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Hausdurchsuchungen wegen „The Exchange“-Nutzung nach Krypto-Ermittlungen

Derzeit finden bundesweit Hausdurchsuchungen statt bei Menschen, die auf der Darknet-Plattform „The Exchange“ als User tätig gewesen sein sollen. Die Plattform wurde zur Verbreitung und Besitzverschaffung von Kinderpornographie genutzt, es geht insbesondere um Strafbarkeiten nach § 184b StGB.

Das Besondere ist, dass die Ermittlungen auf Kryptowährungs-Ermittlungen zurückgehen: Auf der Plattform wurden Token erworben, um verbotene Inhalte zu erwerben – gezahlt wurde natürlich mit Kryptowährungen. Polizeiliche Ermittlungen haben sich dann darauf konzentriert, den Weg der – öffentlich einsehbaren! – Transaktionen zurückzuverfolgen, etwa zu legalen Krypto-Handelsplattformen, über die man User dann identifiziert.

Hinweis: Ich bin echter Cybercrime-Profi, halte jährlich Fortbildungen und Vorträge für Anwälte, publiziere fortlaufend und berichte hier im Blog fortlaufend zu Cybercrime. Zu Cybercrime gehören auch und gerade die Fälle strafbarer Inhalte im Internet – auch wenn natürlich niemand etwas davon hören will: Es handelt sich um ein strafbares Verhalten, dass sich quer durch die Gesellschaft zieht und für das es zu wenig präventive Angebote gibt. Wir haben darum frühzeitig ein Netzwerk aufgebaut, um eben nicht nur juristisch, sondern in insgesamter Hinsicht Anbindung und Hilfe zu ermöglichen, speziell auch mit Blick auf die Familie. Denn im Moment der Hausdurchsuchung wachen fast alle auf und suchen Hilfe – die ohne professionelle Hilfe für Laien nur schwer zu koordinieren ist.

Vorwurf: §184b StGB

Der Vorwurf liegt auf der Hand: Es geht um Besitz und Verbreiten von Kinderpornographie. Bei diesem Vorwurf stehen grundsätzlich empfindliche Freiheitsstrafen im Raum – plus erhebliche soziale Konsequenzen.

Heftige Konsequenzen

Der Vorwurf ist kein Kavaliersdelikt: Es stehen nicht nur empfindliche Freiheitsstrafen im Raum, sondern erhebliches soziales Stigma und massive persönliche Konsequenzen.

Auf jeden Fall sollte eine Hausdurchsuchung erwartet werden; nach meinem bisherigen Eindruck handelt es sich dabei um konzentrierte Ermittlungen, aber es ist nicht so, dass es – wie so oft – einen zentralen Zugriff gab, vielmehr verteilen sich die Durchsuchungen bereits über einen längeren Zeitraum und dürften noch einige Wochen andauern. Auch steht zu erwarten, dass Krypto-Handelsplattformen im Rahmen ihrer Geldwäsche-Compliance bei Zahlungen an bestimmte „verdächtige Wallets“ Meldungen an Ermittler auslösen, erstmals habe ich solche Vorgänge im letzten Jahr beobachtet und hatte auf dem Anwaltstag in Berlin darüber berichtet. Ich gehe davon aus, dass der „Follow the Money“ Ansatz weiter ausgebaut werden wird bei der Suche nach Nutzern von kriminellen Plattformen.

Im Umfeld von Familien ist eine professionelle Anbindung dringend geboten, wir beobachten hier, dass zunehmend Jugendämter frühzeitig eingebunden werden und beispielsweise bei Verfahren von ZAC sogar schon bei der Hausdurchsuchung anwesend sind.

Augen auf bei der Anwaltswahl

Rechtsanwalt Jens Ferner, TOP-Strafverteidiger und IT-Rechts-Experte - Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für IT-Recht

Wenn Sie Nutzer der Plattform sind oder waren sollten Sie sich frühzeitig informieren – gute Anwälte haben dabei nicht nur das juristische im Blick, sondern helfen dabei, die gesamte Thematik in einer Gesamtstrategie anzugehen. Unterschätzen Sie nicht, dass hier eben nicht nur Angst vor einer Hausdurchsuchung oder dem „Erwischtwerden“ im Fokus stehen sollte, sondern dass Ihre soziale und mitunter wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel stehen kann … und wird.

Sie hatten eine Hausdurchsuchung? Dann bleiben Sie ruhig. Informieren Sie sich in Ruhe, beauftragen Sie niemals den ersten Anwalt den Sie anrufen blind, sondern versuchen Sie auch mal, ein paar Anwälte mehr zu erreichen. Blicken Sie nicht nur stupide auf die Kosten, sondern auch auf Qualität und Standing; speziell wer die familiäre Situation nicht zu handeln weiß, ist in diesen Fällen keine gute Wahl. Ebenso sollten Sie sich nicht ausnehmen lassen, gerade wenn von einer Kanzlei viele Werbeanzeigen geschaltet werden darf man nicht überrascht sein, wenn auf einmal mehrere tausend Euro aufgerufen werden. Irgendwie muss man seinen Werbeaufwand ja refinanzieren – während tatsächlich aber das Verteidigungsprogramm in diesen Fällen aber (jedenfalls bis zum Abschluss der Auswertung) klar festgezurrt ist, die Stundenzahl sehr klar einzugrenzen und zu bestimmen sind. Und wer im Strafrecht Versprechungen macht, sollte ohnehin raus sein, denn im Strafrecht sind Garantien über die eigene Sphäre hinaus unseriös.

Wenn schon am Telefon als „Einstiegspreis“ für eine Verteidigung im Ermittlungsverfahren in einem solchen Fall 3000 EUR oder mehr genannt werden: Seien Sie skeptisch und lassen Sie sich erklären, wie dieser Betrag sich zusammensetzt. Wenn nicht offen erklärt wird, dass die Auswertung der beschlagnahmten Geräte ohnehin abgewartet werden muss und in dieser Zeit kaum Stunden auflaufen können, dann stimmt etwas nicht. Lassen Sie sich auch keine Angst machen: Sie müssen nicht sofort einen Anwalt beauftragen, es ist vollkommen OK, eine Nacht darüber zu schlafen. Bei zu viel Druck am Telefon beenden Sie das Gespräch.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

Erreichbarkeit: Erstkontakt per Mail oder Rückruf.

Unsere Anwaltskanzlei im Raum Aachen ist hochspezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht. Zudem sind wir für Unternehmen im Softwarerecht und Cybersicherheitsrecht beratend tätig.