Um Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Doppelangaben zu verhindern, hat der Bundestag – BT-Drucksache 19/24226 und 19/26247 – mit dem Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) jetzt beschlossen, dass bei rund 50 Stellen die Steuer-Identifikationsnummer gespeichert und die Personenstammdaten so direkt ausgetauscht werden können.
Ziel dieser Regelung ist, dass die Basisdaten einer natürlichen Person von einer verantwortlichen Stelle auf Inkonsistenzen geprüft, verlässlich gepflegt, aktualisiert und bereitgestellt werden. Hierzu soll auf die vorhandenen Strukturen der Steuer-Identifikationsnummer aufgesetzt und diese um die für ein registerübergreifendes Identitätsmanagement notwendigen Elemente ergänzt werden.
Gespeichert werden
Identifikationsnummer
Familienname
frühere Namen
Vornamen
ggf. vorhandener Doktorgrad
Geburtsdatum
Geschlecht
Staatsangehörigkeit
gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, der Tag des Ein- und Auszugs
sowie ggf. Sterbetag
Beachten sie: Die Einführung der Bürgeridentifikationsnummer wird von verschiedenen Seiten kontrovers diskutiert.
Aufgewachsen zwischen Strafakten und Quellcode ist Rechtsanwalt Jens Ferner Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht. Er verteidigt Mandanten in komplexen und sensiblen Strafverfahren, insbesondere an der Schnittstelle von Digitalisierung und Strafrecht mit klaren Spezialisierungen im Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht, Jugendstrafrecht und Sexualstrafrecht. Im IT-Recht berät er mit Spezialisierung auf Softwarerecht samt KI, IT-Vertragsrecht, IT-Arbeitsrecht und Cybersicherheit, regelmäßig unter Einbeziehung urheberrechtlicher Fragestellungen. Seine besondere Stärke liegt in der Verbindung juristischer und technischer Expertise als praktizierender Softwareentwickler.
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Lehrbeauftragter sowohl für Wirtschaftsstrafrecht als auch IT-Compliance und doziet speziell zu KI-Kompetenz und strategischem Denken an der FH Aachen; er ist fortgebildet in Kommunikationspsychologie und publiziert regelmäßig in Fachaufsätzen zu straf- und IT-rechtlichen Themen sowie im Rahmen strafprozessualer Kommentierung in Ferner/BeckOK StPO (zum IT-Strafprozessrecht und digitalen Beweismitteln).