Strafverteidiger dürfen iPads und Laptops in Maßregelvollzugs-Einrichtungen mitnehmen

Schon lange ist es nichts Besonderes mehr, dass Strafverteidiger Justizvollzugsanstalten mit iPads besuchen, auf denen sich u.a. Akten befinden. Unsere Kanzlei setzt iPads bereits seit der ersten Version ein und kennen die früheren Diskussionen von Beginn an. Umso erfreulicher war es, wie schnell und flexibel die Nutzung in den Justizvollzugsanstalten bereits vor langer Zeit geregelt werden konnte.

Dementsprechend überrascht war Rechtsanwalt Dieter Ferner, als er ihm mit seinem iPad, auf dem sich die Akten befanden, der Zutritt in eine Klinik verweigert wurde, in der sich ein Mandant befand. Sowohl vor Ort als auch auf spätere Eingaben bestand man darauf, dass ein Strafverteidiger sein iPad nicht mitzuführen habe. Da in derartigen Einrichtungen nicht nur Mandatsbesprechungen sondern auch gerichtliche Anhörungen stattfinden, ist dieses Verhalten von Grund auf abzulehnen – zumal Ende des Jahres 2012 vertreten, vollkommen lebens- und wirklichkeitsfremd.

Die hiesige Eingabe wurde zwischenzeitlich an den Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug NRW weitergeleitet, der nunmehr mit Schreiben vom 06. März 2013 mitteilt, dass die Träger der entsprechenden Einrichtungen angewiesen wurden, die Mitnahme entsprechender Geräte zu gestatten. Dies natürlich unter Auflagen, die allerdings aus dem JVA-Alltag hinlänglich bekannt sind. Im Folgenden wird das Schreiben anonymisiert zur Verfügung gestellt, damit Kollegen in NRW mit ähnlichen Problemen nunmehr hoffentlich in Ruhe ihren eigentlichen Job machen können.

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Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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