Schlagwort: Ermittlungsverfahren

Rechtsanwalt für Ermittlungsverfahren:

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist das Verfahren, das eingeleitet wird, wenn der Verdacht besteht, dass eine strafbare Handlung begangen wurde. In vielen Rechtsordnungen, so auch in Deutschland, ist die Staatsanwaltschaft für die Durchführung des Ermittlungsverfahrens zuständig.

Im Allgemeinen umfasst das strafrechtliche Ermittlungsverfahren folgende Schritte

1. **Einleitung des Ermittlungsverfahrens:** Dies geschieht, wenn die Staatsanwaltschaft durch eine Strafanzeige, einen Polizeibericht oder auf andere Weise von einer möglichen Straftat erfährt. Sie prüft dann, ob ein Anfangsverdacht besteht.

2. **Ermittlungsarbeit:** Liegt ein Anfangsverdacht vor, beginnen die Ermittlungen. Diese können die Vernehmung von Zeugen, die Durchführung von Hausdurchsuchungen, die Beschlagnahme von Beweismitteln, die Überwachung von Verdächtigen oder die Einholung medizinischer oder psychologischer Gutachten umfassen.

3. **Abschluss der Ermittlungen:** Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft drei Möglichkeiten: Sie kann Anklage erheben, wenn sie der Ansicht ist, dass die Beweise für eine Verurteilung ausreichen; sie kann das Verfahren einstellen, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass die Beweise nicht ausreichen; oder sie kann einen Strafbefehl beantragen, wenn sie der Ansicht ist, dass die Straftat mit einer Geldstrafe oder einer geringfügigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

4. **Gerichtsverfahren:** Wenn Anklage erhoben wurde, beginnt das Gerichtsverfahren. Hier wird der Fall vor Gericht verhandelt und entschieden, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist.

In jeder Phase des Ermittlungsverfahrens müssen die Rechte des Verdächtigen oder Beschuldigten gewahrt werden, einschließlich des Rechts auf einen Anwalt und des Rechts, nicht gegen sich selbst aussagen zu müssen.

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf: Kontakt zu Rechtsanwalt Ferner im Raum Aachen

Rechtsanwalt Ferner in Alsdorf, Aachen; Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht in der Städteregion Aachen, leicht verfügbar für Betroffene in Alsdorf, Aachen, Würselen, Baesweiler, Herzogenrath, Eschweiler, Übach-Palenberg, Geilenkirchen und Aldenhoven
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    Verjährung im Steuerstrafrecht

    Die Verjährung ist im Steuerstrafrecht oft die erste und auch letzte Hoffnung für Beschuldigte. Doch was sich viele Unternehmen und Steuerpflichtige nicht vorstellen können: Die Fristen für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung können sich über Jahrzehnte erstrecken – aus gutem Grund, denn Ermittlungsverfahren ziehen sich ebenfalls oft über Jahre hin. Zuletzt hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2020 die Verjährung für besonders schwere Fälle von zehn auf fünfzehn Jahre verlängert.

    In der Praxis bedeutet das: Wer heute eine Steuerhinterziehung begangen hat, kann quasi noch in vierzig Jahren damit rechnen, dass das Finanzamt an seine Tür klopft. Und die Sorge ist berechtigt, da Finanzämter immer wieder und von der Rechtsprechung gedeckt Daten ankaufen, die jahrzehntelange Rückschlüsse zulassen.

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  • Staatsanwaltschaft darf Presseanfrage nicht an Verteidiger weitergeben

    Staatsanwaltschaft darf Presseanfrage nicht an Verteidiger weitergeben

    Die Beziehung zwischen Presse und Strafverfolgungsbehörden ist von Spannungen geprägt. Während Journalisten auf Auskünfte angewiesen sind, um ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen, müssen Behörden die Rechte von Beschuldigten wahren. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. November 2025 (Az: 2 K 2549/25) wirft grundsätzliche Fragen auf: Darf eine Staatsanwaltschaft journalistische Anfragen an die Verteidigung eines Beschuldigten weiterleiten – und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Die Entscheidung zeigt, dass die Weitergabe von Presseanfragen an Dritte ohne Einwilligung des Journalisten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit darstellen kann.

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  • Terrorgram-Studie zu „Teenage Terrorists“

    Terrorgram-Studie zu „Teenage Terrorists“

    Eine aktuelle Hellfeldstudie des LKA Baden-Württemberg zur sogenannten „Terrorgram-Szene“ zeichnet das Bild eines jugendzentrierten, hochgewaltorientierten Online-Milieus, das zugleich ein sehr irdisches Fundament aus Vernachlässigung, psychischer Erkrankung und sozialer Desintegration hat. Sie liefert nicht nur Zahlen, sondern vor allem eine empirisch belastbare Grundlage für kriminalpolitische Entscheidungen und für das tägliche Handeln von Schulen, Jugendhilfe, Justiz und Sicherheitsbehörden. Zugleich weitet sie den Blickwinkel, hin zu einer Einzelfall-orientierten Betrachtung der Taten und Täter.

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  • Manipuliertes Beweismaterial: Keine Verfolgung Unschuldiger (?)

    Manipuliertes Beweismaterial: Keine Verfolgung Unschuldiger (?)

    Das wird für Diskussionen sorgen: Ein Polizeibeamter, der einem Beschuldigten mutmaßlich Marihuana unterschieben wollte, um eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu erreichen, wurde freigesprochen. Wie das möglich ist, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 10. Dezember 2025 (5 Ls 2090 Js 19522/24), das grundsätzliche Fragen über die Grenzen polizeilicher Ermittlungspraxis aufwirft. Der Fall illustriert dabei, wie komplex die Abgrenzung zwischen legitimer Ermittlungsarbeit und strafbarer Beweismanipulation sein kann. Und wie wenig gerichtliche Ergebnisse mit dem Gerechtigkeitsempfinden von Normalbürgern zu tun haben müssen.

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  • Vollstreckung digitaler Einsichtsansprüche in der Cloud

    Vollstreckung digitaler Einsichtsansprüche in der Cloud

    Die Digitalisierung verändert nicht nur die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Geschäftsprozesse organisieren, sondern wirft auch neue juristische Fragen auf – insbesondere dann, wenn traditionelle Rechtsinstitute auf moderne Technologien treffen. Ein Beschluss des Landgerichts München I (AZ 5 HK O 12286/22 e), bestätigt durch das Bayerische Oberste Landesgericht im Jahr 2025, zeigt exemplarisch, wie Gerichte mit der Vollstreckung von Einsichtsansprüchen umgehen, wenn die geforderten Unterlagen ausschließlich in einer Cloud gespeichert sind. Die Entscheidung klärt nicht nur die zuständige Vollstreckungsnorm, sondern setzt auch Maßstäbe für die Erfüllung von Informationspflichten in einer papierlosen Wirtschaftswelt – der Beitrag wurde inzwischen auch bei Heise-Online aufgegriffen.

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  • Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Wenn wirklich alles schiefgelaufen ist, insbesondere in finanzieller Hinsicht, kann die Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit im Raum stehen. Selbst wenn noch Potenzial zur Verhinderung einer Gewerbeuntersagung im Raum stünde, machen viele Betroffene frühzeitig (weitere) Fehler, mit denen die Unzuverlässigkeit und in Konsequenz dann die Gewerbeuntersagung, geradezu untermauert werden. Ein besonders kritischer Punkt ist dabei die Unzuverlässigkeit auf Grund von begangener Steuerhinterziehung(en).

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  • Verjährung von Steuerstraftaten (BGH 2025)

    Verjährung von Steuerstraftaten (BGH 2025)

    Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 2025 (1 StR 445/24) klärt zentrale Fragen zur Verjährung von Steuerstraftaten, insbesondere bei unrichtigen Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung von Einkünften. Der 1. Strafsenat setzt dabei neue Maßstäbe für die Bestimmung des „großen Ausmaßes“ eines Steuervorteils und präzisiert den Beginn der Verjährungsfrist. Die Entscheidung zeigt, wie komplex die Abgrenzung zwischen Steueroptimierung und Steuerhinterziehung sein kann – und welche Konsequenzen sich daraus für die strafrechtliche Verfolgung ergeben.

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  • Drogenkauf im Internet oder Darknet

    Drogenkauf im Internet oder Darknet

    Kauf von Drogen im Internet oder Darknet – welches Strafmaß droht und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden? Der Kauf von Drogen im Internet oder Darknet – und inzwischen auch über Messenger-Dienste wie Telegram oder WhatsApp sowie über Social-Media-Plattformen – ist längst kein Randphänomen mehr.

    Was mit Plattformen wie „Shiny Flakes“ und klassischen Darknet-Marktplätzen begann, hat sich zu einem digitalen Drogenhandel über anonyme Chat-Gruppen, „Drogentaxis“ und offene Social-Media-Kanäle entwickelt. Dieser zieht regelmäßig umfangreiche Ermittlungsverfahren nach sich. Und während das Darknet weiterhin eine wichtige Bezugsquelle bleibt, verlagern sich Teile des Handels inzwischen in scheinbar niedrigschwellige Kanäle wie Telegram‑Gruppen, Instagram‑Konten oder TikTok‑Profile, über die primär jüngere Konsumenten angesprochen werden.

    Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und IT-Rechts-Experte - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht

    Ich durfte – nicht zuletzt wegen der speziellen Tätigkeit im BTM-Strafrecht in unserer Kanzlei – in den vergangenen Jahren in einigen Fällen dieser Art die Strafverteidigung übernehmen und gebe einen kurzen Überblick. Über die Jahre hinweg gibt es weiterhin Betroffene, die von den Staatsanwaltschaften angeschrieben werden, weil ihre Daten in den Beständen von Anbietern wie Shiny Flakes aufgefunden wurden.

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  • Finanzagent oder Warenagent

    Finanzagent oder Warenagent

    Wer als „Finanzagent“ agiert hat, bewegt sich in einem strafbaren Umfeld – auch wenn man zu Beginn arglos gewesen ist! Doch was ist ein Finanzagent?

    Bei einem Finanzagenten oder Warenagenten handelt es sich im Kern um einen Mittelsmann: Der Täter im Hintergrund versucht durch betrügerisches Agieren an Gelder oder Waren zu kommen. Damit der Hintermann nicht direkt zu finden ist, beauftragt er Dritte, für ihn Geld oder Waren anzunehmen und später an den Täter weiterzuleiten.

    Hinweis, Update Januar 2026: Dieser Beitrag wurde ursprünglich im Jahr 2017 verfasst und wird seitdem laufend aktualisiert, um alle Entwicklungen möglichst zu beachten. Beachten Sie auch, dass dieser Beitrag bei Wikipedia referenziert wird.

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  • Strafbefehl erhalten? Jetzt in 14 Tagen richtig reagieren!

    Strafbefehl erhalten? Jetzt in 14 Tagen richtig reagieren!

    Ein Strafbefehl wirkt auf den ersten Blick wie ein „einfacher Brief“, ist aber rechtlich ein vollwertiges Strafurteil mit Geldstrafe, Eintrag im Register und möglichen Nebenfolgen wie Fahrverbot oder Einziehung. Viele Betroffene warten zu lange, übersehen die 14‑Tage‑Frist und verschenken damit Verteidigungschancen. Unsere auf Strafverteidigung spezialisierten Fachanwälte für Strafrecht im Raum Aachen beraten Sie kurzfristig dazu, ob ein Einspruch sinnvoll ist und welche Risiken oder Chancen in Ihrem konkreten Strafbefehl stecken.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Gesichtserkennung als Beweismittel: Pflichtverteidiger!

    Gesichtserkennung als Beweismittel: Pflichtverteidiger!

    Die Digitalisierung hat nicht nur unseren Alltag verändert, sondern auch die Ermittlungsmethoden der Strafverfolgungsbehörden. Immer häufiger kommen technische Hilfsmittel wie Gesichtserkennungssoftware zum Einsatz, um Tatverdächtige zu identifizieren. Doch was passiert, wenn ein gesamtes Ermittlungsverfahren im Wesentlichen auf den Ergebnissen einer solchen Software beruht – ohne dass deren Funktionsweise, Genauigkeit oder Zuverlässigkeit ausreichend dokumentiert oder überprüft wird?

    Das Amtsgericht Reutlingen hat in einem Beschluss vom 24. April 2025 (Az.: 5 Ds 29 Js 1276/25) klargestellt, dass in solchen Fällen die Sach- und Rechtslage als so schwierig einzustufen ist, dass die Beiordnung eines Pflichtverteidigers gemäß § 140 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) geboten ist. Die Entscheidung wirft überraschend grundsätzliche Fragen auf: Wie zuverlässig sind algorithmische Identifizierungsmethoden als Beweismittel? Welche Anforderungen müssen erfüllt sein, damit solche Ergebnisse vor Gericht verwertet werden dürfen? Und welche Rolle spielt dabei die Verteidigung, wenn der Angeklagte selbst schweigt und die Beweisführung allein auf technischen Auswertungen beruht?

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  • Bauartzulassung als Safe Harbor: Fehlen von Aufstellerlaubnis begründet kein unerlaubtes Glücksspiel

    Bauartzulassung als Safe Harbor: Fehlen von Aufstellerlaubnis begründet kein unerlaubtes Glücksspiel

    Die Abgrenzung zwischen legalem Spielautomatenbetrieb und strafbarem Glücksspiel ist in der Praxis oft eine Frage der Formalien. Mit seinem Beschluss vom 26. November 2025 (4 Qs 65/25) hat das Landgericht Mannheim klargestellt, dass die Bauartzulassung eines Spielgeräts durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) konstitutiv darüber entscheidet, ob ein Automat als erlaubter Unterhaltungsautomat mit Gewinnmöglichkeit oder als verbotenes Glücksspiel im Sinne des § 284 StGB einzustufen ist. Selbst wenn die ortspolizeiliche Aufstellerlaubnis fehlt, führt dies nicht zur Strafbarkeit nach dem Glücksspielstrafrecht, sondern allenfalls zu ordnungsrechtlichen Konsequenzen. Die Entscheidung korrigiert eine veraltete Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe und stärkt die Rechtssicherheit für Aufsteller von Spielautomaten.

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  • BVerfG kartiert Grenzen der Verdachtsberichterstattung

    BVerfG kartiert Grenzen der Verdachtsberichterstattung

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz im Wirecard-Skandal: Eine Verfassungsbeschwerde des SPIEGEL gegen Unterlassungsurteile im Zusammenhang mit der Berichterstattung über den Wirecard-Skandal hat das Bundesverfassungsgericht zu einer grundsätzlichen Klärung der Grenzen zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz veranlasst.

    Mit Beschluss vom 3. November 2025 hob das BVerfG (1 BvR 573/25) eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung zurück. Im Kern ging es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Medien über Verdachtsmomente in komplexen Wirtschaftsstrafverfahren berichten dürfen – und wo die Rechte Betroffener beginnen, die sich gegen eine identifizierende Darstellung wehren.

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  • Einziehung und Vermögensarrest – was ist zu tun?

    Einziehung und Vermögensarrest – was ist zu tun?

    Die Einziehung von Vermögenswerten und der Vermögensarrest zählen zu den schärfsten Eingriffen des Staates in das Eigentum von Bürgern und Unternehmen. Sie sind nicht nur strafrechtlich, sondern auch wirtschaftlich von erheblicher Tragweite. Während die Einziehung darauf abzielt, dem Täter oder Beteiligten die aus einer Straftat erlangten Vorteile zu entziehen, dient der Vermögensarrest der Sicherung dieser Ansprüche bereits im Ermittlungsverfahren. Beide Maßnahmen werfen komplexe rechtliche Fragen auf: Wann ist eine Einziehung verhältnismäßig? Wie kann man sich als Betroffener wehren? Und welche strategischen Schritte sind ratsam, um wirtschaftliche Schäden zu begrenzen?

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  • Aktenübermittlung durch Zivilgericht an die Staatsanwaltschaft

    Aktenübermittlung durch Zivilgericht an die Staatsanwaltschaft

    Die Übersendung von Zivilakten an die Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wirft grundsätzliche Fragen nach dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung und den Grenzen des Rechtsschutzes auf. Das Bayerische Oberste Landesgericht (101 VA 85/25) hat ganz aktuell klargestellt, dass ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen eine solche Aktenübermittlung unzulässig ist, sobald die Maßnahme bereits vollzogen wurde.

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