Dark­net-Markt­platz „Hy­dra Mar­ket“ stillgelegt

Dieser Fahndungserfolg wird eine erhebliche Zahl von nach sich ziehen: Der derzeit wohl grösste Dark­net-Markt­platz „Hy­dra Mar­ket“ wurde silltgelegt, Server des dieses Darknet-Marktplatzes beschlagnahmt und 543 Bitcoins im Gesamtwert von rund 23 Millionen Euro sichergestellt.

Man geht davon aus, dass zum Zeitpunkt des Zugriffs 17 Millionen Kundenkonten und über 19.000 Verkäuferkonten registriert waren, vom Umfang her könnte der Zugriff – je nach Speicherung der – Folgewirkungen wie das „Hochnehmen“ von haben.

Bei dem illegalen Marktplatz handelte es sich laut Bundeskriminalamt um eine mindestens seit 2015 über das Tor-Netzwerk erreichbare russischsprachige Darknet-Plattform. Ihr Schwerpunkt bildete der Handel mit illegalen Betäubungsmitteln, zudem wurden über die Plattform weltweit ausgespähte Daten, gefälschte Dokumente sowie digitale Dienstleistungen gewinnbringend angeboten.

Dark­net-Markt­platz „Hy­dra Mar­ket“ stillgelegt - Rechtsanwalt Ferner
Grafik auf der stillgelegten Plattform Hydra Market, Quelle: Pressemitteilung des BKA

Wie der Zugriff erfolgt ist, ob Kundendaten abgefangen wurden und technisch verwertbar sind, ist derzeit vollkommen offen.

Die Rede ist nur von umfangreichen vorherigen Ermittlungen und einer Kooperation mit US-Behörden, wobei laut Mitteilung nur gegen die Betreiber und Administratoren ermittelt wird:

Das diesbezüglich bei der ZIT anhängige Ermittlungsverfahren richtet sich gegen die bislang unbekannten Betreiber und Administratoren der genannten Plattform. Gegen diese besteht unter anderem der Verdacht des gewerbsmäßigen Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet, des gewerbsmäßigen Verschaffens oder Gewährens einer Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln sowie der gewerbsmäßigen Geldwäsche.

Es sollen Server in Deutschland betroffen sein, derzeit kann man nur abwarten; interessant ist, dass man hier auch einen Bitcoin-Mixer zur Verfügung gestellt hatte, was die Behörden massiv gestört haben dürfte.

Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)
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Von Rechtsanwalt Jens Ferner (Fachanwalt für IT- & Strafrecht)

Ich bin Fachanwalt für Strafrecht + Fachanwalt für IT-Recht und widme mich beruflich ganz der Tätigkeit als Strafverteidiger und dem IT-Recht. Vor meinem Leben als Anwalt war ich Softwareentwickler. Ich bin Autor sowohl in einem renommierten StPO-Kommentar als auch in Fachzeitschriften. Dabei bin ich fortgebildet in Krisenkommunikation und Compliance.

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