Ein ehemaliger Krankenpfleger steht im Verdacht, über Jahre hinweg auf zwei Palliativ- und Intensivstationen in Nordrhein-Westfalen gezielt Patienten durch Überdosen an Beruhigungs- und Schmerzmitteln getötet zu haben.
Die Ermittler gehen aktuell von weit über 20 weiteren Mordverdachtsfällen aus, zusätzlich zu den bereits vorgeworfenen und gerichtlich bereits verhandelten zehn Morden und zahlreichen Mordversuchen (das Urteil des LG Aachen ist nicht rechtskräftig und es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung!). Da inzwischen auch gegen eine unbestimmte Zahl Dritter ermittelt werden soll, möchte ich mich kurz mit der Frage der Haftung dieser beschäftigen.
Zu meinem Hintergrund: Neben meiner originären Tätigkeit als Strafverteidiger verteidige und berate ich in der IT- und Criminal-Compliance; ich bin zertifiziert in Compliance (Fernuni Hagen) und Krisenkommunikation (SRH) – zudem habe ich alleine in diesem Jahr in mehreren Fällen Ärzte hinsichtlich des Vorwurfs versuchter Körperverletzungs- und Tötungsdelikte verteidigt.
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