müllwerker. Als der eine den Sozialraum betrat, wurde er von einem älteren Kollegen als „Pflegefall“ angesprochen. Dies ließ er sich nicht bieten und öffnete dem Kollegen die Schnappverschlüsse der Hosenträger an dessen Latzhose. Dieser schüttete ihm daraufhin warmen Kaffee in das Gesicht, woraufhin der Beleidigte seinerseits über dem Kollegen eine heiße Tasse Tee ausgoss. Obwohl sich der Beleidigte drei Tage später schriftlich bei seinem Kollegen entschuldigte und sich mit ihm wieder vertrug, hatte der Arbeitgeber ihm fristlos gekündigt. Der andere Kollege, der sechs Wochen vor seiner Pensionierung stand, wurde nicht einmal abgemahnt.
Das LAG sah die Kündigungsschutzklage als begründet an. Das Ziel des Arbeitgebers, Auseinandersetzungen zwischen den Müllwerkern nicht zu dulden und konsequent durchzugreifen, rechtfertigte keine fristlose Kündigung. Da sich die streitenden Kollegen wieder vertrugen, war der Betriebsfriede wieder hergestellt. Insofern hätte eine Abmahnung als milderes Mittel in Betracht gezogen werden müssen. Zudem hätte diese auch gegenüber dem älteren Arbeitskollegen ausgesprochen werden müssen. Diesem hätte verdeutlicht werden müssen, dass auch kurz vor der Pensionierung stehende Arbeitnehmer andere Kollegen nicht ohne arbeitsrechtliche Konsequenzen beleidigen dürfen. Der Arbeitgeber hätte die Mitarbeiter insofern gleich behandeln müssen (LAG Niedersachsen, 5 Sa 517/02).
- KCanG: BGH zur Zusammenrechnung von Freimengen - 5. Dezember 2024
- BVerfG zu Encrochat: Keine generellen Beweisverwertungsverbote - 5. Dezember 2024
- „Operation Passionflower“ – Schlag gegen kriminellen Kryptomessenger MATRIX - 5. Dezember 2024