Schlagwort: Ermittlungsverfahren

Rechtsanwalt für Ermittlungsverfahren:

Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist das Verfahren, das eingeleitet wird, wenn der Verdacht besteht, dass eine strafbare Handlung begangen wurde. In vielen Rechtsordnungen, so auch in Deutschland, ist die Staatsanwaltschaft für die Durchführung des Ermittlungsverfahrens zuständig.

Im Allgemeinen umfasst das strafrechtliche Ermittlungsverfahren folgende Schritte

1. **Einleitung des Ermittlungsverfahrens:** Dies geschieht, wenn die Staatsanwaltschaft durch eine Strafanzeige, einen Polizeibericht oder auf andere Weise von einer möglichen Straftat erfährt. Sie prüft dann, ob ein Anfangsverdacht besteht.

2. **Ermittlungsarbeit:** Liegt ein Anfangsverdacht vor, beginnen die Ermittlungen. Diese können die Vernehmung von Zeugen, die Durchführung von Hausdurchsuchungen, die Beschlagnahme von Beweismitteln, die Überwachung von Verdächtigen oder die Einholung medizinischer oder psychologischer Gutachten umfassen.

3. **Abschluss der Ermittlungen:** Nach Abschluss der Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft drei Möglichkeiten: Sie kann Anklage erheben, wenn sie der Ansicht ist, dass die Beweise für eine Verurteilung ausreichen; sie kann das Verfahren einstellen, wenn sie zu dem Schluss kommt, dass die Beweise nicht ausreichen; oder sie kann einen Strafbefehl beantragen, wenn sie der Ansicht ist, dass die Straftat mit einer Geldstrafe oder einer geringfügigen Freiheitsstrafe geahndet werden kann.

4. **Gerichtsverfahren:** Wenn Anklage erhoben wurde, beginnt das Gerichtsverfahren. Hier wird der Fall vor Gericht verhandelt und entschieden, ob der Angeklagte schuldig oder unschuldig ist.

In jeder Phase des Ermittlungsverfahrens müssen die Rechte des Verdächtigen oder Beschuldigten gewahrt werden, einschließlich des Rechts auf einen Anwalt und des Rechts, nicht gegen sich selbst aussagen zu müssen.

  • Rechtsanwalt für Betrug – Verteidigung beim Vorwurf des Betrugs

    Rechtsanwalt für Betrug – Verteidigung beim Vorwurf des Betrugs

    Betrug: Der Betrug gehört weder zu den schwersten Delikten im deutschen Strafrecht noch zu den mildestens sondern bewegt sich im normalen Maß mit entsprechender Straferwartung. Er ist, je nach Form der Begehung, durchaus mit schwerwiegenden Konsequenzen verbunden, die sich auch schnell steigern können.

    Ihnen wird ein Betrug vorgeworfen oder Sie haben eine Vorladung wegen Betrug (§ 263 StGB) erhalten? Als Fachanwalt für Strafrecht verteidige ich seit vielen Jahren Mandanten beim Vorwurf des Betrugs – vom einfachen Betrug bis hin zum gewerbsmäßigen oder bandenmäßigen Betrug mit mehrstelligen Millionenumsätzen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

    Mehr dazu: Haft | Haftbefehl | Hausdurchsuchung | Bewährungswiderruf | Beschuldigtenvernehmung | Vermögensarrest | Internationaler Haftbefehl | Anklageschrift erhalten | Strafbefehl | digitale Beweismittel

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  • Steuerstrafrecht: Umsatzsteuervoranmeldungen als eigenständige prozessuale Taten

    Steuerstrafrecht: Umsatzsteuervoranmeldungen als eigenständige prozessuale Taten

    Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 10. Dezember 2025 (1 StR 387/25) eine grundlegende Kehrtwende in der strafrechtlichen Bewertung von Umsatzsteuervoranmeldungen und -jahreserklärungen vollzogen. Bisher galt, dass beide Erklärungsarten eine einheitliche prozessuale Tat im Sinne des § 264 Abs. 1 StPO bilden. Nunmehr stellt der 1. Strafsenat klar: Unrichtige, unvollständige oder unterlassene Umsatzsteuervoranmeldungen und die entsprechende Jahreserklärung sind unterschiedliche prozessuale Taten.

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  • Fehlerhafte Durchsuchung hindert Beschlagnahme nicht

    Fehlerhafte Durchsuchung hindert Beschlagnahme nicht

    In einem Beschluss des LG Nürnberg-Fürth vom 29.01.2026 (12 Qs 2/26) geht es um die Frage, ob eine möglicherweise rechtsfehlerhafte Durchsuchung die Beschlagnahme der bei dieser Maßnahme aufgefundenen Beweismittel hindert. Ausgangspunkt ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts, der Beschuldigte habe einen Arzt zur Ausstellung unrichtiger Gesundheitszeugnisse in Form fingierter MMR-Impfungen in den Impf­pässen seiner Kinder angestiftet; bei der Durchsuchung wurden die beiden Impfpässe aufgefunden und später durch Beschluss beschlagnahmt.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Hausdurchsuchung: Anonyme Anzeigen und vage Verdachtsmomente nicht ausreichend

    Hausdurchsuchung: Anonyme Anzeigen und vage Verdachtsmomente nicht ausreichend

    In einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 28. November 2025 (Az. p 12 Qs 2/25 u. p 12 Qs 3/25) geht es um die Grenzen staatlicher Ermittlungsmaßnahmen, wenn der Tatverdacht auf dünnem Eis gebaut ist. Im Mittelpunkt steht die Frage, wann eine Hausdurchsuchung rechtmäßig ist – und wann sie an mangelnder Substanz scheitert.

    Besonders brisant: Der Fall zeigt, wie schnell Ermittlungsbehörden in die Falle tappen, wenn sie sich auf anonyme Hinweise und ungesicherte Vermutungen stützen, ohne die notwendige Sorgfalt walten zu lassen. Für Unternehmen und Beschuldigte in Wirtschaftsstrafverfahren ist die Entscheidung ein wichtiges Signal, dass Gerichte hier zunehmend kritisch prüfen.

    Unser Strafverteidiger-Notruf unter 0175 1075646 steht bei den akuten strafrechtlichen Notfällen Hausdurchsuchung, Haftbefehl oder Anklageschrift kurzfristig zur Verfügung.

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  • Kann die Polizei Whatsapp-Nachrichten lesen?

    Kann die Polizei Whatsapp-Nachrichten lesen?

    Hat die Polizei Zugriff auf Whatsapp-Nachrichten? In Cybercrime-Verfahren hat die digitale Kommunikation erhebliche Bedeutung für Ermittler – und so stellt sich immer wieder die Frage, wie sicher WhatsApp eigentlich ist. Oder ein anderer Messenger, mit dem man kommuniziert hat. Die Frage ist tatsächlich nicht so leicht zu beantworten.

    Update: Der Beitrag wurde im Februar 2026 um aktuelle Erkenntnisse zu potenziellen Zugriffen seitens META erweitert. Ich rate inzwischen sowohl aus Sicherheitsgründen aber auch mit Blick auf politische Verflechtungen bei META dringend davon ab, Whatsapp zu nutzen.

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  • Keine überraschende Entscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren

    Keine überraschende Entscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren

    Die Abschöpfung illegal erworbener Vermögenswerte durch das selbständige Einziehungsverfahren ist ein zentrales und existenzvernichtendes Instrument der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Doch die prozessualen Anforderungen an dieses Verfahren sind hoch – und werden von den Gerichten zunehmend streng ausgelegt. Mit einem Beschluss vom 27. Januar 2026 (Az. 5 Ws 148/25) hat das Kammergericht Berlin klargestellt, dass die Verfahrensrechte der Beteiligten nicht durch überstürzte oder intransparente Entscheidungen unterlaufen werden dürfen.

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  • Verstöße gegen das Russland-Embargo 2026

    Verstöße gegen das Russland-Embargo 2026

    Aktuelle Festnahmen wegen angeblicher Verstöße gegen das Russland-Embargo zeigen, dass sich die Strafverfolgung im Sanktionsrecht von der Randnotiz zum Kernbereich moderner Wirtschaftsstrafverfahren entwickelt hat. Wer exportiert, finanziert oder berät, steht längst im Fokus spezialisierter Ermittler – mit erheblichen persönlichen und wirtschaftlichen Risiken.

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  • Recht auf mündliche Anhörung: Bewährungswiderruf bei selbstverschuldeter Unerreichbarkeit?

    Recht auf mündliche Anhörung: Bewährungswiderruf bei selbstverschuldeter Unerreichbarkeit?

    Das Oberlandesgericht Hamm hat in einem aktuellen Beschluss vom 16. Dezember 2025 (Aktenzeichen III-3 Ws 405/25) klargestellt, unter welchen Umständen das Recht auf mündliche Anhörung entfällt, wenn der Verurteilte seine Erreichbarkeit durch eigenverantwortliches Handeln vereitelt. Die Entscheidung beleuchtet nicht nur die prozessualen Anforderungen an den Bewährungswiderruf, sondern auch die praktischen Konsequenzen, die sich aus der Missachtung von Bewährungsweisungen ergeben. Besonders relevant ist die Frage, wie Gerichte mit der Unerreichbarkeit des Verurteilten umgehen und wann eine Nachholung der Anhörung ausscheidet.

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  • Hausdurchsuchungen wegen „The Exchange“-Nutzung nach Krypto-Ermittlungen

    Hausdurchsuchungen wegen „The Exchange“-Nutzung nach Krypto-Ermittlungen

    Derzeit finden bundesweit Hausdurchsuchungen statt bei Menschen, die auf der Darknet-Plattform „The Exchange“ als User tätig gewesen sein sollen. Die Plattform wurde zur Verbreitung und Besitzverschaffung von Kinderpornographie genutzt, es geht insbesondere um Strafbarkeiten nach § 184b StGB.

    Das Besondere ist, dass die Ermittlungen auf Kryptowährungs-Ermittlungen zurückgehen: Auf der Plattform wurden Token erworben, um verbotene Inhalte zu erwerben – gezahlt wurde natürlich mit Kryptowährungen. Polizeiliche Ermittlungen haben sich dann darauf konzentriert, den Weg der – öffentlich einsehbaren! – Transaktionen zurückzuverfolgen, etwa zu legalen Krypto-Handelsplattformen, über die man User dann identifiziert.

    Hinweis: Ich bin echter Cybercrime-Profi, halte jährlich Fortbildungen und Vorträge für Anwälte, publiziere fortlaufend und berichte hier im Blog fortlaufend zu Cybercrime. Zu Cybercrime gehören auch und gerade die Fälle strafbarer Inhalte im Internet – auch wenn natürlich niemand etwas davon hören will: Es handelt sich um ein strafbares Verhalten, dass sich quer durch die Gesellschaft zieht und für das es zu wenig präventive Angebote gibt. Wir haben darum frühzeitig ein Netzwerk aufgebaut, um eben nicht nur juristisch, sondern in insgesamter Hinsicht Anbindung und Hilfe zu ermöglichen, speziell auch mit Blick auf die Familie. Denn im Moment der Hausdurchsuchung wachen fast alle auf und suchen Hilfe – die ohne professionelle Hilfe für Laien nur schwer zu koordinieren ist.

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  • BGH bestätigt Verfassungsmäßigkeit des § 353d Nr. 3 StGB

    BGH bestätigt Verfassungsmäßigkeit des § 353d Nr. 3 StGB

    Die Veröffentlichung amtlicher Dokumente aus laufenden Strafverfahren wirft seit jeher die Frage auf, wo die Grenzen zwischen Informationsfreiheit und dem Schutz der Strafrechtspflege verlaufen. Mit seinem Beschluss vom 31. Juli 2025 hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (5 StR 78/25) diese Abwägung erneut präzisiert und die Verfassungsmäßigkeit des § 353d Nr. 3 StGB bestätigt.

    Die Entscheidung betrifft einen Journalisten, der Ermittlungsrichterbeschlüsse wortgetreu auf seiner Website veröffentlichte – und damit bewusst gegen das strafbewehrte Veröffentlichungsverbot verstieß, er möchte die Sache bis zum BVerfG tragen.

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  • Geldwäscheverdacht: Razzia bei der Deutschen Bank

    Geldwäscheverdacht: Razzia bei der Deutschen Bank

    Der Mittwochmorgen hätte für die Deutsche Bank wohl kaum ungünstiger beginnen können: Während sich die Führungsetage auf die für den nächsten Tag angesetzte Bilanzpressekonferenz vorbereitet haben dürfte, betraten laut ersten Pressemeldungen morgens zahlreiche Ermittler des Bundeskriminalamts in Zivil die Zentrale an der Frankfurter Taunusanlage. Auch in Berlin durchsuchten Beamte Räumlichkeiten des Instituts. Im Auftrag der Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen Frankfurt am Main sicherten sie Dokumente und Datenträger, wobei der Vorwurf lautet: Geldwäsche und Verstöße gegen das Geldwäschegesetz. Dazu berichten etwa Handelsblatt, Süddeutsche Zeitung, Spiegel und ManagerMagazin.

    Es ist dabei wohl auch nicht die erste Durchsuchung dieser Art bei Deutschlands größter Bank, doch der Zeitpunkt und die Hintergründe machen diesen Fall besonders interessant. Nach Informationen mehrerer Medien steht die Razzia im Zusammenhang mit Geschäftsbeziehungen zu Gesellschaften, die einem seit März 2022 sanktionierten russischen Oligarchen zuzurechnen sein sollen. Konkreter Vorwurf laut Presse: Die Bank habe eine oder mehrere Verdachtsmeldungen über Transaktionen dieser Firmen verspätet an die Financial Intelligence Unit abgegeben. Zudem soll sie angeblich im Rahmen staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen nicht im gewünschten Umfang mit Informationen kooperiert haben.

    Für mich ein Anlass, vor dem Hintergrund das Thema Geldwäsche aus anderem Blickwinkel aufzugreifen, um mich einmal inhaltlich – auf Basis bisheriger Berichterstattung – damit zu beschäftigen; und dann um aufzuzeigen, welche komplexen Mechanismen in solchen Verfahren zu beachten sind.

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  • Verjährung im Steuerstrafrecht

    Verjährung im Steuerstrafrecht

    Die Verjährung ist im Steuerstrafrecht oft die erste und auch letzte Hoffnung für Beschuldigte. Doch was sich viele Unternehmen und Steuerpflichtige nicht vorstellen können: Die Fristen für die strafrechtliche Verfolgung von Steuerhinterziehung können sich über Jahrzehnte erstrecken – aus gutem Grund, denn Ermittlungsverfahren ziehen sich ebenfalls oft über Jahre hin. Zuletzt hat der Gesetzgeber mit dem Jahressteuergesetz 2020 die Verjährung für besonders schwere Fälle von zehn auf fünfzehn Jahre verlängert.

    In der Praxis bedeutet das: Wer heute eine Steuerhinterziehung begangen hat, kann quasi noch in vierzig Jahren damit rechnen, dass das Finanzamt an seine Tür klopft. Und die Sorge ist berechtigt, da Finanzämter immer wieder und von der Rechtsprechung gedeckt Daten ankaufen, die jahrzehntelange Rückschlüsse zulassen.

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  • Staatsanwaltschaft darf Presseanfrage nicht an Verteidiger weitergeben

    Staatsanwaltschaft darf Presseanfrage nicht an Verteidiger weitergeben

    Die Beziehung zwischen Presse und Strafverfolgungsbehörden ist von Spannungen geprägt. Während Journalisten auf Auskünfte angewiesen sind, um ihre Kontrollfunktion wahrzunehmen, müssen Behörden die Rechte von Beschuldigten wahren. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 4. November 2025 (Az: 2 K 2549/25) wirft grundsätzliche Fragen auf: Darf eine Staatsanwaltschaft journalistische Anfragen an die Verteidigung eines Beschuldigten weiterleiten – und wenn ja, unter welchen Bedingungen? Die Entscheidung zeigt, dass die Weitergabe von Presseanfragen an Dritte ohne Einwilligung des Journalisten einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Pressefreiheit darstellen kann.

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  • Terrorgram-Studie zu „Teenage Terrorists“

    Terrorgram-Studie zu „Teenage Terrorists“

    Eine aktuelle Hellfeldstudie des LKA Baden-Württemberg zur sogenannten „Terrorgram-Szene“ zeichnet das Bild eines jugendzentrierten, hochgewaltorientierten Online-Milieus, das zugleich ein sehr irdisches Fundament aus Vernachlässigung, psychischer Erkrankung und sozialer Desintegration hat. Sie liefert nicht nur Zahlen, sondern vor allem eine empirisch belastbare Grundlage für kriminalpolitische Entscheidungen und für das tägliche Handeln von Schulen, Jugendhilfe, Justiz und Sicherheitsbehörden. Zugleich weitet sie den Blickwinkel, hin zu einer Einzelfall-orientierten Betrachtung der Taten und Täter.

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  • Manipuliertes Beweismaterial: Keine Verfolgung Unschuldiger (?)

    Manipuliertes Beweismaterial: Keine Verfolgung Unschuldiger (?)

    Das wird für Diskussionen sorgen: Ein Polizeibeamter, der einem Beschuldigten mutmaßlich Marihuana unterschieben wollte, um eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Drogenhandels zu erreichen, wurde freigesprochen. Wie das möglich ist, zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Mannheim vom 10. Dezember 2025 (5 Ls 2090 Js 19522/24), das grundsätzliche Fragen über die Grenzen polizeilicher Ermittlungspraxis aufwirft. Der Fall illustriert dabei, wie komplex die Abgrenzung zwischen legitimer Ermittlungsarbeit und strafbarer Beweismanipulation sein kann. Und wie wenig gerichtliche Ergebnisse mit dem Gerechtigkeitsempfinden von Normalbürgern zu tun haben müssen.

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