Eine aktuelle Hellfeldstudie des LKA Baden-Württemberg zur sogenannten „Terrorgram-Szene“ zeichnet das Bild eines jugendzentrierten, hochgewaltorientierten Online-Milieus, das zugleich ein sehr irdisches Fundament aus Vernachlässigung, psychischer Erkrankung und sozialer Desintegration hat. Sie liefert nicht nur Zahlen, sondern vor allem eine empirisch belastbare Grundlage für kriminalpolitische Entscheidungen und für das tägliche Handeln von Schulen, Jugendhilfe, Justiz und Sicherheitsbehörden. Zugleich weitet sie den Blickwinkel, hin zu einer Einzelfall-orientierten Betrachtung der Taten und Täter.
Phänomen Terrorgram
Die Studie versteht unter Terrorgram ein loses, transnationales Netzwerk militanter rechtsextremistischer Chatgruppen, das sich vor allem auf Telegram, aber auch auf anderen Plattformen etabliert hat und stark von der sogenannten „Siege Kultur“ und dem militanten Akzelerationismus geprägt ist. Kennzeichnend sind die ästhetisierte Verherrlichung realer Attentäter, antisemitische, rassistische und misogyne Inhalte sowie detaillierte Anleitungen zu schweren Gewalttaten, die aus einer online gepflegten „Attentäter-Fanszene“ einen sehr realen Gewaltkatalysator machen.
Parallel beschreibt der Bericht mit „764“ bzw. „The Com“ eine nochmals radikalisierte, sexualisierte Subszene, die die ästhetische und ideologische Welt von Terrorgram mit systematischer Ausbeutung Minderjähriger, Erpressung und Selbstverletzungsdynamiken verbindet. Hier verschmelzen neonazistische, satanistische und Incel-Narrative zu einem hybriden Gewaltraum, in dem Tabubruch und reale Tatdurchführung kaum noch getrennt sind.
Wer sind die Jugendlichen – und wie radikalisieren sie sich?
Die ausgewerteten 37 Fälle aus den Jahren 2020 bis 2025 zeigen ein klar konturiertes, wenn auch heterogenes Bild: Das Durchschnittsalter liegt bei 16,4 Jahren, knapp ein Viertel der Betroffenen ist bei Identifikation unter 14 Jahren und damit strafunmündig; alle erfassten Personen sind männlich. Beim Schul- und Bildungsstatus ergibt sich kein einfaches „Unterschichtenprofil“: Vertreten sind Haupt- und Realschulabschlüsse ebenso wie (zumindest zeitweise) Gymnasiasten, wobei soziale Desintegration und schulische Brüche deutlich häufiger sind als formale Bildungsdefizite.
Besonders ins Auge fällt die Geschwindigkeit der Radikalisierung: In der Hälfte der Fälle vergehen weniger als zwölf Monate vom Einstieg in einschlägige Inhalte bis zur sicherheitsbehördlichen Intervention; die Studie spricht zu Recht von „Blitzradikalisierung“. Treibende Motive sind ein Mix aus empfundenen Ungerechtigkeiten, Hass und Wut, Faszination für Gewalt und Waffen sowie der Suche nach Zugehörigkeit, Status und Anerkennung, wobei auch bei sozial und familiär vermeintlich gut integrierten Jugendlichen relative Deprivation und Anerkennungsdefizite eine erhebliche Rolle spielen.
Psychische Belastung, Vernachlässigung und Misogynie als Konstanten
Die Studie unterläuft eindimensionale Pathologisierungsnarrative und zeigt dabei, wie eng psychische Belastungen mit Radikalisierung verschränkt sein können: In 68 Prozent der Fälle liegen fachärztlich diagnostizierte psychische Erkrankungen vor, weitere 24 Prozent zeigen deutliche, aber nicht diagnostizierte Hinweise etwa auf Wahnphänomene, Suizidgedanken oder schwere Störungen. Ein einheitliches „Täterprofil“ im medizinischen Sinne lässt sich allerdings nicht identifizieren; die Befunde sprechen eher für eine hohe Vielfalt psychischer Problemlagen, die im Kontext von Isolation und Radikalisierung eskalieren.
Familiär dominieren Vernachlässigung, emotionale Gleichgültigkeit und Gewalt: In zwei Dritteln der ausgewerteten Fälle finden sich gravierende familiäre Konflikte, teils mit körperlichem Missbrauch, teils mit ausgeprägter Desinteressehaltung der Erziehungsberechtigten, etwa gegenüber polizeilichen Maßnahmen oder Hilfsangeboten. Parallel dazu ist die soziale Integration häufig schwach ausgeprägt, wobei insbesondere die Corona-Lockdowns als Katalysator wirken: Wegfall von Schule als sozialem Raum und von Freizeitstrukturen begünstigt den Rückzug in digitale Milieus, in denen Hass, Gewalt und Verschwörungsnarrative Anschlussfähigkeit bieten.
Von § 89a StGB bis zur realen Anschlagsplanung
Hellfeld heißt in dieser Studie: Es geht um Sachverhalte, bei denen Polizei und Justiz bereits mit einem Anfangsverdacht befasst sind. Am häufigsten stehen Ermittlungen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat nach § 89a StGB im Raum; in 35 Prozent der Fälle ist dies das auslösende Zieldelikt, flankiert von §§ 86a, 130 und 126 StGB sowie vereinzelt §§ 129, 129a und 211 StGB. Juristisch bemerkenswert ist der hohe Grad realer Vorbereitung: In 60 Prozent der Fälle mit Anschlagsbezug finden sich entweder fortgeschrittene oder deutlich sichtbare Vorbereitungshandlungen, von Feindeslisten und Tatortauskundschaftung über Waffen- und Sprengmittelbeschaffung bis hin zu Manifestentwürfen und Nachbau von Schulen in Onlineumgebungen.

Gleichzeitig zeigt die Studie, dass das Frühwarnsystem der Sicherheitsbehörden bei diesem Phänomen vergleichsweise gut greift: 70 Prozent der Fälle werden durch Nachrichtendienste identifiziert und an die Polizei übergeben, in keinem der ausgewerteten Sachverhalte wird der ursprünglich geplante Anschlag tatsächlich umgesetzt. Damit verschiebt sich der Fokus für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr weg von der klassischen „Post-Tat-Reaktion“ hin zu einer frühen, oft präventiv geprägten Intervention im Vorbereitungsstadium, in der Gefahrenabwehrrecht, Jugendstrafrecht, Psychiatrie und Jugendhilfe eng verzahnt werden müssen.
Leaking und Wegsehen: Das soziale Umfeld als Schwachstelle
Besonders irritierend ist der Befund zum „Leaking“: In 79 Prozent der Fälle mit verwertbaren Daten gibt es klare, teils mehrfach wiederholte Warnsignale – von offen sichtigen rechtsextremen Symbolen im Kinderzimmer über die Verbreitung von Amokvideos in Klassenchats bis hin zu expliziten Anschlagsankündigungen gegenüber Lehrkräften oder Eltern. Dennoch reagiert das soziale Umfeld nur in rund 17 Prozent der Fälle aktiv, etwa durch Kontaktaufnahme mit Polizei, Beratungsstellen oder Jugendamt; vielfach werden selbst drastische Hinweise bagatellisiert oder vollständig ignoriert.
Das Gefälle zwischen intensiver Nachrichtendienstarbeit und Passivität im unmittelbaren Lebensumfeld verweist auf ein strukturelles Problem der Früherkennung: mangelnde Einschätzungsfähigkeit gegenüber extremistischen Inhalten, Unkenntnis verfügbarer Hilfesysteme und eine deutliche Hemmschwelle, den Schritt zu Behörden zu gehen. Für Schulen, Jugendämter und psychosoziale Dienste bedeutet dies eine doppelte Herausforderung: Sie müssen sowohl ihre eigene Sensibilität und Handlungsbereitschaft erhöhen als auch Eltern und Peergroups zu einem niedrigschwelligen, handlungsorientierten Umgang mit Radikalisierungsanzeichen befähigen.
Kein Nischenproblem (mehr)

Wie Jugendliche über Social Media zu Straftätern werden, hatte ich ja schon früher berichtet – nun gibt es endlich eine Studie zu dem Thema. Aus meiner Sicht wird anhand der dortigen Daten deutlich, dass es sich bei der „Terrorgramszene” nicht um eine exotische Online-Subkultur am Rande des Systems handelt, sondern um eine Schnittstelle zwischen jugendlicher Sinnsuche, sozialer Desintegration, psychischen Krisen und professionell kuratierter Gewaltdynamik. Das kriminalpolitische Signal ist klar: Effektive Prävention in diesem Bereich setzt nicht erst im Strafgesetzbuch an, sondern beginnt bei Schulsozialarbeit, Jugendarbeit, digitaler Bildungsarbeit und erreichbarer Psychiatrie – idealerweise bevor Staatsanwaltschaft und Verfassungsschutz neue Akten anlegen.
Denn man kann hier auch Positives lesen: So zeigt das Hellfeld für mich, dass Interventionen wirken können. In knapp zwei Dritteln der Fälle mit verwertbaren Daten gelingt zumindest eine hoffnungsvolle Distanzierung von der Szene, sei es über spezialisierte Ausstiegsprogramme oder andere Hilfesysteme. Entscheidend für uns als Gesellschaft wird also sein, ob es gelingt, diese Erkenntnisse in belastbare Strukturen zu übersetzen, bevor aus dem nächsten hochauflösenden Meme im Klassenchat ein Ermittlungsverfahren wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wird. Und man sollte vor allem nicht vergessen, dass es hier um Kinder und Jugendliche geht, die leicht beeinflussbar sind und deren Persönlichkeit noch nicht ausgereift ist. Der Ruf nach „immer mehr, immer härter” ist da vollkommen kontraproduktiv, vor allem, wenn man darauf blickt, dass die Radikalisierungsdauer in den seltensten Fällen langfristig wirkt:

Was politisch und praktisch zu tun ist
Die Autoren skizzieren ihre Empfehlungen ausdrücklich nicht nur für Polizei und Nachrichtendienste, sondern für ein breites sicherheits- und sozialpolitisches Publikum. Im Zentrum stehen der Ausbau evidenzbasierter Analysekapazitäten – etwa nach dem Vorbild der Staatsschutz Analyse- und Forschungseinheit (SAFE) – sowie eine bundesweite, einheitliche statistische Erfassung der Terrorgramszene, um Dunkelfelder zu reduzieren und Verfahren frühzeitig klug zu bündeln. Empfohlen werden zudem strukturierte, länderübergreifende Abstimmungsprozesse in Gremien wie der Kommission Staatsschutz des BKA, um Netzwerke, überregionale Strukturen und mögliche Hintermänner in den Blick zu nehmen, die mit klassischen Einzelverfahren kaum erfassbar sind.
Gleichzeitig weist der Bericht auf die Engpässe jenseits des engeren Sicherheitsapparats hin: Ausstiegs- und Beratungsprogramme müssen für eine hochspezifische Zielgruppe aus minderjährigen, häufig psychisch belasteten und sozial vereinsamten Jungen fachlich und personell gestärkt werden; Therapie- und Betreuungsplätze im kinder- und jugendpsychiatrischen Bereich sind vielerorts schlicht nicht vorhanden. Hinzu kommt die Forderung nach einer ernsthaften Regulierung und konsequenten Rechtsdurchsetzung gegenüber Plattformbetreibern, flankiert von medienpädagogischen Angeboten, digitalem Streetwork, Onlinestreifen und verdeckten Ermittlungen in hochradikalisierten virtuellen Räumen.
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