Steuernummer wird Bürgeridentifikationsnummer

Um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Doppelangaben zu verhindern, hat der Bundestag – BT-Drucksache 19/24226 und 19/26247 – mit dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) jetzt beschlossen, dass bei rund 50 Stellen die Steuer-Identifikationsnummer gespeichert und die Personenstammdaten so direkt ausgetauscht werden können.

Ziel dieser Regelung ist, dass die Basisdaten einer natürlichen Person von einer verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden. Hierzu soll auf die vorhandenen Strukturen der Steuer-Identifikationsnummer aufgesetzt und diese um die für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement notwendigen Elemente ergänzt werden.

Gespeichert werden

  • Identifikationsnummer
  • Familienname
  • frühere Namen
  • Vornamen
  • ggf. vorhandener Doktorgrad
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Staatsangehörigkeit
  • gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, der Tag des Ein- und Auszugs
  • sowie ggf. Sterbetag

Beachten sie: Die Einführung der Bürgeridentifikationsnummer wird von verschiedenen Seiten kontrovers diskutiert.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist erfahrener Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht mit über einem Jahrzehnt Berufspraxis und widmet sich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!