BGH zum Betrug durch Falschangaben im automatisierten Mahnverfahren

Der Bundesgerichtshof (4 StR 491/11) hat sich mit dem Betrug durch Falschangaben im Rahmen des Verfahrens zum Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides beschäftigt und jedenfalls hinsichtlich des vollendeten Betruges festgehalten:

  1. Ein vollendeter Betrug ist durch Falschangaben durchaus möglich.
  2. Dies aber nur dann, wenn auch wirklich ein Rechtspfleger den Antrag gearbeitet hat, was nur noch sehr ausnahmsweise geschieht. Bei einer rein maschinellen Bearbeitung scheidet ein vollendeter Betrug aus.

Damit wird zunehmend der Fokus auf die Versuchsstrafbarkeit geworden, die etwa das OLG Celle (31 Ss 29/11, hier von mir kritisch besprochen) erkennen will.

Rechtsanwalt Jens Ferner
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist renommierter Strafverteidiger im gesamten Strafrecht samt Managerhaftung (mit Schwerpunkt Wirtschaftskriminalität und Cybercrime) sowie Spezialist im IT-Recht mit Schwerpunkt Softwarerecht und digitale Beweismittel. Als Fachanwalt für Strafrecht + IT-Recht verteidigt er Mandanten in anspruchsvollen Strafverfahren, speziell an der Schnittstelle von Strafrecht & IT-Recht und berät in komplexen Softwareprojekten.

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsstrafrecht und IT-Compliance (FH Aachen), Softwareentwickler, fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert fortlaufend.

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