Rechnungen der DTE Europayment für Mein-branchenverzeichnis.info

Ein kurzer Hinweis in Sachen “Mein-branchenverzeichnis.info”: Hier verschickt nach Ausfüllen des Formulars eine “DTE Europayment” Rechnungen an Betroffene, auch jetzt noch, 2 Jahre später. Ich muss hier (noch) gar nicht viel zu den Rechtsfragen hinsichtlich eines vermeintlichen Vertragsschlusses schreiben – auch wenn das zugestellte Formular natürlich die Frage aufwirft, ob es die aktuelle BGH-Rechtsprechung (siehe hier) übersteht.

Zu sehen ist nämlich als erstes folgendes: Bei dem vermeintlichen Vertragspartner handelt es sich um eine LTD, die ausweislich des LTD-Registers Mitte Juli 2012 aufgelöst wurde. Auch vor dem Hintergrund ist dann als nächstes zu fragen, mit welcher Berechtigung die DTE Europayment die Forderungen abrechnen möchte – gab es hier einen Forderungserwerb? Oder wird Namens einer nicht existenten Firma etwas abgerechnet? Erst nach Klärung dieser Fragen kann die Sache brauchbar beurteilt werden – man darf auf die Antwort der DTE durchaus gespannt sein…

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht inkl. IT-Sicherheitsrecht - ergänzt um Arbeitsrecht mit Fokus auf Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen und im Einzelfall Fälle im Arbeitsrecht übernommen!
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für IT-Recht und widmet sich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht - mit Schwerpunkten in Cybercrime, Cybersecurity, Softwarerecht und Managerhaftung. Er ist zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht sowie zur EU-Staatsanwaltschaft. Als Softwareentwickler ist er in Python zertifiziert und hat IT-Handbücher geschrieben.

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