Ein kurzer Hinweis in Sachen „Mein-branchenverzeichnis.info“: Hier verschickt nach Ausfüllen des Formulars eine „DTE Europayment“ Rechnungen an Betroffene, auch jetzt noch, 2 Jahre später. Ich muss hier (noch) gar nicht viel zu den Rechtsfragen hinsichtlich eines vermeintlichen Vertragsschlusses schreiben – auch wenn das zugestellte Formular natürlich die Frage aufwirft, ob es die aktuelle BGH-Rechtsprechung (siehe hier) übersteht.
Zu sehen ist nämlich als erstes folgendes: Bei dem vermeintlichen Vertragspartner handelt es sich um eine LTD, die ausweislich des LTD-Registers Mitte Juli 2012 aufgelöst wurde. Auch vor dem Hintergrund ist dann als nächstes zu fragen, mit welcher Berechtigung die DTE Europayment die Forderungen abrechnen möchte – gab es hier einen Forderungserwerb? Oder wird Namens einer nicht existenten Firma etwas abgerechnet? Erst nach Klärung dieser Fragen kann die Sache brauchbar beurteilt werden – man darf auf die Antwort der DTE durchaus gespannt sein…
- Betriebsbedingte Kündigung - 3. Oktober 2023
- Vorratsdatenspeicherung: Personenbezogene Daten und Bekämpfung von Verletzungen der Rechte des geistigen Eigentums - 1. Oktober 2023
- IOCTA Report zu Malware - 30. September 2023