SIM-Swapping

Das so genannte SIM-Swapping ist eine perfide Betrugsmasche, die vor allem auf Social-Engineering basiert: Man erschleicht so viele Informationen von potentiellen Zielen, bis man sich als diese ausgeben kann um sodann die Freischaltung von Ersatz-SIM-Karten zu erreichen. Damit erbeutet man quasi die SIM-Karte des Opfers und kann über dessen Nummer agieren; besonders beliebt natürlich bei eSIM.

EUROPOL wies im Februar 2021 darauf hin, dass eine entsprechende Masche gegen Prominente besonders erfolgreich war. Dabei weist EUROPOL zu Recht darauf hin, dass es nicht nur Prominente sind, die angegriffen werden. Jeder und jede mit einem Mobiltelefon kann Opfer von Sim-Swapping werden. EUROPOL gibt Tipps, die helfen können, den Kriminellen, die es auf Ihre persönlichen Daten abgesehen haben, einen Schritt voraus zu sein:

  • Halten Sie die Software Ihrer Geräte auf dem neuesten Stand
  • Beantworten Sie keine verdächtigen E-Mails und telefonieren Sie nicht mit Anrufern, die nach Ihren persönlichen Daten fragen
  • Begrenzen Sie die Menge an persönlichen Daten, die Sie online freigeben
  • Versuchen Sie, eine Zwei-Faktor-Authentifizierung für Ihre Online-Dienste zu verwenden, anstatt sich einen Authentifizierungscode per SMS schicken zu lassen
  • Verknüpfen Sie, wenn möglich, Ihre Telefonnummer nicht mit sensiblen Online-Konten

Seien Sie Vorsichtig: Auch Heise berichtet von den immensen Schäden, die durch diese Masche verursacht werden können. Dabei bietet eine gekaperte SIM mitunter auch Zugriff auf weitere Accounts, da viele ihre Handynummer zum Login nutzen.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.