Schon lange ist es nichts Besonderes mehr, dass Strafverteidiger Justizvollzugsanstalten mit iPads besuchen, auf denen sich u.a. Akten befinden. Unsere Kanzlei setzt iPads bereits seit der ersten Version ein und kennen die früheren Diskussionen von Beginn an. Umso erfreulicher war es, wie schnell und flexibel die Nutzung in den Justizvollzugsanstalten bereits vor langer Zeit geregelt werden konnte.
Dementsprechend überrascht war Rechtsanwalt Dieter Ferner, als er ihm mit seinem iPad, auf dem sich die Akten befanden, der Zutritt in eine Klinik verweigert wurde, in der sich ein Mandant befand. Sowohl vor Ort als auch auf spätere Eingaben bestand man darauf, dass ein Strafverteidiger sein iPad nicht mitzuführen habe. Da in derartigen Einrichtungen nicht nur Mandatsbesprechungen sondern auch gerichtliche Anhörungen stattfinden, ist dieses Verhalten von Grund auf abzulehnen – zumal Ende des Jahres 2012 vertreten, vollkommen lebens- und wirklichkeitsfremd.
Die hiesige Eingabe wurde zwischenzeitlich an den Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug NRW weitergeleitet, der nunmehr mit Schreiben vom 06. März 2013 mitteilt, dass die Träger der entsprechenden Einrichtungen angewiesen wurden, die Mitnahme entsprechender Geräte zu gestatten. Dies natürlich unter Auflagen, die allerdings aus dem JVA-Alltag hinlänglich bekannt sind. Im Folgenden wird das Schreiben anonymisiert zur Verfügung gestellt, damit Kollegen in NRW mit ähnlichen Problemen nunmehr hoffentlich in Ruhe ihren eigentlichen Job machen können.
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