Energetische Sanierung: Steuerermäßigung für sommerlichen Wärmeschutz

Für energetische Maßnahmen an einem zu eigenen Wohnzwecken genutzten eigenen Gebäude ist eine Steuerermäßigung möglich. Ab 2021 können auch Maßnahmen zur Verbesserung des sommerlichen Wärmeschutzes isoliert vorgenommen und gefördert werden. Darauf hat das Finanzministerium (FinMin) Schleswig-Holstein hingewiesen.

Wurden solche Maßnahmen im Jahr 2020 durchgeführt, sind sie nur begünstigt, wenn sie im Zusammenhang mit der Wärmedämmung von Wänden oder der Erneuerung bzw. dem erstmaligen Einbau von Fenstern und Außentüren erfolgten (dazu: FinMin Schleswig-Holstein, ESt-Kurzinfo Nr. 2022/1 vom 3.1.2022; Änderungsverordnung zur Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung vom 14.6.2021, BGBl I 2021, S. 1780)

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Ich bin zertifizierter Experte für Krisenkommunikation & Cybersecurity; zudem Autor sowohl in Fachzeitschriften als auch in einem renommierten StPO-Kommentar zum IT-Strafprozessrecht und zur EU-Staatsanwaltschaft. Ich bin Softwareentwickler, in Python zertifiziert und habe IT-Handbücher geschrieben.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Starke Strafverteidigung, seriöses Wirtschaftsstrafrecht und anspruchsvolles IT-Recht + Kunst & Medien - ergänzt um Arbeitsrecht.