Dark­net-Markt­platz „Hy­dra Mar­ket“ stillgelegt

Dieser Fahndungserfolg wird eine erhebliche Zahl von Ermittlungsverfahren nach sich ziehen: Der derzeit wohl grösste Dark­net-Markt­platz „Hy­dra Mar­ket“ wurde silltgelegt, Server des dieses Darknet-Marktplatzes beschlagnahmt und 543 Bitcoins im Gesamtwert von rund 23 Millionen Euro sichergestellt.

Man geht davon aus, dass zum Zeitpunkt des Zugriffs 17 Millionen Kundenkonten und über 19.000 Verkäuferkonten registriert waren, vom Umfang her könnte der Zugriff – je nach Speicherung der Kundendaten – Folgewirkungen wie das “Hochnehmen” von Encrochat haben.

Bei dem illegalen Marktplatz handelte es sich laut Bundeskriminalamt um eine mindestens seit 2015 über das Tor-Netzwerk erreichbare russischsprachige Darknet-Plattform. Ihr Schwerpunkt bildete der Handel mit illegalen Betäubungsmitteln, zudem wurden über die Plattform weltweit ausgespähte Daten, gefälschte Dokumente sowie digitale Dienstleistungen gewinnbringend angeboten.

Grafik auf der stillgelegten Plattform Hydra Market, Quelle: Pressemitteilung des BKA

Wie der Zugriff erfolgt ist, ob Kundendaten abgefangen wurden und technisch verwertbar sind, ist derzeit vollkommen offen.

Die Rede ist nur von umfangreichen vorherigen Ermittlungen und einer Kooperation mit US-Behörden, wobei laut Mitteilung nur gegen die Betreiber und Administratoren ermittelt wird:

Das diesbezüglich bei der ZIT anhängige Ermittlungsverfahren richtet sich gegen die bislang unbekannten Betreiber und Administratoren der genannten Plattform. Gegen diese besteht unter anderem der Verdacht des gewerbsmäßigen Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet, des gewerbsmäßigen Verschaffens oder Gewährens einer Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Betäubungsmitteln sowie der gewerbsmäßigen Geldwäsche.

Es sollen Server in Deutschland betroffen sein, derzeit kann man nur abwarten; interessant ist, dass man hier auch einen Bitcoin-Mixer zur Verfügung gestellt hatte, was die Behörden massiv gestört haben dürfte.

Fachanwalt für Strafrecht & IT-Recht bei Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf
Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

Erreichbarkeit: Per Mail, Rückruf, Threema oder Whatsapp.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf Strafverteidigung, Cybercrime, Wirtschaftsstrafrecht samt Steuerstrafrecht sowie IT-Recht und Managerhaftung. Von Verbrauchern werden allein Strafverteidigungen übernommen - wir sind im Raum Aachen zu finden und bundesweit tätig.
Rechtsanwalt Jens Ferner
Rechtsanwalt Jens Ferner

Von Rechtsanwalt Jens Ferner

Rechtsanwalt Jens Ferner ist Spezialist für Strafverteidigung (insbesondere bei Wirtschaftskriminalität wie Geldwäsche, Betrug bis zu Cybercrime) sowie für IT-Recht (Softwarerecht und KI, IT-Vertragsrecht und Compliance) mit zahlreichen Publikationen. Als Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht vertrete ich Mandanten in komplexen Zivil- und Strafverfahren, insbesondere bei streitigen Fragen im Softwarerecht, bei der Abwehr von strafrechtlichen Vorwürfen oder Ansprüchen in der Managerhaftung sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten. Mein Fokus liegt auf der Schnittstelle zwischen technischem Verständnis und juristischer Strategie, um Sie in digitalen Fällen und wirtschaftlichen Strafsachen effektiv zu verteidigen und zu beraten.

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